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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Abgg. v. Beschwitz und Clauß Anträge angekündigt haben. Ich' frage: ob dieselben sich auf diesen Punkt beziehen ? - . . Abg. Clauß (aus Chemnitz): Ich habe mir einen Antrag nm Vorbehalten, wenn das Deputationsgutachten Annahme fin den sollte; derselbe ist aber außerdem mit der jetzt zu schließenden Debalte in keinem so engen Zusammenhänge, daß ich ihn nicht als einen selbstständigen würde bevorworten können. Präsident v. Haase: Dann würde es zu spat sein. Abg. Clau ß (aus Chemnitz): Ich erkläre nochmals, daß ich bis nach der Abstimmung mit meinem Anträge zurückstehen kann. Abg. v. Besch witz: Ich verzichte nach der erfolgten Er klärung der hohen Staatsregicrung auf die Stellung meines Antrags. Präsident v. Haase: Ich werde nun fragen: Will die Kammer, daß dieDebattegeschlossen sei? —Einstimmig Ja. Referent Abg. Püschcl: Wenn die Kammer nach dem Vorschläge des Herrn Staatsministers des Innern sich dafür be stimmen sollte, dem modisicirten Beschluß der ersten Kammer ihre Zustimmung und den Vorzug vor dem Vorschläge der Depu tation zu geben, so glaube ich anüehmen zu dürfen, daß die Deputation sich damit einverstanden erklären könnte. Es ist eigentlich der Vorschlag im Wesentlichen derselbe, den sie schon bei der ersten Berathung der Kammer gemacht hat. Sie würde ihn auch sofort zur Annahme empfohlen haben, hatte sie nicht be fürchten müssen, daß es erfolglos sein würde. Der frühere Be schluß der Kammer ging dahin: „die hohe Staatsregierung im Verein mit der ersten hohen Kammer zu ersuchen, bei Errichtung des landwirthschaftlichen Kreditsystems in den Erblonden den bäuerlichen Grundbesitz mit einzuschließen." Für Empfehlung eines solchen Antrags konnte sich die Deputation nicht entschlie ßen. Sie hat dazu die triftigsten Gründe und namentlich den, das Institut baldmöglichst ins Leben treten zu sehen, weil die Umstände günstig sind. Es kommt dabei, wenn man die Frage in Erörterung ziehen will, ob der bäuerliche Grundbesitz über haupt zuzuziehen sei, auf sehr wichtige Erörterungen an. Ich erlaube mir, einige Punkte zu bezeichnen. Es wäre zu erörtern: ob die Werthschätzung der bäuerlichen Grundstücke nach andern Grundsätzen erfolgen solle? ob ihnen ein höherer Credit, als bis zur Hälfte des ermittelten Werths, zu geben sei? ob gegen den kleineren Grundbesitz andere Executivmaßregeln anzuwen den sein würden? Das Alles, meine Herren, sind Fragen, die nicht so leicht zu beantworten find. Daher ist die Deputation auf den vermittelnden Vorschlag gekommen. Er stimmt im Princip mit dem Beschluß der Kammer überein, daß eine Ver einigungbewirkt werden soll; aber in Betracht der Unmöglich keit, die Sache sofort auszuführen, wird die' Limitation dahin getroffen, daß man vorerst nur den bäuerlichen Grundbesitz von einem gewissen Höhenwerthe in den Verein ausgenommen zu sehen wünscht. Die Staatsregierung erklärt, man finde es be denklich, vor der Hand auf einen solchen Vorschlag einzugehen; ich kann aber für meine Person das Bedenken nickt erfinden, den großem bäuerlichen Grundbesitz sofort cinzuschließen. Es kommt darauf an, daß gehörige Sicherheit gegeben werde, und läßt NM es, vor der Hand bei einer Garantie von 10,000 Thst Schätzungswerth, so ist völlige Garantie vorhanden. In allen übrigen Beziehungen kann man den bäuerlichen Grundbesitz mit den Rittergütern auch vergleichen, und es ist mir daher nicht er klärlich, warum die Staatsregierung ein Bedenken haben sollte, auf den, Vorschlag einzugehen. Ich für meinen Lheil würde. nicht entgegen sein, insofern mir die übrigen Mitglieder der De putation beistimmten, daß zuerst der modisicirte Vorschlag der ersten Kammer und dann erst das Deputationsgutachten zur Abstimmung gelangte. Abg. Sachße: Ich bin ganz damit einverstanden. Ich hatte schon, ehe der Schluß der Debatte beantragt wurde, mir vorgenommen, dem Herrn Referenten vorzuschlagen, uns mit dem Antrag der ersten Kammer zu vereinigen. Präsident v. Haase: Der Referent hat vorgeschlagell, über den Vorschlag der ersten Kammer abzustimmen, ehe über das Deputationsgutachten abgestimmt wird. Abg. v. Thiel au: Ich für meinen Theil erkläre mich ge gen die Zurücknahme des Deputationsgutachtens. Präsident 0. Haase: Es ist nicht von der Zurücknahme des Deputationsgutachtens, sondern nur von der Reihenfolge der Fragen die Rede. Abg. v. d. Planitz: Ich würde mir erlauben, vorzuschla- gen, daß, wenn die Abstimmung auch auf das Gutachten der ersten Kammer gerichtet werden soll, am zweckmäßigsten zuerst das Amendement des Abg. Müller, dann das Deputations gutachten und endlich das Gutachten der ersten Kammer zur Ab stimmung gebracht werde. Präsident O. Haase: Es handelt sich nur um die Frage, ob das Gutachten der Deputation oder der Vorschlag der ersten Kammer zuerst zur Abstimmung kommen solle. Der Vorstand der Deputation hat sich für das Erstere erklärt, und wenn ihm die übrigen Mitglieder der Deputation beistimmen, würde ich bei der Fragenfolge der Landkagsordnung nachzugehen haben. Ich werde solchenfalls zuerst über das Deputationsgutachten abstim men lassen, mit Ausfall der Worte: „bis zu einem Steuer- schätzungswerthe von 1200 Steuereinheiten oder 10,000 Lhlr. herab," weil in dieser Beziehung das Amendement des Abg. Müller aus Taura vorliegt. Wenn die Kammerdas Deputa tionsgutachten angenommen, würke ich die Summe, welche die Deputation als Minimum vorgeschlagen hat, zur Abstimmung bringen. Nähme die Kammer diese Summe nicht an, so würde ich übergehen auf das Amendement des Abg. Müller aus Laura, worin dem von der Deputation vorgeschlagenen Minimum ein anderes substiluirt worden ist. DasAmendemcnt des Abg. Stock mann steht keinem dieser Anträge entgegen, und würde zuletzt Gegenstand einer besonder» Fragstellung werden; cs schließt sich nämlich den Worten: „den größem bäuerlichen Grundbesitz,"an. Abg. Stockmann: Ja, wenn der zweite Satz auch zur Abstimmung kommt. Sccretair v. Schröder: Ich glaube, wenn man bei der ersten Abstimmung die Worte: „bis zu einem Steuer-
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