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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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2M Abgeordnete, gehöre er den Rittergutsbesitzern, den Städten,oder den Bauern an, thun soll. Stellv. Abg. Gehe: Ich habe ganz dieselbe Ansicht, wie der geehrte Abg. Georgi, und habe in dieser Hinsicht Nichts weiter zu sagen. Nur mit Bezug auf die Aeußerungen.des Herrn Vice präsidenten, daß Abgeordnete in die Kammer treten und den Eid leisten sollen, das ungetrennte Wohl des ganzen Vaterlandes im Auge zu haben, und nachher dennoch besondere Interessen ver- theidigen, muß ich noch Etwas erwähnen. Ich möchte dies mit Bezug auf die Abgeordneten des Handels- und Fabrikstandes, wenn es auf diese geht, dadurch entkräften, daß Jeder von dem Fach spricht, was er versteht, oder zu verstehen glaubt. Die Vertreter des Handels - und Fabrikstandes mithin sprechen für den Handel und für das Fabrikwesen, wenn es deren Beförde rung gilt, vorzugsweise nur deshalb, weil sie glauben, daß sie davon Etwas verstehen, und daß es ihnen geziemt, zu nützen, da wo sie es im Stande sind. — Dafür müssen sie wohl in rein juristischen Gesetzgebungssachen sich schweigender Erwägung hin geben. Abg. Zisch e: Nicht leugnen mag ich es, die Befürchtung, daß dem Bauernstand fremde Elemente in die Wahlversamm lungen eingeschmugelt werden können, wenn der Deputations vorschlag angenommen wird, ist mir nicht ganz sremd. Es ist möglich, daß Jemand ein Bauergut kauft, nur um in der Kam mer sitzen zu können. Demungeachtet werde ich mit der Depu tation stimmen, weil ich im Laufe von nun vier Landtagen bei verschiedenen Wahlen vernommen habe, daß es mitunter an be fähigten Subjecten gefehlt hat. Ich bin selbst Vertreter des Bauernstandes. Wenn also in dem, was ich gesagt habe, eine Verletzung liegt, so verletze ich mich selbst mit. Ich bin aus einer Gegend, welche man hinsichtlich ihrer Bildung nicht unter die beschränkteren rechnet, und dennoch wünscht man dort, daß der Kreis der Wählbaren ausgedehnt werde. Ich will einen Antrag nicht stellen und werde, wenn die Deputation sich nicht veranlaßt findet, die Worte aufzunehmen: „auch seinen wesent lichen Wohnsitz auf dem Lande haben," dennoch mit dem Depu tationsgutachten stimmen, in der Hoffnung, daß das wahrschein liche Gute das mögliche Ueble aufwiege. Stellv. Abg. Fleischer: Da es fast den Anschein gewin nen möchte, daß man, wenn man mit dem Deputationsgutachten stimmt, nicht hinlängliche Achtung vor dem Bauernstand hege, so muß ich im Voraus erklären, daß ich ihn als Grundpfeiler der Wohlfahrt des Staats sehr hoch achte, und immer für das, was seine Wohlfahrt betrifft, stimmen werde. Allein dennoch muß ich erklären, daß ich es für zu weit gegangen halte, wenn man die Wahlfähigkeit durchaus nur an den Betrieb der Landwirthschaft binden will. Jedenfalls muß man als Hauptzweck annehmen, daß der ländliche Grundbesitz vertreten werden soll. Was durch den Betrieb der Landwirthschaft selbst erreicht werden kann, landwirthschaftliche Belehrungen sind jedenfalls schätzenswerth für die Kammer, aber nicht die Hauptsache, und werden auch nie mals fehlen, weil unter den 25 Vertretern des Bauernstandes sich immer sehr viele auch künftig finden werden, welche dieLand- wsrthschaft practisch betreiben,, Der Sinn