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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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und Arme auszuschließen. Im Interesse des größer» bäuer lichen Grundbesitzes, im Interesse des kleinern bäuerlichen Grundbesitzes rathe ich Ihnen, dem Deputationsgutachten mit Nein entgegenzutreten. Wenn in dem Deputationsgutachten darauf hingewiesen worden ist, daß man der Staatsregierung zur Erwägung geben wolle, ob und in wieweit es im Interesse „des kleinen bäuerlichen Grundbesitzes und des Instituts selbst liege, den Creditverein in späterer Zukunft auch auf denselben auszu dehnen," so ist bereits von andern Abgeordneten darauf hinge wiesen worden, daß sich bei den Ansichten, welche sich kund gegeben haben, kaum davon einVortheil erwarten läßt. Es ist zwar von dem Herrn Staatsminister auf den Antrag in der ersten Kammer hingewiesen worden, der dahin geht, daß der bäuerliche Stand auf den Kreistagen künftig vertreten werden solle. Ich kann aber darauf keinen hohen Werth legen, so lange die Gesetz gebung sich nicht ändert. Ich muß darauf Hinweisen, daß die sogenannten allgemeinen Kreistage künftig sonach aus der Ritter schaft, den Städten und dem bäuerlichen Stande bestehen werden. Auf diesen Kreistagen wird aber die Frage über den Creditverein nicht zur Sprache kommen, sondern nur dann, wenn die Mitglieder der Ritterschaft im Kreise zu einem ritterschaftlichen Convent sich vereinigen. Hierbei werden aber die Vertreter des Bauernstan des nicht zugezogen. Wird aber der bäuerliche Grundbesitz nicht zum ritterschaftlichen Convente hinzugezogen, so sehe ich keinen Nutzen in Bezug auf den Verein. Nun erlaube ich mir noch Etwas zu bemerken, auf die Aeußerung eines Abgeordneten, welcher die Städte für glücklich hält, welche Sparkassen haben, und Papiere em xorteur ausgeben. Sie haben einige Privilegien, diese sind aber nicht von Bedeutung, diese wollen wir den Credit- vereinen gönnen. Bei den Sparkassen sind nur die Einlagen frei und im Stempelgesetze ist nicht ausgesprochen: daß, wenn Jemand einem Andern Geld gibt, um dasselbe auszuleihen, da für Stempelgebühr bezahlt werden muß. Der Quittungsstempel wird bei den Sparkassen ebenso gut bezahlt, wie bei allen andern. Beiden Städten, deren Obligationen au porteur lauten, fällt nur der Quittungsstempel weg und dies geht nicht den Städten, sondern nur dem Kapitalisten zu Gute. Der Quittungsstempel wird bekanntlich nur vom Gläubiger, nicht vom Schuldner bezahlt. Abg. Sachße: Es ist schon geäußert worden, daß die Pri vilegien keineswegs so bedeutend sind, als man behauptet. Sie sollen unter andern in einer theilweisen Stempelfreiheit bestehen. Die Staatsregierung hat erklärt, wie weit sie gehen könnte. Die Creditvereine werden Stempelpapier bei den Qittungen zu be zahlen haben. Wenn ich den Antrag des Abg. Müller, welcher dahin geht, auch Grundstücke mit 600 Steuereinheiten aufzu nehmen, unterstützt habe, so geschah es, weil ich wünschte, bei dem Antrag der Deputation, zu welcher ich gehöre, zu halten. Meinem Gefühl entspricht jener Antrag mehr, weil eine große Ungleichheit dadurch entsteht, wenn man Güter bis zu 10,000 Thlr. am Werthe aufnehmen will. Diese Härte würde auf die Hälfte ver mindert , und wenigstens etwas mehr erlangt, wenn die Besitzer von bäuerlichen Grundstücken bis nur zu 5,000 Thlr. Werth zugezogen würden. Es könnte dann denjenigen, welche noch weniger Grundwerth hätten, entgegengesetzt werden, daß der Creditverein in seiner jetzigen statutarischen Einrichtung unaus führbar wäre, wenn noch weiter herunter gegangen werden sollte, daß er jedenfalls für die nächste Zeit nicht zu Stande kommen könnte. Stellv. Abg. Baumgarten: Wenn ich in dieser vielfach besprochenen Angelegenheit das Wort nochmals ergreife, so ge schieht es, weil noch einige Punkte der Berichtigung bedürfen, und ich mich von mehren Seiten scharf angegriffen sehe. Ein geehrter Abgeordneter hat wiederholt angedeutet, der Widerspruch gegen das Deputationsgutachten komme daher, weil man einem Stande einen Vortheil nicht gönne, den der Widersprechende nicht habe. Er sagt, er kenne das Wort, welches eine solche Ge- müthsrichtung bezeichne, er wolle es aber nicht aussprechen, und glaubt, man beschränke die persönliche Freiheit, um sein Interesse mit zu verfolgen. Ich kenne das Wort auch, das der Abgeord nete im Sinne hat. Ich will es aber auch nicht aussprechen. Wenn ich auch zu den Widersprechenden gehöre, so bin ich doch frei von jeder solch kleinlichen Gemüthsrichtung. Wenn ich aber gegen das Deputationsgutachten bin, so habe ich dessen kein Hehl, ich bin es aus einem politischen Grunde. Wir haben uns Jahrelang bemüht, Gleichheit vor dem Gesetz, annähernde Gleich heit herbeizuführen. Ich halte es aber für einen Rückschritt, wenn wir einer solchen Institution, wie sie vorgeschlagen, die Sanktion ertheilen. Ich bin nicht gegen den Stand der Ritter schaft, sondern gegen die Privilegien, nicht gegen die Ritterguts besitzer als solche, sondern gegen die Exemtionen, welche sie er werben wollen. Hat man gemißbilligt, daß iH die Abgeordne ten des Bauernstandes darauf aufmerksam gemacht habe, wel chen Eindruck ihre Abstimmung für das Deputationsgutachten auf ihre Committenten machen würde, so muß ich es den Abge ordneten des Bauernstandes überlassen, was sie davon urtheilen, vabei aber bemerken, daß auch Andere eine Perspective in glei cher Manier ausgestellt haben, und daß, was Anderen recht, mir billig ist. Der Vergleich zwischen den Sparkassen und Credit- vereinen hat bereits seine Widerlegung gefunden. Es ist bemerkt worden, es würde, wenn man den Vorschlag der Deputation nicht annehme, in die Sache ein Verzug kommen, der nicht abzu sehen sei. Ich bin aber der Ueberzeugung, daß dieser Verzug kein Unglück ist. Wurde dabei noch das Bedenken ausgestellt, es könne ein Creditverein zu Stande kommen, aber nur ein ritrer- schaftlicher, von welchem der Bauernstand ausgeschlossen würde, so steht dem der Beschluß der zweiten Kammer entgegen. Ob man gegen den Beschluß der zweiten Kammer auch die Creditvereine von der Regierung erhalten werde, gehört für den Augenblick nicht hierher, das wird sich finden. Hat ferner derselbe Abgeord nete gesagt, die Meinung, welche in dem Bericht der jenseitigen Deputation ausgestellt worden, daß die kleinen Grundstücksbe sitzer nicht hinzutreten könnten, wenn der Zutritt auf 10,000 Thaler beschränkt werde, sei unhaltbar, so muß ich das dahinge stellt sein lassen. Es scheint aber doch, man werde in der'jensei- tigen Kammer fest daran halten, sonst würde man schwerlich diese
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