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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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thanen haben kein Petitionsrccht, denen kann ich nun und nimmermehr beistimmen. Fest bin ich überzeugt, daß un sere hohe Staatsregierung solche Gesinnungen auch nicht theilt. Blicken wir auf tz. 111 der Verfassungsurkunde und geben wir ihr eine milde und volkstümliche Auslegung, so haben die Un- terthanen unbestritten durch dieselbe das Petitivnsrecht. Daß den Petenten Alles gewährt werden solle, was sie petiren, das wird kein vernünftiger Mensch verlangen; aber wie der Herr Vi- ceprasidmt sehr treffend auseinandergesetzt hat, es gewährt den Unterthanen Beruhigung, ihre Wünsche und Beschwerden an ihre freigewähltcn Vertreter bringen zu dürfen; selbst dann, wenn ihre Gesuche nicht bevorwortet werden, wissen sie doch, daß sie sie an die letzte Instanz gebracht haben, und werden mit größerer Ueberzeugung'sich selbst sagen können: du hast doch wohl Unrecht gehabt. Darin lassen wir doch ja dem braven Sachsenvolke die Beruhigung, daß es seine Beschwerden und Wünsche auch bis zu dieser letzten, durch eigenes Vertrauen geschaffenen Instanz bringen könne. Ich hege die Ueberzeugung, die Kammer theilt mit mir diese Ansicht. Staatsminister v. Lindenau: Kann es nicht meine Ab sicht sein, in daS Materielle derBerathung über die künftige Ge staltung der Landtagsordnung jetzt einzugehen, da dies jedenfalls und nach dem Anträge des geehrten Herrn Referenten auf den Zeitpunkt verschoben werden muß, wo der Beschluß der zweiten Kammer über das deshalb an selbige ergangene Decret hierher gelangt sein wird, so mag ich es doch nicht unterlassen, in Be zug auf einige Aeußerungen, die neuerdings in der ersten Kam mer gemacht und hier tadelnd gerügt worden sind, Einiges zu zu erwiedern, da ich an der fraglichen Berathung persönlichen Anrheil nahm, und es der Regierung unerwünscht und schmerz lich sein muß, wenn zwischen beiden Kammern Mißverständnisse eintreten, die eines reellen, geschäftlichen Grundes ermangeln. Zunächst drei Vorwürfe sind es, die den betreffenden Aeußerun gen der ersten Kammer gemacht werden; einmal, daß sich sel bige eine Censur über dasjenige erlaube, was in der zweiten Kam mer geschehen sei, und damit eine Anmaßung begehe/ Ich kann das Begründete dieses Vorwurfs insofern nicht einräumen, als ich glaube, daß von den Aeußerungen der ersten Kammer das uns beliebige Wort „Censur" nicht gebraucht werden kann; denn nicht vom Censiren, sondern vom Beurtheilen ist hier die Rede, und Alles, was in der einen Kammer zur Bcurtheilung jenseiti ger Wünsche und Anträge geschieht, nicht Anmaßung, sondern natürliche Folge des geschäftlichen Verhältnisses beider Kammern ist. Ein zweiter Vorwurf betraf die Klage der ersten Kammer über die verzögerte Begutachtung der Landtagsordnung Seiten der ersten Deputation der zweiten Kammer. Der Herr Refe rent hat die Veranlassung dieser Verzögerung bereits so voll ständig auseinandergesetzt, daß ich zu einem weitern Einge hen um so weniger Veranlassung finde, als zwei Abgeordnete der jenseitigen Kammer das Verfahren der zwei.en Kammer ge- rechtf.rtigt, gelobt und vertbeidigr haben, und somit zu der leb haften Unzufriedenheit, wie solche von einigen Abgeordneten aus gedrückt wurde, ein ausreichender Grund wohl nicht vorhanden sein dürfte. Endlich wurde auch noch der vielbesprochenen Pt- titionsangclegenheit erwähnt, und des dabei gebrauchten Wertes „Prtitionsunfug" als eines gegen das Verfahren der zweiten Karpmer gerichteten gedacht. Allein nach meiner Erinnerung und nach dem Zusammenhänge, in dem jener Ausdruck gebraucht wurde, betraf der Tadel keineswegs das Verfahren der zweiten Kammer, sondern nur die Art und Weise der Petitionen selbst, Ueber die Petitionen und deren künftige Behandlung spreche ich mich jetzt nicht aus, da sich eine schicklichere Gelegenheit dazu in Veranlassung des vorerwähnten Decrets finden wird; daß aber manches Mißbräuchliche in dieser Beziehung stattfindet, daß viele hier eingehende Petitionen es nicht verdienen, die kostbare Zeit der Kammer in Anspruch zu nehmen und den Landtag mehr oder weniger zu verlängern, das, glaube ich, kann von Ihnen, meine Herren! ebenso wenig verkannt werden, als daß in dieser Beziehung eine angemessene Veränderung wünschenswert!) wird. Wenn bei dieser Veranlassung auf den der diesseitigen Petitionsbehand- lung g-machten Vorwurf der Verfassungswidrigkeit ein sehr gro ßes Gewicht gelegt und dieserVorwurfernstzurückgewiesn wurde, so will ich es zwar nicht leugnen, daß ein solcher Vorwurf ein schwerer ist, und auch mich persönlich allemal lebhaft bewegt; al lein etwas Feindseliges kann ich darin um so weniger erblicken, als Aehnliches auf diesen und früheren Landtagen öfter vorgckom- men ist, und ein solcher Vorwurf bei dem erstm constitutionellen Landtage in Veranlassung einer zweifelhaften Wahlangelegenheit von dem geehrten Herrn Vicepräsidcnten gegen mich ausgesprochen wurde, ohne daß dadurch unsere freundschaftlichen Verhältnisse irgend gestört worden wären; ich habe die den Vorwurf veran lassenden Maßregeln verteidigt, die Kammer hat zu mein M Vortheil entschieden und die Sache war somit spurlos abgemacht. Der Vorwurf einer Verfassungswidrigkeit ist Nichts weiter, als eine Meinungsverschiedenheit über die Auslegung der Verfassungs urkunde, die wohl nicht so ernst zu rühmen ist, als es vorhin von einigen geehrten Rednern geschah. Endlich erlaube ich mir noch in Veranlassung des jetzt verhandelten unerfreulichen Herganges über die Verhältnisse der Kammern unter sich einige Worte zu sagen. Ich kann es nur lebhaft bedauern, wenn das freundliche Verhältniß zwischen beiden Kammern getrübt wird; daß dies aber durch Aeußerungen, wie die im Laufe der letzten acht Lage da und dort vorg -kvmmenen, geschehen muß, läßt sich nicht verkennen.Möge man doch bedenken, daß nur aus einem freundlichen Einverständ- niß beider Kammern erfolgreiche Resultate hervorgeben können, daß der Zweck des Landtags verfthlt, alle Mühe, Arbeit und An strengungen ganz erfolglos werden würden, wenn dieses E'Nver- ständ.uß nicht vorhanden wäre. Ist es mir geflutet, ein Gleich nist zu gebrauchen, so möchte ich in unsernKammern ein eng und unauflöslich verbundenes Eh'paar erblicken, dessen Hausstand bei innerem Frieden herrlich gedechl, während er bei Zerwürfnissen zu Grunde gehr. Und wie im bürgerlichen L.ben, so ist cs auch im öffe. tlichen, wo stets aus Einigkeit Kraf, aus Zwietracht Schwäche hervorgeht, und bedenken Sie, meine Herren! daß cs sich im verlirgenden F^ll um die weitere Entwickelung, Ausbil dung, um das wahre Aufblühen unseres constitutionellen Lebens,
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