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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Bauergut besitzt, und das Fabrikgeschäft nur daneben betreibt- doch aber dem Bauernstände angehört. Abg. Tz sch ucke: ES liegt auf der Hand, daß es mir nicht eingefallen ist, dem Abg. Scholze die Wahlfähigkeit abzusprechen. Ich habe das Beispiel nur angeführt, um zu beweisen, daß es für den gewählten bäuerlichen Abgeordneten nicht, nothwendig ist, in den Wahlbezirken zu wohnen. Dieser Beweis möchte wohl gelungen sein ' Sccretair v. Schröder: Ich werde für das Gutachten der Deputation stimmen. Nachdem aber bereits soviel darüber ge sprochen worden ist, werde ich nicht nöthig haben, dasselbe weit läufig zu vertheidigen, sondern will nur einige Bemerkungen an knüpfen, weil, wie es mir scheint, einige nicht ganz richtige Aeußerungen vorgekommen sind. Es wurde behauptet, es komme lediglich auf den CeNsus an, um als bäuerlicher Abgeord neter gewählt zu werden. Dieser Grund spricht aber nicht da für, daß ein Gutsbesitzer, der an einem andern Orte, wohnt, nicht auch gewählt werden dürfe. Denn auch dieser Gutsbesitzer, wenn er den Census hat, zahlt seine Steuern, auch er weiß, wie schwer dieselben dem Boden abzugewinnen sind. Der Herr Abg. v. Thielau meinte, das Verhältniß wäre ein ganz anderes; denn wenn Jemand ein Bauergut besäße, aber in der Residenz lebe, würde er wenig Kenntniß von den bäuerlichen Verhältnissen haben. Es gibt aber auch andere Verhältnisse, die Besitzer von Bauergütern leben nicht alle in der Residenz. Es sind mir Fälle bekannt, wo Kaufleute oder andere Personen ganz in der Nähe von Städten Bauergüter besitzen. Sie bewirthschaften sie selbst, haben also Kenntniß von der Lage des Landmanns, wohnen aber nur in der Stadt. Der Fall des Abg. Scholze ist ein ähnlicher, und bei dem hat Niemand bezweifelt, daß der Abg. Scholze wählbar sei. Soll aber das Verhältniß ein anderes sein, wenn ein Kaufmann in der Stadt ein Baucrgut in einem Dorfe, viel leicht nur eine halbe Stunde von der Stadt entfernt, besitzt, wenn er Knechte, Mägde und eine vollständige ländliche Wirthschaft dort hat, alle Tage selbst hinausgeht, oder Jemanden von seiner Familie schickt, um die Wirthschaft dort fortzustellen , aber viel leicht nur in der Stadt schlaft? Soll der nicht wahlfähig sein, Während der Abg. Scholze, der in ziemlich gleichen Verhält nissen lebt, wahlfähig ist? Aus diesen Gründen wird eine Aen- derung in der Fassung der §. ganz gewiß nothwendig werden müssen. Abg. Schumann: Nachdem bereits so viel gesprochen ist, habe ich nur eine kleine Bemerkung zu machen. Der Abg. v. Thielau sagte, man könnte dahin zu wirken suchen, daß An dere, als dem landwirthschaftlichen Stande Angehörige, gewählt würden. Dies muß ich für ungegründet erklären. Die Re gierung hat sich niemals Einwirkungen auf die Wahlen zum Nachtheile eines Standes zu Schulden kommen lassen, es ist auch nicht anzunehmen, daß es in Zukunft der Fall sein werde. Der Bauernstand wird jedenfalls sich am meisten durch seine In teressen bei der Wahl leiten lassen, und fremdartige Einwirkun gen werden diesen gegenüber Nichts vermögen. Abg. Speck: Nachdem der uns vorliegende Gegenstand so vielseitig behandelt worden ist, wünsche ich hinsichtlich meiner Stellung als Vertreter des bäuerlichen Standes nur einige kurze Bemerkungen machen zu dürfen. Gewundert hat es mich sehr, daß man so wenig Zutrauen zu dem Bauernstände hat; denn sollte sich denn nicht bei dem jetzt vorgeschrittenen Zeitgeist in je dem Wahlbezirk ein bäuerliches Subject befinden, welches befähigt wäre, der hohen Kammer als Kammermitglied vorzustehen? Ich kann mich durchaus nicht für das Deputationsgutachten, welches 95 aus dem Wahlgesetz entfernt haben will, erklären, sondern muß vielmehr dem Abg. v. Thielau beistimmen, welcher sagte, daß jeder Vertreter des Bauernstandes gewiß so viele Kenntnisse habe, daß er das, was er zu sprechen hat, mit gehöriger Bedacht- samkeit auseinandersetzen werde. Ich gebe zu, daß Ritterguts besitzer sowohl, als städtische Bewohner, welche Bauergüter be sitzen, gewählt werden können, muß aber aufrichtig gestehen, daß mir Beides nicht rathsam erscheint. Man Muß nur annehmen, daß die Rittergutsbesitzer und Stadtbewohner ein ganz anderes Interesse gegen den Bauernstand haben, sowie der Bauernstand gegen die Rittergutsbesitzer und den Stadtbewohner eine andere Ansicht hat. Dem sei es, wie es wolle, ich werde bei dieser §. gegen das Deputationsgutachten stimmen. ' Abg. Georgi (aus Mylau): Lediglich die Rede des Herrn Vicepräsidenten gab mir vorhin Veranlassung, das Wort zu erbit ten. Ich bekenne zwar, daß ich kein großer Freund der Vertre tung nach Ständen, der mathematischen Eintheilung der verschie denen Interessen des Landes in der Vertretung in diesem Saale bin. So lange aber eine solche Eintheilung stattfindet, werden denn doch wohl auch die 5 Vertreter des Handels- und Fabrik standes ferner die Ehre haben, in diesem Saale zu sitzen, wenn auch der Herr Vicepräsident sie als so entbehrlich, ja eigentlich gar nicht hierher gehörend hat bezeichnen wollen. Es bedarf meines schwachen Wortes dafür nicht, welch großer Antheil an den Ge- sammtinteressen des Landes auf den Handels - und Fabrikstand kommt, und ich glaube, die Beurtheilung der Rede des Herrn Vicepräsidenten, sowie des praktischen Werthes dör zeitherigen Vertretung des Handels- und Fabrikstandes für unsere Kammer verhandlungen ruhig der geehrten Kammer und dem Lande über lassen zu können. . Vicepräsident Eisenstuck: Zur.Widerlegung. Der Ab geordnete hat sich und seine Collegen verletzt gefunden. Ich habe aber nur historisch dargestellt, wie dieses im Widerspruche mit al len deutschen Verfassungsurkunden in die Verfassungsurkunde gekommen ist. Es ist mir nicht beigekommen, die Nützlichkeit dieser Vertretung zu bezweifeln. Soviel ist aber richtig, daß es ein Widerspruch ist und bleiben wird, wenn Einer, der den ganzen Nationalwohlstand vertreten soll, ohne Interesse, doch ein beson deres Interesse vertritt. Ich sehe keine Möglichkeit, diesen Wi derspruch zu beseitigen. Abg. Georgi (aus Mylau): Darauf habe ich nm zu er- wiedern, daß, obwohl durch die Wahl des Handels, und Fabrik standes hierher berufen, ich mir doch bis jetzt bewußt gewesen bin, die Gesammtinteressen des Landes vertreten zu habcn, wie es jeder
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