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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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MG §ch habe mir daher die Fage erlauben wollen-ob man diese Dörfer trotz dem in dem früheren Bezirke gelassen oder einem neuen zu gewiesen hat. Königs. Commiffar v. Günther: Ich kann nicht anders dafürhalten, als daß sie nach der Weise berücksichtigt werden, wie sie bei der ersten Wahl concurrirt haben, nach dem eben von mir erwähnten Grundsätze, daß kein Landestheil, wenn er auch noch so klein wäre, bei einer Wahl ausgeschlossen sein, oder bei einer anderen doppelt concurriren könne. Secretair v. Schröder: Es kann dies bei dem Fall, den ich vor Augen hatte, nicht der Fall sein, indem da der Fall eintritt, daß beide Abgeordneten zu gleicher Zeit- gewählt werden Md zu gleicher Zeit ausscheiden; aber der Einkheilungsgrund, der damals stattgefunden hat, findet factisch nicht mehr statt, wenn man nämlich die Bestimmung früher dahin getroffen hat, daß in .einem Wahlbezirke alle die wählen sollen, welche Amts- unterthanen sind, und in dem andern .diejenigen, welche Patrimo- nialgerichtsunterthanen sind. König!. Commiffar v. Günther: Ich muß bemerken, dgß der-Grund, sie so einzutheilen, nicht darin lag, daß, sie Pa- trimonial- oder Amtsunterthanen waren, sondern es geschah, um ein Anhalten für das numerische Verhältnis; zu finden, was am leichtesten sich auf diese Weise herausstellte. Secretaiy V. Schröder: In dem Bezirke selbst hat Man allerdings geglaubt, daß deshalb dieEintheilung so gemacht worden sei, weil jene Patrimonial- und diese Amtsunterthanen wären. Denn die Dörfer beider Wahlbezirke liegen ganz durch einander. Referent Abg. Hensel: Die Deputation hat durchaus nicht die Schwierigkeiten verkannt , welche einer Abrundung der Wahlbezirke entgegenstehen; allein sie hielt sie dennoch für mög lich und hat daher dankbar das Entgegenkommen des königl. Herrn Commissars anerkannt. Namentlich wurde hierbei die Deputa tion, in Bezug auf die ländlichen Bezirke durch ähnliche Betrach tungen geleitet und unterstützt, wie gestern der Abgeordnete Haden äußerte. Präsident v. Haase: Will die Kammer den unter XIV. angeregten Punkt der hohen Staatsregierung zur Erwägung empfehlen? — Wird einstimmi g bejaht» Referent Abg. Hensel: Nun heißt es im Berichte: Dagegen vermag zu-XV. für die von den Petenten begehrte unbedingte Anwendung der Wahlzettel bei dem Stimmengeben in den bäuerlichen Urwahlen die Deputation sich deshalb nicht-auszusprechen, weil doch noch zur Zeit einzelne Stimmberechtigte außer Stande sein könnten, die nach §.68 des Wahlgesetzes erforderliche eigenhändige Nieder schrift auf dem Zettel zu bewirken, und weil solchenfalls das ver werfliche Schreiben vieler Stimmzettel durch eine Person begün stigt werden würde. Es ist aber auch sehr häufig das einfachere mündliche Stimmen ganz unbedenklich und wird von den Wäh lern selbst begehrt. Dem gerügten Mißgriff, daß durch will kürlichen Befehl, nicht nach motivirtem Ermessen, der die Wahl Dirigirende das mündliche Stimmenabgeben belieben könne, s dürfte leicht durch besondere Anordnung zu begegnen sein, nament lich aber dahin, daß förmliches schriftliches Stimmenabgeben die Regel'sein und die Abweichung hiervon durch Beschluß der Mehr heit der Wähler gerechtfertiget werden solle. Die Deputation richtet mithin ihr Gutachten dahin: daß auch dieser Punkt der hohen Staatsregierung zur , Erwägung anheimgestellt werde. Königl. Commiffar v. Günther: Auch hier wird, wenn eine Erwägung der Regierung gewünscht wird, diese nicht unter bleiben; allein ich muß doch auch bemerken, daß der.Grund, wel cher diesen Antrag veranlaßt hat, und der in der Petition C. angeführt worden ist, nicht ganz richtig ist. Nämlich es sagt die Petition, es habe ein Wahlcommissar sofort für den ganzen Wahlbezirk bestimmt, daß laut und öffentlich zu Protokoll ab gestimmt werden müsse. Ich habe zu erklären-, daß die Negie rung ein solches Verfahren keineswegs billigen kann. Es würde auch ein solches durchaus nicht in dem bestehenden Wahlgesetze begründet sein; denn dieses legt dem Wahlcommissar die Befug- Niß nicht bei, eine solche Bestimmung für den ganzen Bezirk zu treffen, sondern es stellt die Entschließung über mündliche oder schriftliche Abstimmung in das Ermessen des die Wahl in der betreffenden Abtheilung Dirigirenden. Die Ausstellung, welche hier gemacht worden ist, ist also keine gegen das Wahlge setz selbst. Den Antrag der geehrten Deputation betreffend, so erkennt diese selbst an, daß schriftliche Abstimmung nicht unbedingt als Erforderniß aufzustellen sei. Es würde auch nicht geschehen können, ohne in manchen Fällen zu Ungewißheiten und Mangel- hastigk-iten Anlaß zu .geben und so die Legalität der Wahl zu gefährden. Nun ist für die Legalität der Wahl der Dirigirende verantwortlich. Es scheint also auch sachgemäß zu sein, wenn §. 91 des Wahlgesetzes in sein Ermessen stellt, ob er die Wahl schriftlich oder mündlich vornehmen lassen will. Ob es thunlich sei, hier ihn durch Stimmenmehrheit der Wähler zu beschränken, wird zu bedenken sein; denn wenn die Stimmenmehrheit der Wäh ler sich für ein ungeeignetes Verfahren erklären sollte, so könnte die Legalität der Wahl gefährdet erscheinen. Abg. Clapß (aus Chemnitz): Wenn gestern wahrend mei ner Abwesenheit Seiten der Kammer über mehre Punkte des Berichtes mit Hinblick auf Principien entschieden worden, und snan auf keine Abweichung von diesen eingegangen ist, so laßt sich das begreifen, wenn diese Principien im engen Zusammenhänge Mit der Verfaffungsurkunde stehen. Wenn aber durch unsere Verhandlungen nachgewiesen wird, daß bei der Ausführung des Wahlgesetzes, also bei den Wahlen selbst, formelle Uebelstände hier und da obwalten, so darf ich hoffen, daß die hohe Staats regierung mit Bereitwilligkeit Anträge auf Beseitigung solcher Uebelstände entgegen nehmen werde. Ich muß in dieser Beziehung, da ich an den Urwahlen eines bäuerlichen Bezirkes Theil zu neh men berechtigt bin, bestätigen, daß wir in diesem und in mehren Wahlbezirken in der Nähe von Chemnitz das Verfahren ausge fallen ist, wie es in der Petition als tadelnswerth bezeichnet wor den ist, und daß es mir daher sehr erwünscht erscheint, es werde die öffentliche Aufmerksamkeit auf diesen Uebelstand hinge lenkt. Ich habe in einem solchen Bezirke als Urwähler zu stimmen
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