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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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LSI? Steuer find' gleich 1,000 Steuereinheiten, mithin sollte. der Census nicht 30 Thlnsein , sondern 1,000 Steuereinheiten, damit sich dieses Verhältniß nicht bei jedem Steuererlasse ändere. Denn ich frage, meine Herren, wozu soll der Beschluß führen, daß ein neuer Mnimalsatzaüfgestellt werde, wenn dieser sich än dert , sobald Erlaß gegeben, und milhin der Minimalsatz wieder kein Anhalten gibt? Ach hätte geglaubt, die Deputation hätte antragen sollen, daß -die Staatsregierung den Census nach Steuereinheiten bemesse, statt nach dem Betrage von 30Lhlrn. Ich will keinen Antrag darauf stellen, weil ich glaube , - die hohe Staatsregierung wird wahrscheinlich selbst darauf kommen, und weil diese Angelegenheit doch im Augenblicke nicht abgemacht iff. Ich muß mich aber auch in dieser Beziehung für die Meinung des Abg. Georgi aussprechen. Ich bin nämlich nicht dafür, den Census der acliven Wählbarkeit zu vermindern, sondern, wenn eine Verminderung eintritt, nur den passiven herabzusetzen; al lein in welchem Verhältnisse das stattsinden kann, wage ich auch nicht zu bestimmen. In großen Städten tritt ein ganz anderes Verhältniß ein, als in kleinen. In den großen Städten sind die Abgaben bedeutend höher, in den kleinen bedeutend niedriger ge worden. Ich bin auch der Ueberzeugung, daß von den Abge ordneten des bäuerlichen Standes, die in der Kammer sitzen, die: wenigsten in den Abgaben heruntergesetzt sein werden; sie werden entweder mit den früheren gleichgesetzt sein, oder mehr Abgaben hüben. Welche Classen von Staatsbürgern es treffen kann, kann mün jetzt gär nicht ermitteln; es ist aber mehr oder minder eine Gleichheit eingetreten , und das Resultat wird die Erfahrung lehren. Referent Abg. Hensel: Die Deputation hält für die künf tige Festsetzung des Census die Annahme der Steuereinheiten als Etwas, das sich von selbst versteht, und sie bezieht sich in ihrem. Anträge ausdrücklich darauf, denn sie spricht von dem neuen Grundsteuersysteme, nach welchem der Census normixt werden solle, ja sie hat in dem Berichte sogar die Worte gebraucht: „Was das Maß der künftig mqch Steuereinheiten fest zusetzenden Minimalsumme anlangt," u. s, w. Dietz stimmt also ganz mit. der Ansicht des Abgeordneten v, Lhielau überein. Uebrigens glaube ich nicht, daß auf die gegenwärtigen Abgeord neten die künftige Festsetzung des Census von rückwirkender Kraft sein werde, und daß einstweilen, bis eine feste Regel ausgestellt worden ist, wohl die 57, 83 und 95 des Wahlgesetzes ausreichende AuShülfe gewähren dürsten, obwohl zu wünschen ist, daß die Aufstellung der neuen Regel so bald als nur thunlich erfolge. Abg. Kokul: Ich wollte eigentlich zum Theil dasselbe be merken, was der Abg. v. Thielau zur Widerlegung des Abg. Klinger geäußert hat. Ich glaube auch, daß'die bäuerliche Wahl fähigkeit nach Eintritt des neuen Grundsteuersystems eher eine größere Ausdehnung erfahren, als eine Beschränkung.erleiden werde; denn die meisten größern Bauergutsbesitzer werden in Zukunft mehr Grundsteuern zu bezahlen haben, als zeither; da- geZen-einelSteüerermäßigung rvohl-mehr die kleinen Städte und die - feldloseN Häuser auf dem Lande treffen wird. Uebrigens werde ich für'eine angemessene Herabsetzung des Census, basirt auf eine gewisse Zahl Steuereinheiten, stimmen. . Sftllv. Abg. Gehe: Ich möchte gern noch eine Abänderung des Census für die Urwähler der Vertreter des Handels- undFa- brikstandes haben, wo jetzt 25 Thlr. jährliche Gewerbsteuer ver langt wird. Fasse ich meinen eigenen Wahlbezirk ins Auge, so haben wir den Fall, daß in diesem Bezirke nur 194 Urwähler sind und nur 19 Wahlmänner den Abgeordneten wählen. — 19 Wahlmanner scheint mir aber doch eine zu kleine Zahl für den so großen Bezirk, der die ganzeDberlausitz und den größtenTheil des meißner Kreises umfaßt. — Eine größere Zuziehung von Wählern scheint mir angemessen. Vicepräsident Eisen stuck: Bei diesem Punkte muß ich der Deputation allerdings bekpflichten. Es ist schon bei vorigen Wahlen bemerkt und mir auch von den Wahlcommiffarien bei merklich gemacht worden, daß der Census. auf dem Lande nicht recht richtig basirt und daß die Zahl der Stimmberechtigten und. Wählbaren zu gering sei. Es ist aber auch schon die Möglichkeit ausgesprochen worden, daß sich das bei dem neuen Grundsteuer system noch mehr Herausstellen werde, und diese Ansicht muß ich auch theilen, schon deshalb, weil den Städten, wenigstens den großen Städten, das Fünffache der bisherigen Grundsteuer zuge wachsen ist; nun so wird es in ihnen an Wählern nicht fehlen, die den Census, ja sogar einen großen Ueberschuß an Census haben. Irgendwo muß aber doch ein Mangel herauskommen, der liegt nuntheils in den kleinen Städten, theils auf dem Lande, und da her wird eine Abänderung sich nöthig machen. Man kann aller dings noch nicht übersehen, wie die Abänderung gemacht werden soll; daß aber die hohe Staatsregierung sich mit diesem Gegen stände beschäftigen möge, muß ich dringend wünschen. Es ist auch'von dem Abg. v. Thielau geäußert worden, man sollte den Maßstab nach Steuereinheiten nehmen, die Regierung pflichtet ihm bei und auch ich bin damit einverstanden. Es ist doch noth- wendig, einen Census zu haben, aber ich will doch auch den Cen sus, besonders was die passive Wählbarkeit betrifft, nicht so hoch gestellt haben, daß der Kreis derjenigen, welche gewählt werden können, immer mehr zusammenschrumpfe. Was soll die Folge davon sein? Dann entsteht wieder eine wahre Aristokratie, nur die Reichen können dann in die Kammer treten. Das ist aber nicht nach dem Sinn der Verfassungsurkunde; wenn die Wahl männer durch den Census Garantie geben, so kann man auch ver trauen; daß eine größere Freilassung für die Wählbaren unschäd lich sein wird. Es ist allgemein der Grundsatz angenommen, daß die passive Wählbarkeit nicht in die engsten Grenzen gezogen wer den müsse, und von diesem Grundsätze ausgehend, kann ich nur wünschen, daß die hohe Staatsregierung diesen Gegenstand in Erwägung nehmen möge. Srrretair v. Schröder: Auch ich werde der Deputation
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