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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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wurden. Damals waren die Rittergutsbesitzer so gut im Besitze ihres ausschließlichen Rechtes, als jetzt die Besitzer der großen Bauergüter. So gut aber damals die Vorrechte der Ritterguts besitzer inSachsen nicht fortbestehen konnten, sondern abgeschafft werden mußten, so kann ich auch nur wünschen, daß eine der artige Aristokratie in Sachsen unter den Bauern und den Besitzern kleinerer Grundstücke nicht von Neuem Platz greife. Der Herr Abgeordnete meinte, es fehle in den Gemeinden groß- tentheils an Gemeinsinn. Leider ist das wahr, ich muß es zu geben ; aber wenn ein Gartner oder Hausler sich in einem Dorfe zu dem Amte eines Gemeindevorstandes hergegeben, wenn er diese Last übernommen hat, dann zeigt er eben, daß er Gemein sinn hat, und wenn die Gemeinde ihn gewählt hat, so zeigt das wieder, daß auch sie Vertrauen zu ihm hat. Warum soll man nun einem Manne, der Gemeinsinn, und der das Vertrauen der Gemeinde hat, nicht die Möglichkeit geben, unter die Candi- daten bei der Landtagswahl zu treten? Der Abgeordnete meinte, die Interessen theilten sich auf dem Lande zu sehr, viele Häusler würden die wenigen Bauern überstimmen; aber an den umge kehrten Fall hat er nicht gedacht, daß viele Bauern auch die we nigen Hausler überstimmen können; und es gibt viele Dörfer, wo viele Bauern sind, aber wenig Hausler. Theilt er nun wirklich die Interessen so scharf, und will er, daß die Gärtner und Häusler niemals fähig werden sollen, ihre Stimmen mit abzugeben oder gewählt zu werden, so werden freilich eben die kleinen Grundbesitzer niemals berücksichtigt. Ganz paßt es in den Sinn, in dem er sprach, wenn er sagte, daß man dieses Uebel im Keime ersticken möchte. Ich aber halte dafür, daß man den jenigen, der Kenntnisse, Gemeinsinn und das Vertrauen seiner Gemeinde hat, nicht ausschlicßen darf bei der Wahl zum Land- tagsabgeordneten, blos weil er nicht wohlhabend ist, und weil sein Grundstück nicht 30 Thlr. jährliche Steuern gibt. Abg. Scholze: Ich bitte nur um ein einziges Wort zur Erwiederung. Ich habe nicht gesagt, daß ich eine Aenderung haben will, ich habe nur gesagt, daß ich vielseitig bin angegangen worden, darauf anzutragen, daß in jeder Gemeinde sich jede Elasse der Einwohner ihre eignen Vertreter in der Landgemeinde wählen dürfe, das habe ich aber nicht gcthan; es brächte aber auch noch keine Aristokratie zuwege, wenn ich cs auch gcthan hatte. Stellv. Abg. Baumgarten: Da der Abg. Scholze Mit glied ver dritten Deputation ist, so könnte es den Anschein ge winnen, als wenn die Gründe, welche er für das Deputations- gutachttn ausgestellt hat, auch die dcrDeputation gewesen wären. Ich halte mich aber, wenigstens für meine Person, verpflicht?;, zu erklären, daß dies keineswegs der Fall gewesen ist. Jeden falls hat die Deputation in ihrer Mehrheit nicht die Ansicht ge habt, daß auf dem Lande und in dm Städten die Bessern sich von den Gemeindeämtern und Gemeindewahlcn zurückzögcn. Ebenso wenig hat die Deputation die Ansicht gehabt, daß in der Maße, wie der Abgeordnete gethan hat, zwischen Armen und Reichen zu unterscheiden sei. Aus welchen Gründen sich die Deputation für den Antrag, wie sie ihn gestellt, entschieden hat, hat sie im Deputationsberkchte m'edergelegt. In der Hauptsache ist der Grund der, daß und weil auf dem Lande der Grundbesitz als durchgreifende Bedingung für die Wählbarkeit ausgestellt ist. Ich habe geglaubt, dies nach Lage der Sache bemerken zu müssen. Referent Abg. Hensel: Ich wollte nur bemerken, daß, wenn auch allerdings der Abg. Scholze nicht durchgängig im Sinne der dritten Deputation gesprochen, er doch ihren Antrag vertheidigt hat, und da überhaupt das, was er sagte, größtenteils nicht wesentlich zu dem vorliegenden Punkte gehörte, sondern eins vielleicht überflüssige Einschaltung war, so kann ich nun wohl da, zu schweigen. Die Deputation hätte bei diesem Punkte sehr gern eine Gleichheit zwischen Stadt und Land zu befördern ge sucht, wenn sich nicht, wie sie im Bericht anführt, in der Ausfüh rung zu große Schwierigkeiten fänden. Das ist eigentlich der Hauptgrund. Betrachten Sie die Bestimmungen über die? Wahlbezirke der Städte und vergleichen Sie damit, wie viel oin^ zelne Gemeinden und Wahlabtheilungen zu einem ländlichen- Wahlbezirke gehören, z. B. die des ganzen Amtes Leipzig, oder des ganzen Amtes Dresden, so werden Sie gewiß mit der Depu tation darin übereinstimmen, daß bei der großen Zahl und dem so öftern Wechsel derLandgemeindeausschußpersvnen undVorstände es eine außerordentliche Schwierigkeit sein würde, irgend eine Re gelmäßigkeit und Sicherheit in die landständischen Wahlen zu bringen. Aus diesen und den übrigen im Bericht angegebenen Gründen hat sich die Deputation veranlaßt gefunden, sich bei die sem Punkte abfällig zu erklären. Präsident v. Haase: Die Deputation ist des Dafürhal tens, daß die tz. 60 des Wahlgesetzes, insofern sie die erwähnte Bestimmung für die städtischen Collegien enthält, nickt auf die Mitglieder der Landgemeinden ausgedehnt werden möchte, und rathet daher an, die Petitionen in dieser Beziehung auf sich be ruhen zu lassen. Sind Sie damit einverstanden? — Man ist gegen 5 Stimmen einverstanden. Referent Abg. Hensel: Ferner heißt es im Berichte: Dasjenige, was zu VIII. begehrt wird, ist eine wider die übrige Tendenz der Petitionen laufende Beschränkung der Wählbarkeit, nämlich a der Staatsdiener überhaupt und l> derWahlcommissarien insbesondere. Man kann zu s mit dem Antragsteller insoweit in Uebcr- einstimmung sich befinden, daß bei Erlangung der politischen Eh renrechte nur derjenige mitzahlr, welcher im Staate aus Eigen- thum und eignem Rechte, nicht vermöge Auftrags, Etwas ist, und daß in solcher Beziehung die sammtlichen Staatsbeamten, über haupt Alle, welche dem Staate unmittelbar dienen, keinen eignen Stand bilden, sondern Stellvertreter und Organe der Regierung im Bereiche ihres Amtes und Wirkens sind. Alan kann aber nicht weiter gehen und sie des politischen Rechts, insoweit sie das selbe außer und neben ihrem Amte Anderen gleich besitzen, für verlustig, sie selbst im Voraus des wahren Patriotismus bar und ledig erklären wollen. Wenn die höchste Aufgabe jedes Abgeordneten jeder Classe keine andere ist, als das unzertrennliche Wohl der personisicimn
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