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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Md ich frage.<Zie,,ob Sie glauben, daß ein Gut von 5,000 Lhlr. an Werth einer Sequestration unterworfen werden könne, ob nicht dieselbe die ganzen ,Revenuen des Gutes wegnchme? > Die Deputation hat sich auch nicht. unbedingt gegen die Aufnahme von Gütern von solchem Werthe erklärt; es findet auch in andern Crcditvereinen derartige Aufnahme statt, nur ist sie an die Be dingungen geknüpft, von denen hier in unfern Statuten nicht die Rede ist; nämlich es soll die ganze Gemeinde solrdarisch verbind lich sein für die Pfandbriefschuld. . Im gegenwärtigen Augen blicke und unter Beifügung dieser oder ähnlicher Bestimmungen kann ich daher mich nicht für das Amendement erklären. Abg,.Schumann: Ich werde mich nicht weiter über die Hauptsache aussprcchen. Ich habe nurchie Absicht, mich gegen einige Aeußerungen eines Abgeordneten, welcher vor mir gespro chen hat, zu erklären. Der Abgeordnete vindicirte der hohen Staatsregierung für jeden Fall das Recht, den projectirten Ver einen diejenigen Privilegien, die sie in Anspruch nehmen,' zu er- theilen, und wies beispielsweise auf andere Anstalten hin, denen dergleichen Rechte gleichfalls zugetheilt worden sein sollen. Was nun diejenigen Rechte anlangt, welche andern Instituten der Art von der hohen Staatsregierung ertheilt worden sein sollen, habe ich zu bemerken, daß die. Rechte, welche von den ritter- schaftlichen Creditvereinen in Anspruch genommen werden, ganz andere und von viel größerm Umfange und größer» Rückwirkun gen in Bezug auf das Staatslebcn sind, als diejenigen, welche andern Anstalten ertheilt worden sind, wie der als Beispiel an geführten Rentenanstalt. Um dies zu beweisen, bedarf es wei ter Nichts, als blos der Hinweisung auf das Recht der Stem pelfreiheit, welches die Creditverekne in Anspruch nehmen. Dann glaube ich auch, kommt sehr viel darauf an, von wem solche Privilegien in Anspruch genommen werden. Die Rentenanstalt ist eineAnstalt, welche keine Bedeutung in staatsrechtlicher Bezie hung für sich in Anspruch nimmt. Die Ritterschaft ist allerdings ein Stand, der eine groß.eBedeutung inAnspruch nimmt. Hier wird schon auf diesen Unterschied bei Ertheilung .denn Anspruch genom menen Privilegien ein großes Absehen zu richten sein. Dann muß ich auch bemerken, daß, wenn die hohe Staatsregierung bis jetzt dasRecht, solche Privilegien zu ertheilen, ausgeübt haben sollte, dieses Recht ständischer ausdrücklicher Genehmigung nicht unter legen hat, und cs ist schon bei der letzten Berathung in Erwä gung gekommen, daß das Recht, solche Privilegien zu ertheilen, der hohen Staatsregierung imlistincto nicht zugestanden werden könne. Ich muß mich dem ausdrücklich anschlicßen und mich darauf berufen. Es ist gesagt worden, die Institute der Städte besäßen in Masse Stempelfreiheit. Ich muß gestehen, daß mir in meiner Erfahrung von solchen Bcnesicien, welche Städte als Städte besäßen, Nichts bekannt geworden ist, und der Abgeord nete muß sich hier im Jrrthum befinden. Es ist ferner gesagt worden, daß es unbillig sei, wenn man verlange, daß die Be günstigung, welche die Ritterschaft in Anspruch nimmt, ihr nicht ertheilt werden solle, weil ein anderer Stand nicht auch da von Gebrauch machen könne. Aber ich glaube, der geehrte Red ner, welcher dies aussprach, hat nicht auf die Erfahrung der II. wi. Geschichte gehörig ^Rücksicht genommen. Diejenigen, welche sich gegen solche Zugeständnisse erklären und erklären müssen, ha ben allerdings geschichtliche Vorgänge, Die Ritterschaft, und dies kann man, ohne anzustoßen und ohne der Wahrheit Etwas zu vergeben, behaupten, ist ein Stand,, der sich seit Jahrhun derten und zwar nicht immer auf löbliche Weise auf Unkosten der andern beiden Stände in den Besitz großer Vorrechte zu setzen gewußt hat, und zwar auf Unkosten des,Bürger- und Bauern standes. Wenn er auch in diesem Augenblicke Vorrechte in An spruch nimmt, so kann man es den andern Ständen nicht ver argen , daß sie ein solches Bestreben nicht begünstigen. Abg. v. Thielau: Was den letzten Einwurf des Abgeord neten anlangt, als habe ich die Geschichte nicht berücksichtigt, so könnte ich ihm einige kleine Geschichtchen erzählen, wie diese und jene Stadt dies und jenes Priviligium erworben hat, die in unserer Kammer schon mehrfache Debatten verursacht haben. Ich glaube, daß wenigstens nicht davon die Rede sein kann, daß die Ritterschaft sich auf Kosten der Städte bereichert hätte; indessen ich will darüber stillschweigend hinweggehen, weil ich nicht in der Art sprechen kann, wie der geehrte Abgeordnete, und auch nicht das Talent habe, mich auf diese Art auszudrücken. Wiederholen muß ich aber, daß ich es nicht für den Grundsatz des constitu- tionellen Staatslebens halte, Jemandem um deswillen Etwas ab zuschlagen, weil es der, der es abschlägt, nicht selbst erlangen kann. Ich will den Namen auch nicht nennen, mit dem man ein solches Verfahren im gewöhnlichen Leben bezeichnet. Bekannt ist es, daß es der erste Grundsatz des constitutioncllen Staats lebens ist, den Nationalwohlstand durch freie Entwicklung der Jn- dividualkräfte, und wo diese nicht hinreichen, durch Associationen herbeizuführen; wenn jedoch der geehrte Abgeordnete mir einigen Unterricht hierüber ertheilen wollte, so würde ich ihm dafür dank bar sein, wenn er mir darüber eine neue Kenntniß verschaffen könnte; ich glaube aber, er wird nicht nachweisen können, daß darüber in andern Staaten geklagt worden ist, daß dieStaatsregie- rung die Entwickelung der Jndividualkräfte durch Associationen begünstigte, sondern im Gegentheil darüber, wenn die Regierung dieses nicht that. Ich wiederhole, was ich schon gesagt habe, daß die Städte in Masse dergleichen Begünstigungen besitzen; denn abgesehen davon, daß die meisten Städte Sparkassen und Leih institute haben, will ich nur erinnern an die zu Tilgung der städtischen Schulden contrahirten Anleihen der Städte Dresden, Leipzig, Freiberg rc. und an das denselben zugcstandene Privi legium, Obligationen au porteur auszugeben. Der Abgeordnete meint, man solle darauf einen Werth legen, von welcher Bedeu tung der Stand sei, der ein solches Recht beanspruche. Ich ge stehe, daß mir das nicht recht klar geworden ist, was wohl der Abgeordnete oamit hat sagen wollen. Hat er damit sagen wollen, daß der Stand der Ritterschaft von Bedeutung sei, so bin ich ihm dankbar, daß er dies anerkennt, sonst weiß ich nicht, was er damit sagen will. Ich glaube, jede Corporation hat ihre Bedeutung, und man gebe ihr ihren Werth und ihre Ehre, wenn sie den Zweck erfüllt, den sie erfüllen soll. Wir müssen übrigens noch eine Menge Corporationcn und Institute anerkennen, die 3
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