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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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z. B. wegen nachgewiesenen 60jährigen Alters, ablchnt; dagegen werde von Eventualwahlcn völlig abgesehen, wenn über die Zu lässigkeit des Ablehnungsgrundes Zweifel obwalten, oder wenn die Entscheidung über die Zulässigkeit der Ablehnung der betref fenden Kammer der Ständeversammlung zusteht. Da eventuelle Wahlen in solcher Begrenzung völlig rath- sam sind, jedoch es wünschenswerth erscheint, den diesfallsigen generellen Bedenken wider dieselben zu begegnen, so findet sich die Deputation veranlaßt, ihrer Kammer zur Beschlußfassung vorzuschlagen: daß die hohe Staatsregierung die nöthigen Bestimmun gen für eventuelle Wahlen auf verfassungsmäßigem Wege zur Sanktion bringen möge. Abg. Blüher: Ich kann mich nur günstig für eventuelle Wahlen anssprechen, sie haben unverkennbare Vortheile und viel pr'actischen Werth. Wie oft tritt nicht der Fall ein, daß esn zum.Abgeordneten oder zum Stellvertreter Erwählter eine Äblehnungsursache vorschützt, welche die Negierung oder die «Ntändeyerfammlung, je nachdem nun erstere oder letztere darüber zu entscheiden hat, am Ende für zulässig und unabweisbar anzu- tt^ensien genöthigt ist. Ist nun die eventuelle Wahl unterblie ben, so wird eine anderweite solenne Wahl erforderlich. Die HHahlmänner werden nochmals zusammcngerufen. Ein großer Kheil von ihnen ist vielleicht von der Wahlstadt sehr entfernt und es wird dadurch ein beträchtlicher Aufwand verursacht. Außer dem ist nicht zu verkennen, daß auch die Wähler ermüden. Alle diese Weiterungen werden beseitigt, wenn sofort am Wahltage die eventuelle Wahl geschieht. Ist das der Fall, und wird die Ablehnungsursache für unzulässig erklärt und die erste Wahl bestätigt, so ist die eventuelle Wahl ja ohnehin ungültig. Die Besorgniß, welche man dagegen ausgesprochen hat, kann ich nicht theilen; ich erwarte und hoffe sowohl von der Sländever- sammlung als von der Regierung eine unparteiische Prüfung der Ablehnungsursachen. Wollte man auch annehmen, daß die Regierung in dem einen oder andern Falle vielleicht wünschen könne, lieber den eventuell Gewählten in der Mitte der Stände versammlung zu sehen, so ist zu erwiedcrn, daß man sich in der Persönlichkeit des gewünschten Abgeordneten auch oft sehr ge täuscht hat. Ich kann also nicht so großes Bedenken gegen eventuelle Wahlen haben, ich würde sie selbst in den Fällen statt finden lassen, wo man sie ausschließen will, nämlich: wenn bei Entscheidung über die Zulässigkeit des Ablehnungsgrundes Zweifel obwalten, oder wenn die Entscheidung über die Zuläs sigkeit der Ablehnung der betreffenden Kammer der Ständever- samnrlung zu steht. Einen Antrag werde ich nicht stellen, be sonders da die Deputation sich in ihrem Antrag auch nur generell gehalten hat, ich habe es aber für nöthig gehalten, diese Be merkungen zu machen. Referent Abg. Hensel: Wenn der Abg. Blüher die even tuellen Wahlen weiter noch ausdehnen will, als selbst die Re gierung für zulässig erachtet, so dürfte ihm die Deputation nicht beistimmen können. Doch sobald es klar ist, daß ein Indivi duum aus gesetzlichen Ursachen, z. B. wegen bescheinigter Krank heit oder dauernder Abwesenheit, zur Annahme der ihm zuge ¬ dachten Function nicht genöthigt werden kann, so ist eine even tuelle Wahl gewiß am rechten Orte, da auch hierbei zu berück sichtigen ist, daß die ohnehin so bedeutenden Landtagskosten ver mindert werden. Weiter als wie nothwendig zu gehen, dürfte nicht zu empfehlen sein, und um hierin möglichste Sicherheit zu gewinnen, glaubte sich die Deputation verpflichtet, Ihnen an- zurathen, daß Sie um feste Bestimmungen hinsichtlich der even tuellen Wahlen ansuchen möchten. Nur in diesem Sinne hat die Deputation die eventuellen Wahlen vertheidigr. Abg. Blüher: Hierauf muß ich crwiedern, daß ich dar auf hingewiesen hübe, es möge darüber eine Vereinigung zwi schen der Regierung und der Ständeversammlung stattflnden. Abg. Todt: Nur weil ich diesen Punkt in meiner Petition angeregt habe, will ich eine kurze Bemerkung mir erlauben. Ich bin allerdings von der Liebhaberei für eventuelle Wahlen nicht so sehr erfüllt, als der erste Sprecher, und habe in meiner Petition auch die Gründe dafür angegeben. Man weiß gar nicht recht, wie eigentlich die eventuellen Wahlen in das Gesetz gekommen sind. Doch sie sind auch nicht im Gesetze, sondern nur in der Verordnung, und es wäre daher die Frage, ob eine Bestimmung der Art auf dem Verordnungswege habe getroffen werden können. Ich möchte meinerseits sagen, es ist gar keine Frage. Dieser Punkt ist vielmehr von der Art, daß er hätte im Gesetz bestimmt werden, daß er also schon damals, wo er für nothwendig erachtet wurde, zu einerRevisiondcs Gesetzes hätte Veranlassung geben sol len. Davon abgesehen, so kann ich demAbg.Blüher unbedingt nicht beistimmen. Man weiß bei eventuellen Wahlen nicht, ob auch derZweite geneigt und im Stande ist, die Wahl anzunehmen, und weil man dies nicht weiß, so wird mau noch einen Dritten wählen müssen. Von diesem weiß man es aber wieder nicht, folglich muß Noch ein Vinter gewählt werden, und so wird die Sache fortgehen bis ins Unendliche. Der Abgeordnete gab als Grund, weshalb man die eventuellen Wahlen begünstigen müsse, auch den an, daß man die Wähler nicht ermüden solle. Ich glaube aber, die Wäh ler, welche das Recht haben, einen Landtagsabgeordneten hierher zu schicken, müssen nach und nach — wenn es jetzt noch nicht überall der Fall sein sollte — von ihrem kostbaren Rechte, auf dessen Ausdehnung man ja so eifersüchtig ist, eine bessere Meinung bekommen. Durch Gestattung der eventuellen Wahlen wird man in solchen Bezirken, wo die Wähler eine bessere Ueberzeugung nicht haben, auch die Wähler zu einer solchen nicht bringen. Es ist dagegen nicht zu leugnen, daß eventuelle Wahlen der Regie rung gegenüber etwas Gefährliches haben. Ich habe schon ge stern in meinen allgemeinen Bemerkungen gesagt, daß von den dermaligen Organen der Regierung etwas Nachthelliges hinsicht lich der Wahlen nicht zu befürchten sei; es steht aber Niemand dafür, daß sich das in Zukunft ändert, so steht Niemand dafür, daß dann durch eventuelle Wahlen Abgeordnete in die Stände versammlung kommen, welche die Regierung zwar wünscht, das Volk aber nicht. Um dies zu vermeiden, habe ich eben diesen Punkt in die Petition gebracht. Vicepräsident Eisen stuck: Auch ich bin gegen eventuelle Wahlen. - Ich halte sie für bedenklich aus mehr als einem
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