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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Haupt nicht vorgeworfen werden I kann, darüber ist, glaube ich, in dieser Kammer wohl kein Zweifel. Wird aber dieser Vorwsirf anderwärts gemacht, so könnte er allerdings zu irrigen Ansichten im Publicum Veranlassung geben, und um solchen irrigen An sichten vorzubeugen, muß ich hier,noch Etwas darüber erwähnen. Ich glaube nicht zuviel zu behaupten, wenn ich ausspreche, daß keine andere-Depütation so viele Sitzungen gehalten hat, als die erste. Ach kann hinzufügen, daß in der zweiten Hälfte des Land tages sehr selten §in Tag gewesen ist, wo die erste Deputation kein« Sitzung gehalten hat. Daß dies kein Zeichen der Saum seligkeit ist, wird wohl klar genug sein. Nun hat man zwar, um den gedachten Vorwurf zu beschönigen, hinzugefügt, es solle gar kein Vorwurf sein. Ich kann aber auf diese nachträgliche Er läuterung und Verwahrung ein sehr großes Gewicht nicht legen, tzs fällt mir dabei ein Beispiel, was dem Vorbehalt ungefähr vttwandt ist, ein: Gibt mir Jemand einen Backenstreich, so kann er mir Vorreden, was er will: „Nimm cs nicht übel, es soll- hir nicht wehe thun, soll keine Beleidigung sein," der Backen streich wird durch diesen Balsam seine Wirkung nicht verlieren. .Was endlich die Auslassungen in Bezug auf den Petitionsu nfug, wie ein edles Mitg'ied der hohen ersten Kammer das Verfahren der zweiten Kammer genannt hat, betrifft, so wird spater Gele genheit sein, diese Frage zu beleuchten, ich meine, wenn das De kret über die einzelnen Bestimmungen der Landtagsordnung zur Sprache kommen wird. Für jetzt aber bemerke ich, daß das zeitherige Verfahren der zweiten Kammer in Bezug auf die Petitionen w?der eine solche Petitionsconfusion, wie sie in der ersten Kammer stattgefunden hat, — ich gebrauche diesen! Ausdruck, weil er von einem ehrenwerthen Mitglieds der ersten Kammer selbst gebraucht worden ist, — ich sage, daß unsere Praxis weder Petitionsconfusion erzeugt, noch auch andere Nach-- theile hervorgebracht, dagegen das Vertrauen zur Constitution und zu den Vertretern, wenigstens dieser Kammer, nicht ge schwächt, sondern eher gekräftigt hat. Will man dieses Verfah ren in der Constitution nicht begründet finden, so läßt sich wenig stens daraus noch nicht der Vorwurf einer Verfassungsver letzung ableiten, denn zur Zeit ist dieser Zeitpunkt noch nicht entschieden, s»b znllice lis est, wieder Lateiner sagt. Könnte vielleicht noch daraus einVorwurf entnommen werden, daß wir djese Frage bei gegenwärtigem Landtage noch nicht ent schieden haben, so kann ich dessenungeachtet nicht zugeben, daß eine Versassungsverletzung darin liege; denn es ist dieses Verfah ren mit Zustimmung der Staatsregierung eingeschlagen worden. Die Negierung hat durch ihre Commissarien genehmigt, daß die Frage wegen des Petitionsrechtes bei Berathung der Landtags ordnung besprochen werden solle. Zu leugnen ist nun zwar al lerdings nicht, daß man daher gewünscht hat, die Landtagsord- nung möge so zeitig als möglich zur Berathung kommen. Al lein wenn auf der andern Seite von der Regierung gewünscht worden ist, daß andere Gesetze zeitiger vorgenommen werden soll ten, so muß man bei der Solidarität der Regierung annebmen, daß sie von ihrem früheren Wunsche, die Frage wegen des Pe- titionsrechts zellig entschieden zu sehen, wieder abgegangen ist. II. IVl. Träfe die zweite Kammer also ein Vorwurf der Verfassungsver letzung, so träfe er die Regierung selbst mit, von .der man doch zeither immer gerühmt chat, daß sie her Verfassung freu sei. Kann also die Regierung einen solchen Vorwurf.picht als be gründet hinnehmen, so kann es auch die zweiteKammer nicht, und es würde überhaupt sehr die Frage sein, wer in einem gege benen Falle treuer an der Verfassung hänge, ob das Volk oder die Privilegirten. Ich meinestheils lege auf solche Auslassun gen kein so großes Gewicht. Unser Thun unterliegt dem Ur- theile der öffentlichen Meinung, aber die Kammer kann dazu nicht schweigen. Sie ist eine der ersten Kammer gleichstehende Corporation, ist ein gleichberechtigter Factor der Gesetzgebung wie diese, sie muß also auf Aeußerungen der Art ein kräftiges „Nächtens Euch nicht bergen" in das Protokoll niederlegen, da mit Aehnliches für die Zukunft unterbleibe. Eben deshalb habe ich mich denn auch veranlaßt gesehen, diesen Gegenstand anzu regen; was die verehrte Kammer weiter thun wird, habe ich ihr ganz zu überlasten. Anregen mußte ich die Sache, weil ich die Meinung der Kammer nicht kenne, indem die Majoritäten hier nicht so urplötzlich hervorwachsen, wie anderwärts. Schließlich habe ich noch auf einen Punkt aufmerksam zu machen, der einer Berichtigung bedarf. Es ist nämlich die vorläufige Schrift über die Landtagsordnung erst am 23 ten Juni abgelassen worden, und diese Verspätung hat in der jenseitigen Kam mer zu der Anfrage Veranlassung gegeben, warum dies geschehen sei? Der Herr Referent hat darauf erwicdert, er habe bei dem Herrn Präsidenten unserer Kammer Erkun digung cingezogen sind erfahren, daß die Verspätung' „auf einem Versehen beruhe." So wie die Worte gestellt sind, konnte es scheinen, daß dieses Versehen Seiten unseres Herrn Präsiden ten verschuldet worden sei. Dies ist aber nicht der Fall, wie ich beruhigend zufügcn kann, es ist vielmehr das Versehen in der Canzlei begangen worden, wo man der Meinung war, es werde noch eine besondere Schrift ausgefertigt werden, während die Deputation die Schrift aus dem Protokoll über Has Ver einigungsverfahren abgefaßt wissen wollte. Nach diesen Be richtigungen komme ich nun nochmals auf den.Schlußan trag der Deputation zurück, der dahin geht, die geehrte Kammer möge bei der dermaligen Sachlage von dem Thielau'scheN An träge upd von dem Beschlüsse, den sie darauf gefaßt hat, für jetzt absehcn, die weitere Beschlußfassung über die.Landtagsord- nung vielmehr bis zum Eingänge des Protokolls über den Be schluß der ersten Kammer, das darauf bezügliche Decret betref fend, aussetzen. Präsident!). Haase: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über den Gegenstand sprechen will. Viceprasident Eisen stuck: Ich bin weit entfernt, in den Fehler zu verfallen, welcher, wie vom Herrn Referenten be merkt worden ist, in dem Nebensaale stattgefunhen hat, nämlich zu kritisiren über das, was von einer Kammer geschehen ist; dies will ich nicht thun. Mag man gesprochen haben, was es sei, ich bin auch weit entfernt, dasjenige, was Einzelne in dem andern Saale gesprochen haben, als allgemeine Stimme anzunehmen. I*
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