des Dahlgefftzeß scheint wohl hauptsächlich der zu sein, daß nur Befähigte zur Vertretung des Standes gewählt werden sollen, gewiß werden dazu auch Ändere, wenn sie schon die Landwirthschaftnicht wirklich betreiben, befähigt sein. Dabei ist ja auch gar nicht' gesagt wor den, daß derjenige, der ein Baüergut besitzt, und das landwirth schaftliche Gewerbe nicht treibt, deshalb nicht auf dem Lande woh nen solle, im Gegerttheil gibt es gewiß eine große Anzahl von Bauergutsbesitzern, welche auf dem Lande wohnen, und das land wirthschaftliche Gewerbe dennoch nicht selbst betreiben. Diese können aber sehr intelligente und für den Bauernstand nützliche Leute sein, da wohl anzunehmen ist> daß der, welcher ein Bauer gut besitzt, auch Interesse an der Landwirthschaft nehmen wird. Da nun in §. 96 des Wahlgesetzes nicht gesagt ist, daß Ritter gutsbesitzer, welche als Bauergutsbefltzer wahlfähig sind, deshalb die Landwirthschaft selbst treiben müssen, so scheinen die Ritter gutsbesitzer gewiß dabei ungemein bevorzugt. Es steht bei ihnen, zu-wohnen, wo sie wollendes wird ihnen aber dennoch durch den Besitz eines Bauerguts die Wahlfähigkeit verliehen, ohne daß sie nöthig haben, die Landwirthschaft selbst zu betreiben. Cs ist dies also jedenfalls eine große Ungleichheit im Gesetze. Es heißt: Bäuerliche Abgeordnete sind nur zu wählen, wenn sie die Land wirthschaft selbst betreiben. Das ist ganz richtig; aber nach §. 55 des Wahlgesetzes, welche die Erfordernisse zur Wählbarkeit für die städtischen Grundbesitzer enthält, ist gesagt! „Um in die Liste der Wählbaren als Wahlmann ausgenommen zu werden, ist außer den allgemeinen Eigenschaften zur Wählbarkeit erforder lich ») Ansässigkeit mit einem Hause in der Stadt oder deren Weichbilde, b) die Entrichtung von wenigstens 10 Lhlrn. jähr lich an Schocken und Grundquatembern öder andern, nach Ver schiedenheit der einzelnen Landestheile, üblichen Grundsteuern." Aber keineswegs wirb erfordert „Betreibung eines städtischen Gewerbes." Es dürste oft der Fall vorkommen, daß bäuerliche Grundstücksbesitzer auch Häuser in den Städten besitzen, unh als solche wahlfähig zu städtischen Abgeordneten werden, ohne deshalb irgend ein städtisches Gewerbe zu treiben. < Gerechtigkeit soll : aber überall obwalten , und ich sehe überhaupt gar nicht ein , wie hier die Interessen des Bauernstandes gefährlich betroffen wer»' den könnten. Die größte Anzahl der Wähler wird stets aus solchen bestehen, welche das landwirthschaftliche Gewerbe betrei ben. Wählen diese nun einen Grundstücksbesitzer, der es nicht selbst betreibt, so ist doch wohl immer vorauszusetzen, daß ihm-d-s größte Interesse an ihrem Geschäfte und an der Wohlfahrt ihres Standes beiwohnt, und die Kammer darf sich dann wohl stets nur freuen, wenn ihr ein Mann, der solches Vertrauen durch In telligenz begründet, zugeführt wird. Abg. Todt: Ich habe nicht so überspannte Hoffnungen, als ob ich alle diejenigen, welche anderer Meinung sind, durch meine Rede herumbringen würde, kann aber nicht umhin, auf einige Einwendungen Etwas zu erwiedern. Dahin rechne ich zu vörderst die Aeußerung des Abg. Speck, meines Landsmanns, der sich gewundert hat, daß man die bäuerlichen Abgg. nicht mehr in der Kammer haben wolle, obgleich der bäuerliche Stand jetzt sehr
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