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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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rünghcommissar über diese Frage verhäud^t^vorden fei, habe dersc/be eik» Decret, welches- bald dsrauf-erschciklen sollte, ^mgc- künbigt, ünd^dabei folgende W^ltthessung gemacht: „Die Regie rung halte dafür,- daß es bei der nur noch beschränkten Dauer. des Landtags nicht möglich sei, zur definitiven Feststellung der öündtagsvrdnung zu gelangen, und daher die auf deren fernere Berathung zu verwendende Zeit ohne Erfolg den sonst zu erledi genden Angelegenheiten entzogen werden würde. Vielmehr beabsichtige man, der Ständeversammlung eine Eröffnung zu- gehen zu lassen, welche auf Äe fernere einstweilige Gültigkeit der provisorischen Landtagsordnung unter gewissen Modifikationen gerichtet sei-, die geeignet wären, einigen bei jeH'gem Landtage zur Sprache gekommenen Bedenken abzuhelfen, und daß man die Vernehmung wegen der sonst etwa noch sich als rathlich dar stellenden Wanderungen an dem nächsten Landtage Vorbehalte." Auf diese Erklärung hin schlug nun die dritte Deputation der jenseitigen Kammer vor: „daß über den von der zweiten Kärn tner gestellten Antrag ein Beschluß anjetzt nicht gefaßt, vielmehr die zugeficherte allerhöchste Erklärung abgewartet, darnach das Weiter-Verfahren bemessen, und der zweiten Kammer lediglich durch Protokollmittheilung Nachricht von dem Grunde der sus- pendirten Erwägung ihres Antrags gegeben werden möge." Dieses Gutachten wurde einstimmig angenommen, kam den 29. Juni an die zweite Kammer, und am 30. zur Begutachtung an die erste Deputation. Diese hat auch der Berathung der gegen wärtigen Frage sich sofort unterzogen, und vor allen Dingen Nm Abordnung eines Regierungscommiffars gebeten, um die Sachlage kennen zu lernen, und von den Ansichten der Regierung vollständig unterrichtet zu werden. Während jedoch das über diesen Beschluß aufgenommene Protokoll der Regierung commu- nicirt wurde, gelangte das vorhinerwähnte Decket an die Stände versammlung, in welchen nun bestimmt ist, wie es die Regierung m Bezug auf die Landtagsordnung gehalten wissen will. Dies Decret ist an die Kammer abgegeben worden und von dieser wird nun also auch zunächst Berichtserstattung und Beschlußfassung zu erwarten sein. Als das Decret eingegangen war, sah sich die Deputation veranlaßt, den Gegenstand nochmals in Erwä gung zu nehmen, und man ist dabei zu der Ansicht gelangt, daß bei der dermaligen Sachlage allerdings Seiten der zweiten Kam mer etwas Weiteres jetzt nicht zu thun, sondern die Beschlußfas sung über das Decret Seiten der ersten Kammer abzuwarten sei. Die Deputation hat daher mich, der ich früher zum Referenten übc,r die Landtagsordnung bestellt war, beauftragt, der Kammer einen darauf abzweckenden Umschlag zu thün. Ehe ich aber darauf übergehe, sehe ich mich veranlaßt, noch einige Nebenbe- merkungen zu machen, die Bezkehüngeu nehmen sollen auf Äu ßerungen, welche bei der Berathung dieses Gegenstandes in der Kammer gefallen sind. Man hat es nämlich für gut befunden, bei der Berathung über den mündlichen Vortrag der dritten De putation auch noch verschiedene andere Fragen in den Kreis der Besprechung zu ziehen, und dabei tHeils dis zweite Kammer im Allgemeinen, theils die erste Deputation derselben einer Kritik zu unterwerfen. Zu welchem Zwecke dies geschehen ist, muß ich meinerseits auf sich beruhen lassen. Daß eS aber ohne Berech tigung geschehen ist-, davon bm ich wenigstens, völlig-überzeugt. Die Censur — dieses bekannte und beliebte Institut — die Cen« 'ür ist mft und ohne Druck eine Beschränkung der Freiheit, (Königl. Commissar v. Watzdorf tritt ein.) und kann also nicht weiter ausgedehnt werden, als Gesetz und Verfassung dieses vorschreiben oder zulassen. Nun habe ich aber nirgends, weder in der Verfassungsurkunde, noch in irgend einem andern Gesetze gefunden, daß der ersten Kammer ein solches Cen- soramt über die zweite Kammer übertragen wäre, und ich muß daher annehmen, daß es keinen gesetzlichen Boden hat, sondern lediglich auf Anmaßung beruht. — Was das Einzelne an langt, so betreffen die in der ersten Kammer gefallenen Äußerun gen hcmptsächlich die Art und Weiss, wie die Petitionen in der zweiten Kammer behandelt -werden, und die Unterbliebene Be- richtserstattung über die provisorische Landtagsordnung.- - In der letztem Beziehung — um dies züerst zu erwähnen — glaubte man es rügen zu müssen, daß der Bericht über die Landtags« ordnung, obwohl angekündigt, doch noch nicht in die Kammer gebracht worden sei. Es ist dies also ein Vorwurf der Saum seligkeit^ der hierbei der ersten Deputation gemacht worden ist. Da ich nun, wie vorhin bemerkt, als Referent über die proviso- , rische Landtagsordnung bestellt war, so wird man es mir nicht verargen, wenn ich diesen öffentlich ausgesprochene» Vorwurf auch öffentlich zurückweise. Die Sache verhält sich nämlich un gefähr also: In dem Vierteljahre von Weihnachten bis Ostern lagen sehr viele Eerathnngsgegenstände vor, die alle möglichst gefördert werden sollten, (Staatsminister v. Nostitz'-Wallwitz tritt ein.) Hat Jemand gewünscht, daß dabei auch dis Landtagsordnung mit berathen werden möchte, so war gewiß ich es, wie ich wohl nicht erst noch eidlich zu erhärten brauche. Denn die Fragen, drb bei der Landtagsordnung zu besprechen gcwessn sein würden, sind für mich von so hohem Interesse und zum Theil durch mich an geregt worden, wie der Kammer bekannt ist', daß ich darüber füg lich hinweggehen kann. Eben deshalb habe ich denn auch kein'e Gelegenheit versäumt, Vortrag bei der Deputation über die Land tagsordnung zu halten; ich bin nie zurückgetrcten, wenn eine Lücke war, und ich habe meinerseits überhaupt nie Veranlassung gegeben, daß die Sache nicht vorwärts gekommen ist. Es haben diese Vortrage bis zum 1. April stattgefunden. Um diese Zeit drängte man aber Seiten der Negierung immer mehr, daß die Wechselordnung und das Grundsteuersyssm vorgenommen wer den möchten. Die Deputation sah sich genöthigt, diesen Wün schen zu entsprechen, und so bin ich denn seit jener Zeit, obwohl ich den besten Willen dazu gehabt Habs, nicht wieder zum Vor trage über die Landtagsordnung gekommen. Wenn also die Be richtserstattung nicht erfolgt ist, so wird die geehrte Kammer ge wiß überzeugt sein, daß mich deshalb eine Schuld nicht trisst. Soviel von mir. — Was das Verfahren der Deputation im All gemeinen anlangt, so werden die übrigen Deputationsmitglieder vielleicht noch Gelegenheit nehmen, dasselbe in das gehörige Licht zu stellen. Daß eine Saumseligkeit der ersten Deputatiön über-
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