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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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arrondirt würden, als sie jetzt sind, wo die Wähler sich ost nicht kennen, was ich für einen großen Uebekstand halte, dann würde sich auch das erledigen, waS der Abgeordnete Zische sagte, und man würde mehr Befähigung antreffen. Dessenungeachtet glaube ich, obwohl dieses nicht im Sinnedes Abgeordneten Zische gelegen haben kann, und es ist wahr, daß es sehr schwer halt, geeignete Subjecte unter 70 bis 80 Wählern eines Wahlbezirkes zu finden, welcher gegen 10 bis 12 Stunden lang ist, wie dies bei dem meinigen der Fall ist, welcher sich von Ohorn bis gegen Mühlberg hin erstreckt und alle Ortschaften, welche zwischen der Elbe und Oberlausitz liegen, einschließt. Abg. Zani: Es ist von mehren Seiten anerkannt worden, daß der Ackerbau die Bafls des ganzen Staatsgebäudes sei und daher auch von solchen vertreten werden müsse, die wirklich Acker bau treiben. Es ist aber der Fall möglich, daß ein Ritterguts besitzer die Oekonomie niemals betrieben hat, ebenso wenig, als ein städtischer Grundstücksbesitzer. Zugleich sehe ich in dieser Repräsentation die Gewähr des gesunden Menschenverstandes, welcher indessen auf der einen Seite durch Standesvorurtheile, durch privilegirten Besitz oder wenigstens die Erinnerung daran, auf der andern Seite durch Municipal- oder Gewerbsirteresse befangen und gleichsam paralysirt sein kann, gerade hinter dem Pfiuge am wenigsten irre geleitet wird und daher zu Beurthei- lung aller derjenigen Angelegenheiten vorzüglich geeignet erscheint, wozu aber blos ein nichtparalysirterpractischer Menschenverstand gehört. Dahin rechne ich aber die Bedürfnisse des Ackerbaues und des kleinen Grundbesitzes und werde daher gegen das Depu tationsgutachten stimmen. Stellv. Abg. Baumgarten: Die Befürchtung, welche ich schon vorhin ausgesprochen, daß der zunächst gegen das De putationsgutachten aufgestellte Grund der Meinung Eingang verschaffen werde, als wenn durch die Annahme des Deputati onsgutachtens der Bauernstand ganz aus der Kammer verschwin den werde, dieser Grund hat doch einigen Anklang gefunden, wie aus der Aeußerung des geehrten Abg. Speck hinlänglich hervor geht. Derselbe hat geäußert, die zeitherige Erfahrung hätte wohl darauf führen sollen, daß der Bauernstand in sich selbst tüchtige Männer genug hatte, welche in der Kammer zu sitzen befähigt wären. Es war lediglich meine Absicht, darauf aufmerksam zu machen, daß der Standpunkt der Frage dadurch ganz verrückt worden ist. Die Deputation hat sie keineswegs aus diesem Ge sichtspunkte aufgefaßt. Es ist keine Frage der Befähigung, es ist eine Frage der Berechtigung, cs ist eine Sache der Gleichheit vor dem Gesetze. Der Deputation ist nicht beigegangen, daran zu zweifeln, daß der Bauernstand in sich selbst befähigte Mit glieder habe, wohl aber hat die Deputation sich sagen müssen, daß, wenn Fabrikbesitzer fähig sind, den Grundbesitz zu vertreten, und wenn Rittergutsbesitzer dazu fähig sind, den Bauernstand zu vertreten, es andere ehrliche Leute auch sein müssen. Ich will nur noch auf zwei Punkte aufmerksam machen; wird das Depu tationsgutachten auch hier angenommen, so folgt daraus nicht, daß Personen, die andern Ständen angehören, als Abgeordnete gewählt werden müssen, es folgt nur daraus, daß sie gewählt werden können. Auch muß ich darauf aufmerksam machen, daß, wenn ein Dritter ein bäuerliches Grundstück erwirbt, er eher mehr Interesse am Grundbesitz haben wird, als der Fabrikant. Fragen Sie, welches Interesse ein Fabrikant am Grundbesitz wirklich hat? Er geht hinaus aufs Land, um sich eine Wasser kraft zu pachten, um sein Fabrikgewerbe zu betreiben, seinen Grundbesitz verpachtet er selbst, er betrachtet ihn als Nebensache. Das ist das Interesse, welches ein Fabrikant am Grundbesitze hat. Aus diesem Grunde kann man unter allen Umständen der Deputation nicht den Vorwurf machen lassen, als habe sie eine Befähigung des Bauernstandes bezweifelt, wohl aber nimmt sie auch für andere Stände, als Rittergutsbesitzer und Fabrikanten, eine gleiche Berechtigung in Anspruch. Abg. v. Platzmann: Der Abg. Baumgarten hat schon zum Theil das gesagt, was ich anführen wollte. Die Erwer bung eines Bauetngutes ist nicht beschränkt auf Personen, die durch ihre Geburt dem Bauernstände angehören, d. h. nicht auf die Classe vonlLandwirthen, die man nicht Rittergutsbesitzer nennt, ebenso wenig, als auf Rittergutsbesitzer von Geburt die Erwer bung von Rittergütern beschränkt ist. Nun scheint die Analogie, die Gleichmäßigkeit zwischen beiden Ständen es zu fordern, daß auch der Besitz eines bäuerlichen Gutes an sich zur passiven Wahl berechtige, wie der Besitz eines Rittergutes. Paragraphe 96 des Wahlgesetzes stellt in dieser Beziehung die Rittergutsbesitzer und Bauergutsbesitzer auf den Standpunkt der Gegenseitigkeit. Es bleibt aber eineAnomalie übrig in Bezug auf diejenigen Staats bürger, welche in den Städten wohnen. Nun möchte ich nach einigen Aeußerungen wohl fragen, ob der Andrang zur Erwerbung von Bauergütern so gewaltig sein werde, daßzu befürchten stünde, es möchte der Stand der geborenen Bauergutsbesitzer gänzlich verdrängt werden. Diese Befürchtung kann ich keineswegs thei- len, und wenn sie einigermaßen vorhanden wäre, so würde von Seiten des Bauernstandes schon dafür gesorgt werden, daß eine solche Verdrängung nicht eintreten könnte. Wenn übrigens von einer besoNdern Classe städtischer Erwerber die Rede gewesen ist, so muß ich bemerken, es braucht nicht gerade ein Advocat sein, es können auch Personen jedes andern Berufes gedacht werden, als: ein Kaufmann, ein Professor, ein Staatsdiener, Militair, Künst ler, Handwerksmeister ic. Endlich will ich nur erwähnen, die Art der Bcwirthschaftung eines Landgutes kann unmöglich wohl ein Kriterium der Wählbarkeit abgeben. Der Eine findet es vielleicht vortheilhafter, das Gut zu verpachten, der Andere be kümmert sich selbst um den Betrieb der Wirthschaft, ein Dritter stellt einen tüchtigen Verwalter auf Rechnung an, und wird na mentlich in letzterm Falle sich vielleicht ebenso wenig in dieWirth- schaft einmischen, als bei der Verpachtung, mithin ist das immer nur eine Art der Bewirlhschaftung. Diese kann hier, wie gesagt, wohl nicht das Kriterium abgeben. Abg. Sachße: Wenn ich mich dem Deputationsgutach-
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