Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Et zum Nutzen und Frommen des platten Landes gereichen, im Gegentheil zum Nachrheil desselben vorhanden find, wir müssen eine Menge Corporationsprivilegien der Innungen dulden, die auch an Zeiten erinnern, die nicht in das konstitu tionelle Maatsleben hineinfallen. Also sehe ich nicht recht ein, was er damit hat sagen wollen, ob er eine neue Ursache etwa an- - geben will, es wäre denn nur, um gegen die Rittergutsbesitzer Etwas, wenn auch Unbegründetes, vorzubringen, was man gern, zu thun Pflegt. Ich sollte glauben, es wäre wohl hier nicht nöthig, zu solchen Dingen seine Zuflucht zu nehmen, sondern man hätte- es angemessen finden sollen, sich lediglich zu fragen, ob die Er-' richtung von Creditvereinen den allgemeinen Landesinteressen entgegen sei. Ich wiederhole, daß der Bauernstand am meisten dabei interessirt ist, den Vorschlag der Deputation anzunehmen;' denn er wird dadurch etwas Reelles erlangen, er wird eine Basis erlangen, auf welcher er fortbauen kann, und täusche ich mich nicht, die Verwerfung dieses Antrags wird die Folge haben, daß aus der Sache überhaupt schwerlich Etwas wird, denn dann wird eine Basis für den bäuerlichen Grundbesitz nicht vorhanden sein und der ritterschaftliche Creditverein würde allein bestehen. Abg. Schumann: Ich will nicht auf alles das antwor ten, was der geehrte Abgeordnete gesprochen hat, allein das muß ich bemerken, daß derselbe den Standpunkt, von welchem die ob schwebende Frage beurtheilt werden muß, ganz verkehrt. Er hat sich dahin ausgesprochen, daß es sich jetzt von nichts Anderem handele, als von der freien Entwickelung des Creditinstituts. Wenn aber blos von der freien Entwickelung dieses Instituts die Rede wäre, so würde es Niemandem beigchen, sich dagegen aus zusprechen. Will die Ritterschaft ein Credi'tinstitut errichten, und es hat sich auch der geehrte Abgeordnete schon mehrmals in der Debatte darüber ausgesprochen, so hat dagegen weder die Kammer, noch die hohe Staatsregierung Etwas ernzuwendcn. Davon handelt es sich auch nicht. Es handelt sich im Gegen- theile um die Errichtung eines Instituts, welches, um ins Leben gerufen zu werden, gewisser Privilegien oder Vorrechte bedarf, und die Frage ist die: sollen dem Institute solche Privilegien be willigt werden oder nicht? Wenn der geehrte Abgeordnete das AffociationSrecht hierbei in Betracht gezogen hat, so weiß ich nicht, was das Associationsrecht hier für eine Bedeutung haben soll, dies wird aber auch nicht geschmälert, selbst wenn die ver langten Privilegien verweigert werden. Abg. Todt: Als ich vorhin um das Wort bat, geschah es nicht, um in das Materielle der Sache einzugehen, sondern ich hätte die Absicht, meinem Freund Schröder zu assistiren gegen eine Einwendung des Abg. v. Thielau. Im Grunde genommen ist dem bereits Genüge geschehen, da auch von dem Herrn Staatsminister bestätigt worden ist, was der Herr Secretair v. Schröder angeführt hat. Da aber der Abg. v. Thielau in seiner letzten Rede wieder in Zweifel zu ziehen schien, was der Secretair v. Schröder behauptet hat, so muß ich Letzterm die beschlossene Assistenz noch leisten und daher bemerken, daß mir viele Spar kassen bekannt sind, wo die Bewohner des platten Landes aus drücklichen Zulaß haben. Eine dergleichen 'Sparkasse ist mir ganz genau bekannt, denn sie steht unter meiner Leitung. Für dieses Sparcasseninstitut ist nicht blos ausgesprochen, daß die Bewohner des platten Landes nicht ausgeschlossen sein sollen, sondern es ist im Statut die ausdrückliche Bestimmung enthal ten, daß die nächstgelegsnen Dorfschaften in einem Umkreise votl 2 — 3 Stunden daran Antheil nehmen können. Dies möchte Beweises genug sein, daß bei den Sparcassen keineswegs allein auf die Städte Rücksicht genommen worden ist. Indeß ist hier auf in der Hauptsache kein so großes Gewicht zu legen, ich habe dies auch »unerwähnt, weil einmal die Rede davon gewesen A Habe ich übrigens einmal das Wort, so will ich in aller Kürze auch noch meine Abstimmung über diese Frage begründen. Als die Sache zum ersten Male verhandelt wurde, konnte ich meine Stimme nicht mit abgeben, denn ich war in der Kammer nicht anwesend. Wäre ich aber da gewesen, so würde die damalige verneinende Minorität noch um eine Stimme gewachsen sein. Es läßt sich das nun nicht ändern; ich werde aber meine dama lige Gesinnung auch jetzt aufrecht erhalten, werde also die Haupt frage verneinen, und jetzt um so mehr, als cs sich nicht mehr um die ursprügliche Frage handelt, und damit in den ländlichen Grundbesitz selbst kein Zwiespalt gebracht werde. Ich habe mir die Frage gestellt, entweder es ist gut, daß der ganze ländliche Grundbesitz Antheil an der Creditanstalt hat, oder es ist nicht gut. Jedenfalls wird das Erste vorausgesetzt, denn sonst würde man nicht so großes Verlangen darnach tra gen. Ist dies der Fall, dann sehe ich keinen Grund, warum dieser Vortheil nicht dem ganzen ländlichen Grundbesitz zugestanden werden soll. Nun wird man zwar einwenden und sagen: es ist nur für den Augenblick nicht möglich, darauf deutet auch schon die Deputation hin. Dann stelle ich mir aber wieder die Frage: entweder es ist überhaupt möglich oder nicht möglich. Ist die Zulassung möglich, so nehme man den Grundbesitz überhaupt, jetzt oder spater, auf. Ist es nicht sofort möglich, so halte ich es wenigstens für bedenklich, daß der größere bäuerliche Grund besitz jetzt allein ausgenommen werde, denn ich befürchte, daß der übrige dann ausgeschlossen bleiben werde, denn der kleinere bäuer liche Grundbesitz wird nicht im Stande sein, einen Creditverein unter sich allein begründen zu können. Man sagt zwar, wenn einmal die Basis gegeben sei, dann sei es nicht zweifelhaft, daß auch der kleinere bäuerliche Grundbesitz noch ausgenommen werden könne. Nun an dem „Können" will ich auch Etwas nicht aussetzen, aber es liegt mir keine Garantie darin, daß er wirklich werde noch ausgenommen werden. Eben deshalb, und damit der bäuerliche Grundbesitz nicht mit sich selbst in Zwiespalt komme, bin ich dafür, das Weitere lieber noch abzuwarten. Kön nen und wollen die Besitzer der Rittergüter einen Creditverein gründen, nun so Mögen sie es thun. Können dazu auch die bäuerlichen Grundbesitzer noch hinzutreten, so mögen sie insge- sammt angenommen werden, nur nicht getrennt. Wäre ein Vorschlag dieser Art gemacht worden, ich hätte kein Bedenken gehabt, ihm beizustimmen. Für jetzt aber komme ich darauf zu rück: ist es nicht möglich, auch den kleinen Grundbesitz zuzu ziehen, so möge der ganze bäuerliche Grundbesitz nicht zugezo-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder