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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Dies kann mir einerlei sein. Dergleichen einzelne Aeußerungen fallen in einer und in der andern Kammer; aber wenn einzelne Äußerungen dahin gehen, daß die ganze Kammer in ihrer Ge- sammtheit angegriffen und bezüchtigt wird der Verletzung der Verfassungsurkunde, so kann ich dies unmöglich ohne Erwiede rung lassen; hat denn die zweite Kammer der Verfassungsur kunde entgegen gehandelt? Keineswegs. Die Beweise liegen Vor, wie strenge sich die zweite Kammer zur Aufgabe gemacht hat, die Verfassungsurkunde in jeder Beziehung aufrecht zu erhalten. Man kann der zweiten Kammer, so lange konstitu tionelle Landtage bestehen, nicht einen Vorwurf machen, daß sie jemals ein solches Verfahren habe kund gethan. Deshalb schmerzt es mich, daß in öffentlicher Sitzung dergleichen Aeuße- rungen gefallen sind; ich hatte sehr gewünscht, sie wären nicht ge fallen. Es ist die Kammer in ihrer Stellung zu hoch berufen, als daß siesollevon einer andern Kammer zurückgestcllt werden; die beiden Kammern sind sich gleich, die Zahl 1 und 2 macht's nicht aus, die Kammern stehen sich gleich, sie dürfen und können sich nicht kritisiren. Es kann vorkommen und ist vorgekommen, daß in einer Kammer Etwas getadelt wird, was in der andern Kammer ist gesprochen worden; aber daß die Kammer in ihrer Gefammtheit angegriffen und der"Verfassungsverletzung beschul digt wird, das ist in diesem Hause noch nicht geschehen. Wohl könnte man sagen, es hätte vielleicht auch mit Stillschweigen von der Gefammtheit der Kammer nicht zugegeben werden sollen, was von einzelnen Mitgliedern gesagt worden ist,'doch darüber gehe ich hinweg, weil mir jede Censur unangenehm ist, und weil ich allerdings glaube, daß Seiten der Regierung den Mitgliedern der ersten Kammer, die die zweite Kammer angegriffen haben, ist nachgewiesen worden, daß sie im Unrecht waren. Nun ich glaube, die öffentliche Meinung wird Wohl die zweite Kammer auch in Schutz nehmen, wie es in mehren Fällen geschehen ist. Es ist Nichts weiter erforderlich und ich enthalte mich eines An-^ träges. Jedoch dies ist mir wichtig, daß die Kammer sich dahin ausspreche, daß aus dem Protokoll hervorgehe, daß sie die Über zeugung in sich trage, die Verfassungsurkunde treu befolgt zu haben, daß sie ferner es nicht derWürde der Kammer angemessen halte, in eine Kritik einzugehcn gegen die Gefammtheit der an dern Kammer. Ich könnte auch die einzelnen Punkte mit Still schweigen übergehen, wenn sie nicht thrilweise von der Art wären, daß ich als Vorstand der ersten Deputation Etwas darüber sagen muß. Ich lasse auf sich beruhen, ob es sachgemäß sein kann, daß in einer Kammer das Verfahren der Deputation der andern Kammer der Kritik unterworfen wird; ich glaube nicht, daß die Deputation einer Kammer bei der Deputation einer andern Käm mer Unterricht nehm n soll. Jede Deputation der einen, wie der andern Kammer wird immer ihrer Ueberzeugung folgen. Es ' ist der Deputation der Vorwurf gemacht worden wegen der Land tagsordnung, die nicht vorgenommen worden ist; darüber hat der Referent das Nöthige bemerkt. Dann ist noch eine Belehrung aufgestellt worden, die ich nicht unberührt und unerwiedert lassen kann. Man sagt, der Landtag werde verlängert, wenn in der Deputation gleichzeitig größere Gesetze berathen werden. Meine Herten, dies hat seinen einfachen Grund darin, es lagen der ersten Deputation der zweiten Kammer gleichzeitig mehre wichtige Ge setze vor, und es verstand sich von selbst, daß nicht alle einen Re ferenten hatten, sondern es mußte mit den Gesetzen so verfahren werden, daß sie gleichmäßig einzelne Referenten erhielten. War nun dies geschehen — ich weiß nicht, wie es in andern Depu tationen gehalten wird, aber in der ersten Deputation ist es, so lange ich dabei bin, immer so gehalten worden, daß man bemüht gewesen ist, sämmtliche Mitglieder in den Sitzungen zu haben, und es ist nicht bei uns geschehen, daß der Bericht im Voraus gemacht und pröducirt worden ist, sondern es hat Alles der cvlle- gialischen Berathung unterlegen. Nun lag es in derNqtur der Sache, daß die Gegenstände gleichzeitig von mehren Referenten in Angriff genommen werden, wie kann man es anders machen? Ich werde dem dankbar sein, welcher mir Lehrstunden gibt/ wie es anders zulässig ist. — Uebrigens mit den Petitionen, das ist eine alte Klage. Nun ich will es der öffentlichen Meinung über lassen, in welcher Kammer das Verfahren hierbei sich dem von der Regierung Vorgeschlagenen mehr nähert. Nach dem, was in der ersten Kammer geschehen ist, glaube ich, sollte man sich der Ueberzeugung hingeben, daß die Praxis, wie sie an diesem Land tage bei uns ist gehalten worden, doch mehr den Ansichten der Ne gierung nahe gekommen ist, als die in jenem Saale. Nun, meine Herren, wegen der Petitionen liegt ein allerhöchstes Dccret vor; ich kann daher das Weitere übergehen, sagen muß ich aber doch, daß es gerade bei einer jugendlichen Verfassung, wie die unsrige ist, von hohem Werthe ist, daß man dem Volke das Ver trauen erhalte und gewähre zu seinen Ständen, und namentlich zu den aus seiner Wahl hervorgegangenen. Es ist sehr leicht ge sagt, daß man eine Petition ohne Weiteres zmückweist; wenn man dagegen erwägt, wie häufig ein großes Interesse die Pe tenten daran haben, ein Interesse, was vom höchsten Werthe ist, wenn man erwägt, welche Beruhigung dies dem Volke gewährt, daß bei der jetzigen Regierung unseres geliebten Fürsten es der Fall ist, daß Jeder im Volke Zugang zu seinem Könige hat. Welchen Vorthcil gewährt es andererseits, daß Jeder im Volke seinen Zutritt zur Ständeversammlung hat. Ich glaube, es kann Nichts mehr dazu dienen, das feste Band zwischen Fürsten und Volk und Ständen inniger und inniger zu knüpfen, als dieses, wenn das Vertrauen sich immer mehr und mehr steigert. Glauben Sie nicht, daß, wenn ein Petent mit sekner Petition nach vorgenommener Prüfung zurückgewiesen wird, er es dann annehmen könne, als ob Nichts geschehen sei. Nein, er hat die Ueberzeugung gewonnen, es ist Alles geschehen, was geschehen konnte, und dies ist der Wunsch der Staatsregierung, sowie beider Kammern, und er muß es sein. So hat denn auch die öffentliche Meinung jetzt dafür entschieden, daß, wenn man eine Petition ohne Weiteres zurückwcise, darin eine Kränkung für die Petenten liege, und Kränkung muß man jedem Staats bürger zu ersparen suchen. Die Regierung hat schon in ihrem früher« Decrete wegen der Petitionen sich dahin ausgesprochen, daß, wenn Mitglieder der Ständeversammlung eine Petition zur ihrigen machen, es anzunehmen ist als eine nach dem Buchstaben
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