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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Heitreten und mich dafür erklären, daß in Bezug auf den Census eine Abänderung erfolge. Ich würde aber das Wort nicht erbe ten haben, nur um dies auszusprechen, wenn ich nicht zugleich auf eine Bemerkung des Herrn Referenten Etwas entgegnen wollte, die mir nicht ganz richtig zu sein schien. Er meinte vor hin, daß die Abminderung der Steuern nach dem Eintritt des neuen Grundsteuersystems auf die dermaligen Abgeordne ten keinen Einfluß haben werde. Allein ich kann dem nicht bei treten. Ich glaube, wenn einmal im Gesetze der Punkt stehen bleibt, daß die Wählbarkeit von einem nach einer gewissen Geld - summe zu berechnenden Steuercensus abhangt, und es sich zeigt bei Eintritt des neuen Grundsteuersystcms, daß ein Abg. nach dem neuen Steuerfuße nicht mehr so viel Steuern gibt, als der jetzt normirte Census beträgt, so muß auch, das bin ich fest über zeugt, seine Wählbarkeit verloren gehen. Wir haben die aus drückliche Bestimmung im Wahlgesetze, daß Jemand sofort auf hört, Abgeordneter zu sein, wenn er die Wählbarkeit verliert. Zu der Bedingung der Wählbarkeit gehört aber jetzt noch eine ge wisse Geldsu mm e, die er an Abgaben an den Staat bezahlen muß. Bezahlt er diese Summe nicht mehr, so ist er eben nicht mehr wählbar, und folglich hört er auf, Abgeordneter zu sein. Referent Abg. Hensel: Ich habe mit besonderer Absicht diese Aeußerung gethan, weil ich nicht vernahm, daß Seiten der hohen Staatsregierung in dieser Beziehung Etwas bemerkt wurde, und weil ich gern die Veranlassung gehoben wissen wollte, daß ein völlig unsicherer Zustand für die jetzigen Abgeordneten eintreten könnte. Wenn also meine Ansicht unrichtig ist, so würde die hohe Staatsregierung wohl in dem Falle sein, eine Maßnahme zu treffen, welche, wie zu XVI.,l die Qualifikation aufrecht erhält, und behindert, daß ein Lheil der Kammer auf gelöst würde. Königl. Commiffarv. Günther: Die Regierung wird in der vorliegenden Frage ganz den Grundsätzen folgen, die der geehrte Herr Secretair ausgesprochen hat. Abg. Todt: Zwar glaube ich nicht, daß der vorliegende Punkt des Deputatkonsgulachtens gleichfalls abgelehnt werden wird. Da aber einmal darüber discutirt worden ist, erlaube ich mir noch einige kleine Bemerkungen, die ich lediglich daher ent nehmen werde, wie es in dieser Beziehung in den übrigen Staa ten gehalten wird. Ich muß gestehen, daß ich nicht recht begrei fen kann, warum sich Seiten des Herrn Regierungscommissars gegen diese Bestimmung erklärt worden ist, da ich in einer Ab änderung, wie sie hier beantragt wird, gar kein Bedenken sehe. Man hat bei anderen Abänderungen das Bedenken gehabt, es möchten zum Nachthcil des Grundbesitzes zu viel Philosophen und Dichter in die Kammer kommen. In der vorliegenden Be ziehung handelt es sich aber immer noch um wirkliche Grund besitzer, die gewählt werden sollen, es soll nur der Kreis der Grundbesitzer erweitert werden; das ist die Absicht derer, die in Bezug auf den Census eine Abänderung wünschen. Uebrigens habe ich noch in den letzten Lagen die einzelnen Bestimmungen der Constitutionen aller deutschen Staaten über den Census nach besehen, und gefunden, daß es fast keinen einzigen konstitutio nellen Staat gibt, wo der Census so hoch wäre, wie in Sachsen. Am höchsten ist er meines Wissens im Großherzogthum Hessen, , ledoch auch dort ist er nur auf 50 Gulden festgesetzt; das ist aber auch das Höchste, was vorkommt. Dagegen kommen außerdem 10, '15 und 20 Gulden vor, und zur passiven Wählbarkeit wird zum Theil gar kein eigentlicher Census erfordert. Königl. Commissar v. Günther: Ich bitte umdasWort, um zu bemerken, daß mich der geehrte Abgeordnete wohl miß verstanden haben möchte, wenn er glaubt, ich habe mich gegen das Deputationsgutachten ausgesprochen, da ich im Gegenstände mit demselben mich insofern einverstanden erklärt habe, als ich. in Aussicht gestellt, daß, wenn die Regierung fände, daß das neue Grundsteuersystem einen zu beschränkenden Einfluß äußere, sie geneigt sein werde, die gewünschte Einleitung zu treffen. Abg. Todt: Ich würde mich freuen, wenn ich den Herrn Regierungscommissar mißverstanden hätte; es ist aber nicht der Fall. Mein Wunsch war nicht, daß nur dann eine Abände rung des Census stattsinden möge, wenn es das Grundsteuer system erfordere; ich wünsche vielmehr, daß eine Abänderung des Census überhaupt erfolge. Präsident v. Haase: Es scheint die Kammer die Debatte über Punkt VI. für geschlossen zu erachten, und ich gehe daher zur Fragstellung über. Die Deputation hat für höchst wün- schenswerth und nöthig erachtet: „daß eine angemessene Minde rung des nach dem neuen Grundsteuersystem zu normirenden Cen sus in Bezug auf die aktive sowohl, als passive Wählbarkeit ein treten möge", und hat in diesem Sinne das Seite 584 des Be richts befindliche Gutachten gestellt. Nach dem Anträge des Abg. Georgi wird nun aber die Frage in zwei Abtheilungen zer fallen; die erste wird nämlich nur die aktive und die zweite nur die passive Wählbarkeit betreffen. Ich stelle also die Frage an die Kammer: Will die Kammer beantragen, daß eine angemes sene Minderung des nach dem neuen Grundsteuersystem zu nor mirenden Census in Bezug auf die aktive Wählbarkeit eintrete? — Es wird gegen 13 Stimmen das Deputationsgutachten an- genommen. Präsident v. Haase: Ich stelle nunmehr die nämliche Frage in Bezug auf die passive Wählbarkeit, und frage: ob die Kammer hierin der Deputation beitritt, welche auch in Bezug .auf die passive Wählbarkeit eine solche angemessene Minderung !bevorwortet und beantragt wissen will? — Einstimmig Ja. Präsident 0. Haase: Meine Herren, die Zeit reicht heute nicht aus, um noch in der Berathung dieses Berichts weiter fort zufahren. Ich ersuche Sie daher, sich morgen Vormittags um 10 Uhr wieder hier einzufrnden. Wir werden morgen in der Be rathung des vorliegenden Berichts fortfahren. Ich bringe übri- > gens die nämlichen Gegenstände auf die nächste Tagesordnung,
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