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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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der Wahrheit durchdrungen bin, daß „Zeit Geld ist," so habe ich mir den Antrag zu stellen erlaubt. Wenn aber die geehrte Kammer glaubt, daß wirklich ein Nutzen daraus entstehen kann, wenn die Debatte fortgesetzt wird, so werde ich mich dem sehr gern unter werfen, bitte aber doch den Herrn Präsidenten, meinen Antrag zur Abstimmung zu bringen. Abg. v. Gab lenz: Ich habe den Antrag des Abg. v. d. Planitz unterstützt, und wenn gleich ich die Bemerkung richtig finde, daß über andere Gegenstände viel langer berathen worden ist, so ist dies doch zu einer Zeit gewesen, wo theils nicht so dringende Arbeiten Vorlagen, theils auch die Kürze des Land tags noch nicht so ausgesprochen war. Ich glaube ferner auch, daß der Gegenstand hinreichend besprochen worden ist, um jedem Deputaten seine Ueberzeugung zu geben, und die Discussion blos zu führen, um Discussion zu haben, scheint mir nicht von wesentlichem Äutzen zu sein. Referent Abg. Klien: Da muß ich mich zu einem andern System bekennen, als der Abg. v. Gablenz. Ich habe bereits gesprochen, und würde es vielleicht für meine Person gern sehen können, wenn es zum Schluß der Debatte käme; allein ich kann es nicht im Interesse der Kammer finden, und will nicht bergen, daß ich mich allerdings sehr wundre, baß der Abgeordnete selbst, welcher einen Antrag gestellt hat, jetzt den Antrag auf Schluß der Debatte unterstützt. Abg. Todt: Das war es, was auch ich hervorheben wollte. Es thut mir leid, daß gerade der Abgeordnete, welcher einen Antrag gestellt und in der heutigen Debatte viermal ge sprochen chat, den Antrag auf den Schluß der Debatte unter stützt, während doch nach der Landtagsordnung eine solche Zahl der Male des Auftretens gar nicht gestattet ist. Vicepräsident Eisenstuck: Mit Verwunderung habe ich vernommen, daß der Abg. v. Gablenz nach bereits viermaligem Sprechen den Antrag auf Schluß der Debatte unterstützt hat, während nach der Landtagsordnung eine solche Unterstützung nur vön denen ausgehen kann, die noch nicht gesprochen haben. Präsident v. Haase: Nach der Lanbtagsordnung ist es dem Präsidenten fast unmöglich gemacht, Jemandem das Wort zu versagen, und verlangte dieser selbst das Wort mehr als vier mal. Denn nach der Landtagsordnung muß das Wort zur Widerlegung jedesmal gegeben werden. Man darf also nur das Wort zur Widerlegung begehren, um gewiß zu sein, es zu erhalten. Uebrigens ist zwar vorgeschricben, daß die Unter stützung des Antrags auf Schluß der Debatte nur dann hinrei chend als unterstützt anzusehen sei, wenn fünf Mitglieder, welche noch nicht gesprochen haben, den Antrag unterstützen, allein diese Bestimmung schließt nicht aus, baß außer diesen fünf Mitglie dern sich auch diejenigen für den Antrag mit erheben können, die in der Sache schon gesprochen haben. Dies ist der vorlie gende Fall. Es wurde der Antrag von mehr als einem Drit theil der Mitglieder unterstützt, von welchen der größte Theil noch nicht gesprochen hatte. Demnach ist die Abstimmung gül tig, und der Antrag ordnungsmäßig für unterstützt zu achten. Abg. v. Th.ielau: Da muß ich doch bemerken, baß Jeder einen solchen Antrag unterstützen kann- nur der ihn stellt, darf nicht gesprochen haben. Präsident 0. H a a se: Will Jemand noch in Betreff des Schlusses der Debatte sprechen? — Da dies nicht der Fall ist, gehe ich auf den Antrag des Abg. v. d. Planitz über. Ich frage die Kammer: ob sie den Antrag des Abg. v. d. Planitz, daß die Debatte über diesen Punkt geschlossen sein soll, genehmigt? — Der Antrag wird mit 35 gegen 24 Stimmen abgeworfen. Abg. v. Thielau: Es sind von drei Abgeordneten, vom Herrn Vicepräsidenten, dem Abg. Tzschucke und dem Referenten Aeußerungen von mir in der vorigen Sitzung ganz falsch ausge legt worden. Ich bitte um das Wort zur Widerlegung. Abg. Tzschucke: Ich muß bemerken, daß mir vorhin das Wort zur Widerlegung verweigert worden ist. Präsident V. Haase: Es bleibt dies Vorbehalten. Abg. v. Platzmann: Das Deputationsgutachten hat so ausgezeichnete Vertheidigung gefunden, daß kaum noch Etwas zu sagen sein möchte. Indessen bemerke ich, daß, wenn die Depu tation zuerst auf die Erfüllung des Minimi des Schullehrerge haltes von 120 Thlr. angetragen, sie sich nur auf das Gesetz gestützt hat; das Gesetz hat dieses Minimum festgestellt; wo das nicht erreicht ist, ist dem Gesetze noch nicht genügt worden, und die Deputation glaubte daher wohl, auf Erfüllung des Ge setzes antragen zu können. Das hohe Ministerium des Cultus hat dies auch bereits als eine Verpflichtung seinerseits anerkannt. Wenn zweitens auf eine Unterstützung in geeigneten Fällen, wo dgs Bedürfniß sich herausstellt, für jedes der Jahre 1844 und 1845 angetragen worden ist, so glaubte die Deputation auch das zu können in Rücksicht auf den Nothstand, der in dem ersten Jahre dieser Finanzperlode die Schullehrer, wie andere Classen der Staatsbürger betroffen hat. Allerdings ist es wahr, daß neben den Schullehrern viele Andere Noth und selbst Hunger leiden; aber es ist auch bereits darauf aufmerksam gemacht worden, daß eben andern Noth- und Hungerleidenden viele Wege offen stehen, die den Schullehrern versperrt sind; der Schullehrer darf nicht nach Erwerb ausgehen, er muß warten, bis ihm das Schulgeld ins Haus getragen wird, er muß warten, bis diejenigen kom men, an denen er sein Amt bewähren soll. Zwar ist nicht ganz zu verkennen, daß junge Anfänger im Amte mit einem Gehalte von 120 Thlr. wohl zufrieden sein könnten. Die Deputation hat das nicht in Abrede gestellt; aber, wie ich glaube, wird es nur in den ersten Jahren der Amtsführung möglich sein und selbst dann nur möglich sein, wenn der Antretende keine oder nur geringe Einrichtungskosten gehabt hat. Der Wunsch ist aller dings gerecht, ich will es nicht verschweigen, daßdiejungen Schul lehrer aus den Seminarien mit bescheidenen Ansprüchen hervor gehen, daß sieschonim SeminardieBcschränkung ihrer Ansprüche und die Rücksicht, die sie auf die oft drangvolle Lage der Gemein den zu nehmen haben, lernen mögen, und ich will dabei auch das nicht verschweigen, daß ich für meine Person es lieber gesehen hätte, wenn Seminarien auf dem Lande statt in der Städten er richtet worden wären. Doch davon ist hier nicht die Rede, es es würde auch jetzt schwerlich mehr zu ändern fein. Wenn jedoch
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