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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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wird. Daß man irgendwo geglaubt hat, es sei der Crcditverein eine Gelegenheit, die politische Corporation der Ritterschaft neu zu stärken, halte ich für einen Jrrthum. Dazu wird der Ver ein "Nichts beitragen, weil Viele daran nicht Theil nehmen wer den, welche -als Rittergutsbesitzer dazu gehören könnten, und "höchst wahrscheinlich Andere daran Antheil nehmen werden, wel che nicht Rittergutsbesitzer sind. Denn wenn die Sache der Regierung in die Hand gegeben wird, so glaube ich, kann kein Zweifel stattsinden, daß es zu einer Vermittelung zwischen den Rittergutsbesitzern und den bäuerlichen Grundstücksbesitzern kom men wird. Wenn aber gegenwärtig die Frage vorliegt, sich nur über eine noch rückständige Differenz zu vereinigen, so" kön nen wir auf die Punkte nicht mehr zurückkbmmen, welche bereits hinter uns liegen. Es ist bereits vom Minisiertische aus be merkt .worden, daß die Frage über die Räthlichkeit und Nützlich keit der Creditvereine, weshalb Man eigentlich die Sache der Ständeversammlung vorgelegt habe, schon entschieden sei. Es ist also die Mission der Standcversammlung in dieser Sache be reits vorüber, und ob sie jetzt Ja oder Nein sagt, scheint ganz einerlei. Es kommt nur darauf an, ob die Stände oder ein- zelne Elasten der Stände die Gelegenheit benutzen wollen, vor- theilhaste Bedingungen für sich in Anregung zu bringen, um Etwas zu erlangen, was von ihnen gewünscht wird. Will man das, so darf man die Sache nicht so stellen, daß gar nicht darauf eingegangen werden kann , sonst hätte man sie ganz ab lehnen müssen. Wird die zweite Kammer mit der ersten Kam mer jetzt über die Differenzen nicht einig, so ist für die Sachs selbst Nichts verloren. Die Staatsregierung kann dann thun, was sie will. Keineswegs ist der Gegenstand des halb an die Stände gegeben worden, um zu hören, ob sie etwa über die Erthcilung der Exemtionen vom gemeinen Rechte einverstanden seien. Dieses hat die Regierung seit mehren Landtagen als ein Recht der Staatsreglerung sich allein Vorbe halten. Mir ist sehr wohl bekannt, daß diese Principfrage an mehren Landtagen vorgebracht, von der Staatsregierung aber mit großer Kraft darauf bestanden worden ist, daß die Stände Nichts dazu zu sagen hätten. Können Sie nun wirklich glau ben , daß die Staatsregierung über die Creditvereine den Stän den Mittheilung gemacht habe, um zu hören, ob sie in die Exem tionen einwilligen wollen? Daran ist gewiß um so weniger zu denken, als siedarübervorlängst schon in ernste Diskussionen milder zweiten Kammer gekommen ist. Auch wegen des Landescredits liegt keine Frage vor, noch eine Frage darüber, ob die Ausgabe von Creditpapieren au porteur dem Landescredit Schaden brin gen können oder nicht. Darüber hat die Staatsregierung unsere Meinung nicht verlangt, sondern nur über die allgemeine Närh- lichkeit und Nützlichkeit des Instituts. Was darüber hinaus ist- ist eine Zuthat, welche, geschickt zubereitet, gute Früchte brin gen kann, die aber, unzweckmäßig behandelt, wenn die Gelegen heit vorüber ist, zwar nichts schaden, aber auch nichts helfen wird. Es ist das Gerathenste, der ersten Kammer, in ihrem Beschlüsse bekzutreten. Zu dieser Ansicht bewegt mich insbesondere das Motiv, daß es bedenklich scheint, schon jetzt eine gewisse Gasse der bäuerlichen-Grundstücksbesitzer für beitrittsfähig zu erklären, wahrend man dies einer andern Classe derselben nicht zugestehen will. Wird es nicht für Alle zugleich entschieden, so kann es bei der einen so gut wie bei der andern in suspenso gelassen werden. Es ist dem guten Willen der Regierung wirklich mehr zu ver- trbuen, als jener gestellten Bedingung. Nach meiner vollen UeberzSUgung betreffen die Bedingungen, sie mögen gestellt wer den, wie sie wollen, doch nur eigentlich eine Nebensache. Die Staatsregicrung ist, nachdem die Hauptfrage beifällig entschie den ist, nicht darangebunden, sondern wird von ihren bereits verkündigten Grundsätzen ausgehen. Zu detaillirte Bedingun gen werden schaden, statt zu nützen. Ich sage dies nur zu Mo- tivirung meiner Abstimmung. Ich ehre die Meinung der De putation, welche noch einen Schritt weiter hat gehen wollen und im Interesse des bäuerlichen Grundbesitzes einen speciellen Vor schlag gemacht hat. Da aber von Seiten mehrer, selbst bäuer licher Abgeordneten die Erklärung gegen Alles und Jedes laut geworden ist, so wird eine Spaltung in die Sache kommen, und es ist das Beste , einfach den allgemeinen Antrag der ersten Kam mer anzunehmen, und damit zugleich die Ueberzeugung auszu sprechen, daß die hohe Staatsregierung bei der endlichen Ent scheidung über die Sache das Interesse der Rusticalbesitzer nicht aus dem Auge verlieren werde. Abg. Tzschucke: Als das erste - Mal über das Sein oder Nichtsein der ritterschastlichen Creditvereine in dieser Kammer verhandelt wurde, gehörte ich unter die "Gegner dieses Instituts, weil bei dem großen Credit, dessen in unftrm Lande der Grund stücksbesitz, der große wie der kleine, sich erfreut, es eines Ver schuld ungssystemes nicht bedarf; konnte aber auch die dagegen sprechenden politischen Gründe nicht verkennen. Meine Ansicht hat nicht sich geändert, hat sich vielmehr noch bestärkt, da die Er kundigungen über die Vereine anderer Staaten für dieselben nicht günstig aussielen. Auch heute kann ich nicht für das Deputa tionsgutachten stimmen. Es ist begründet, daß nach unserer Verfassungsurkunde die Unterthanen in drei Stände getheilt sind, und insofern kann man nicht sagen, daß diese ritterschaft- liche Verbindung eine neue Trennung der Stände bewirke. Es steht aber nicht in unserer Verfassung, daß eine Trennung der Stände unter sich stattsinden solle. Es würde aber, wenn wir den Vorschlag annehmen, eine Trennung unter dem bäuerlichen Stande eintreten. Es würden dann Creditlandwirthe und Anti- crcditlandwirthe entstehen. Ich weiß nicht, ob dies zu der ge wünschten Einigkeit führen kann; es wird vielmehr unter dem Bauernstand Zwietracht und Disharmonie eintreken. Ich er innert Sie nur an die gestrige Rede des Abgeordneten Scholze, in'welcher er auf die große Scheidewand zwischen den Bauerguts besitzern und den Häuslern hinwies. Ist diese schon jetzt ein getreten, so wird eine noch größere Disharmonie stattsinden zwischen den Landwirthrn, welche den Creditvereinen beilrctcn können, und denen, welche davon ausgeschlossen sind. Es wird ein Krieg zwischen den Credit- und Anticreditlandwirthen entstehen. Sonach kann es gewiß nicht im Interesse der Landwirthschaft liegen, zum Creditverein Reiche zuzuziehen
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