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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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stens der ritterschaftliche kleine Grundbesitz für das Institut den Vortheil hat, eine Hypothekenbehörde zu haben, während bei dem kleinen bäuerlichen Grundbesitz sehr viele in Frage kommen wür den. Ich glaube, aus diesem Grunde wird die Deputation voll ständig gerechtfertigt sein. Wenn man von der andern Seite noch den Antrag gebracht hat und auch die städtischen Besitzun gen mit aufzunehmen wünscht, so habe ich im Allgemeinen, ob gleich ich den Antrag nicht unterstützt habe, Nichts dagegen, und würde auch für ein derartiges Amendement stimmen; nur hätte ich doch dabei zu bemerken, daß man, wenn man den Steuer schätzungswerth auch hier als Norm anzunehmen beabsichtigt, doch die Gebäudesteuer abziehen möchte, weil der Werth der Ge bäude bei Stadtgütern häufig ein höherer ist, als das dazu gehö rige Areal, und weil dadurch das ganze Princip des zu gebenden Credits, das vorzüglich auf Grund und Boden fundirt ist, ge stört werden könne. Dann glaube ich auch, läßt sich der Antrag an das Deputationsgutachten vollkommen anknüpfen, und es würde von dem letzten Theile desselben, daß die Aufnahme erst in der zweiten und dritten Serie erfolgen soll, wohl abzusehen sein, weil ich nicht recht weiß, was damit bezweckt wird. Die Deputation hat sich über diesen Punkt, wie Aufnahme erfolgen solle, nicht ausgesprochen. Ich weiß nicht, ob der Herr Antrag steller in dieser von mir angedeuteten Hinsicht sein Amendement abzuändern geneigt sein soll. Abg. Stockmann: Ich habe zu bemerken, daß in meinem Anträge, daß der städtische Landgrundbesitz mit ausge nommen werde, von den Hausern nicht die Rede ist. Was das zweite Bedenken anlangt, was mein ehrenwerther Freund gehabt hat, so dürfte es sich insofern erledigen, indem ich das Amende ment aus dem Grunde gestellt habe, weil ich glaube, daß dadurch eher ein Eingehen von Seiten der hohen Staatsregierung zu er warten sein dürfte, indem dadurch bei Fundirung des Instituts in der ersten Serie die Erfahrung gewonnen werden würde, in wie weit der bäuerliche Grundbesitz zugezogen werden könne.. Abg. v. Gablenz: Ich habe mir das Wort erbeten zur Berichtigung einer Aeußerung vom Abg- Baumgarten. Derselbe machte die Vertreter des Bauernstandes bei Abgabe ihrer Stim men für das Deputationsgutachten darauf aufmerksam/ daß das Deputationsgutachten, wenn sie dafür stimmten, einen eigenen Eindruck bei ihren Kommittenten machen würde, indem nämlich die bäuerlichen Deputaten, die in der Kammer säßen, sofort den Zutritt zu dem Creditvereine erlangen könnten, die kleineren Be sitzer hingegen nicht. Ich gebe nun zu, daß ein großer Theil der bäuerlichen AbgeordnetenBaucrgüter von 1,200 Steuereinheiten besitzen und deshalb zum Creditverein sofort mit zugezogen wer den können; wenn er aber sagt:^a lle, so ist dies nicht der Fall, ich glaube kaum die Hälfte, züm wenigsten ein Theil kann nach dem Deputationsgutachten nicht sofort beitreten. Uebrigens ist von mehren andern Orten sehr klar auseinandergesetzt worden, daß das Deputationsgutachten der Weg zur Zuziehung des sämmtlichen bäuerlichen Grundbesitzes^ist; ich trete demselben bei. — Abg. Müller (aus Taura): Ich kann mich nicht mit dem Deputationsgutachten einverstanden erklären. Das eine Be denken ist schon vom Abg. Baumgarten auscinandergesetzt wor den in Bezug auf Rittergüter, die kleiner sind als Baucrgüter, die kaum 300 Steuereinheiten haben. Es ist auch vom Abg. v. Beschwitz gesagt worden, daß bei Rittergütern auf Lehnzinsen und trockene Zinsen nicht Rücksicht genommen worden sei. Es ist dies aber auch derselbe Fall beim bäuerlichen Grundbesitz, wo bei Einschätzung nicht darauf Rücksicht genommen ist, ob eine Schankwirthschast, Brauerei, Brennerei oder Ziegelei sich dabei befinde, cs sind nur die Gewerbsräume eingeschätzt worden. Das zweite Bedenken ist, daß die Deputation vorschlägt 1,200 Steuereinheiten oder 10,000Thlr. Schätzungswereth. Jchglaube kaum, daß man Baucrgüter mit 1,200 Steuereinheiten für 10,000 Thlr. kaufen kann, im Gegentheil finden wir viele Bauer güter mit 600 Steuereinheiten für 10,000 Thlr. verkauft. Ich würde den Antrag dahin stellen, daß 1,200 Steuereinheiten in 600 verwandelt würden und der Zusatz von 10,000 Thlr. ganz ausfalle. Ich würde den Herrn Präsidenten ersuchen, diesen An trag zur Unterstützung zu bringen. Präsident V. Haase: Der Abg. Müller aus Taura hat beantragt, daß im Deputationsgutachten die Summe der Steuer einheiten von 1,200 auf 600 herabgesetzt und die Bestimmung des Abschatzungswerthes von 10,000 Thlr. gänzlich in Wegfall komme. Ich frage: ob dieser Antrag unterstützt wird? — Er erlangt hinreich ende Unterstützung. Abg. Stockmann: Der Antragsteller hat vergessen, daß eS sich um die Genehmigung der vorliegenden Statuten handelt, wo die Steuereinheiten als Grundlage der Abschätzung angenom men sind. Was die Aeußerung betrifft, daß cs Rittergüter von kaum 800 Steuereinheiten gebe , so muß ich bemerken, daß, wenn ein Rittergut die statutarischen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, es auch nicht in den Verein ausgenommen wird. Abg. Müller (aus Taura): Ich muß erwiedcrn, daß noch kein Statut vorliegt, zu welcher Höhe die Rittergüter ausgenom men werden sollen. Abg. Stockmann: Es ist im Statut ausgesprochen, daß nur Capitalien von 1,000 Thlr. angenommen werden können; dies ist der Minimalsatz. Abg. v.d. Planitz: Ich habe den Antrag nicht unterstützt, denn wenn derselbe durchginge, so würde man Güter von 5,000 Thlr. an Werth in den Verein mit aufzunedmen beabsichtigen, und wenn man diese mit aufnehmen wollte, so könnte ich nicht meine Beistimmung dazu geben, wenigstens nicht im gegenwär tigen Augenblicke, es würde solches eine genaue Ueberlegung er fordern, weil vorauszusehen ist, daß die Vcrwaltungskosten un gleich höher werden, so daß die großem Güter einen bedeutenden Theil der Vcrwaltungskosten tragen müßten, was einen großen Lheil der größern Rittergutsbesitzer abhalten würde, dem Verein beizutreten, und es könnte dadurch das Zustand.kommen des gan zen Vereins gestört werden, weil der Verein sich darauf mit grün det, daß für den Fall, wenn die Zinsen nicht prompt eingezahlt werden, die Güter der Sequestration unterworfen werden sollen,
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