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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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stimmen, diese der Zurücksetzung oder Unterdrückung preisgegeben sind. Der Standesherr wird nie Repräsentant des Grundholden, der Zehntberechtigte nie Repräsentant des Zehntpflichtigen fein, ebenso kann der Bauer bei Erhöhung der Gewerbsteuer nicht den Gewerbsteuerpflichtigen repräsentiren. Aus diesen Ursachen kann ich nur beim Deputationsgutachten stehen bleiben und für den Deputationsbericht stimmen. Abg. Todt: Ich will nur Einiges auf die Rede des Abg. Scholze erwiedern. Er meinte, es könnte, wenn dem Anträge bei Punkt IV. beigestimmt, oder vielmehr nachder Fassung der Depu tation das Gutachten derselben abgelehnt würde, dann aus dem Grunde eine Menge Advocaten aus der Residenz in die Kammer gewählt werden, weil sie keine Diäten beziehen würden. Ich glaube aber nicht, daß dieser Grund von der Art ist, daß er die Wähler sehr in die Residenz führen wird, denn das, was aus diesem Grunde für die Staatskasse erspart werden würde, würde ihnen nur in sehr homöopathischer Verdünnung zu Gute gehen. Was das Citat aus Rotteck anlangt, so muß ich bemerken, daß ich solches bei dem Vorlesen nicht ganz verstanden habe, ich daher auch nicht in der Lage bin, es sofort beleuchten zu können; in dessen dürfte selbst eine Stelle aus Rotteck, wie sie der Abg. uns vorführte, wenn sie Etwas für seine Meinung aussprache, hier, wo sie aus dem Zusammenhänge gerissen ist, keinen Beweis ab geben. Wenn ich aber recht gehört Habe, so hat er auch aus Rotteck das Citat so gegeben, daß von Männern des Vertrauens die Rede war. Habe ich mich nun nicht geirrt, und ich glaube es nicht, so ist auch das, was der geehrte Abgeordnete ge gen mich angeführt hat, in der Lhat keine Widerlegung. Denn eben Sache des Vertrauens ist es, wenn Männer aus andern Weziiken gewählt werden. Die Sache ist einfach die, entweder es gibt in dem betreffenden Bezirke Männer, denen die Wähler ihr Vertrauen schenken zu können glauben, oder es gibt keine. Sind dergleichen Männer vorhanden, so werden die Wähler ge wiß nicht weit gehen, und sich Fremde holen, sie werden die neh men , dir in ihrer Nähe vorhanden sind. Sind aber dergleichen nicht vorhanden — und diese Möglichkeit kann wohl eintreten — dann sehe ich fürwahr nicht ein, warum in dieser Beziehung das Wahlgesetz nicht eine freiere Basis haben soll, als es jetzt hat, sehe nicht ein, warum die Wahlfreiheit auf einen bestimmten Bezirk beschränkt sein soll. Insofern ich übrigens zu einem Citat aus Rotteck dadurch Veranlassung gegeben habe, daß ich mich auf Baden berufen habe, muß ich noch hinzufügen, daß, soweit mir die Verhältnisse bekannt sind, das Vock in Baden, nach dessen Wahlgesetze n'cht nach Bezirken gewählt zu werden braucht, hiermit sehr zufrieden ist, und in dieser Beziehung keine Abänderung wünscht. Präsident v. Haase: Es scheint Niemand mehr über Punkt IV. sprechen zu wollen. Ich überlasse daher dem Herrn Referenten, ob derselbe noch das Schlußwort ergreifen will. s Staats Minister v. Könne ritz tritt in den Saal.) Referent Abg. Hensel: Ich finde Nicht für nvthig, irgend wesentlich auf die Bemerkungen des geehrten Abgeordneten, der hier gegen das Deputationsgutachten gesprochen hat, einzugehen, denn das letztere enthält schon die Widerlegung der früheren und jetzigen Begründung seines Antrags. Die. Interpretation der tz. 71 a der Verfassungsurkunde kann allerdings verschiedenartig erfolgen, und die Deputation hat die ihrige in dem Berichte auf gestellt. Schlechte Wahlen können dadurch herbeigeführt wer den, wenn, wie der Antrag leicht nach sich ziehen möchte, die Candidaten im Wahlbezirke nicht gehörig gekannt werden. Ue- brigens ist aber der Punkt HI. gar nicht mit dem unter IV. mit Bestände zu vergleichen; beide , stehen mit einander durchaus nicht in solcher Verbindung, wie anderwärts auch bei der vorigen Debatte schon unrichtig zu beweisen versucht wurde. Präsident v. Haase: Meine Herren! Man hat, wie die Deputation bei dem Punkte IV. berichtet, die Bevorwortung der Kammer dafür in Anspruch genommen, daß die bestehende Be schränkung der Wähler hinsichtlich des von ihnen zu wählenden Abgeordneten auf ihren Bezirk und ihre Classe aufgehoben werde. Die Deputation hat sich im Berichte dahin erklärt, daß ihrem Dafürhalien nach wenigstens noch zur Zeit die passive Wählbar keit auf die Classe und den Bezirk der Wähler beschränkt bleibe, und der Kammer angerathen, diesen Punkt auf sich beruhen zu lassen. Ich frage daher die Kammer: ob sie der Ansicht der De putation beistimmt? — Es wird gegen 7 Stimmen bei ge treten. Referent Abg. Hensel: Es heißt weiter im Bericht: Allerdings macht zu V. ein S.'ück Land, die Scholle, nicht an sich zur Vertretung des Vaterlandes geschickt, doch ist, wie schon oben zu zeigen gesucht worden, der Grundbesitz ihre geschichtliche und sich immer bewäh rende Hauptbasis, welcher sich in der Gegenwart Gewerbe und Handel anschmirgen. Unleugbar ist es, daß die Ausschließung der Unangesessenen im Einzelnen wahrhafter Verlust für die Ständeversammlung sein kann und daß andere konstitutionelle Staaten mit solchen Bestimmungen, welche die Petenten unter stützen, vorangehen. Allein demungeachtet scheint in unserm Vaterlande die all gemeine Theilnahme der Unangeseffenen an derLandesvcrtretung nicht so dringend nöthig, weil es hier unter den Angesessenen eine überaus große Zahl einsichtsvoller und für den landständischen Beruf vollständig geeigneter Männer gibt. Man wird auch keineswegs sagen können, daß man von den angesessenen Abge ordneten Intelligenz und edlen Sinn, verbunden mit Uneigen nützigkeit, nicht fordere. Insonderheit ist aber in Betracht zu ziehen, daß die Re^el der Ansässigkeit bei uns in dcr That sehr be deutenden Modisicalionen unterworfen ist. Die Vertreter des Handels- und Fabrikstandes bedürfen zu ihrer Wahl der Ansäs sigkeit gar nicht, und in den Slädken berechtigt neben der Ansäs sigkeit und abgesehen von dieser auch ein bewegliches Vermögen von 6,000 Thalern, oder ein sicheres Einkommen von 400 Lha-
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