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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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einer allgemeinenHypothekenbank,nämlich dieseFrage in Erwägung zu ziehen, noch eiwge Worte zu sagen. Ich habe dabei allerdings blos die beiden Deputationsgutachten zu widerlegen, die dem Anträge entgegentreten. Zuvörderst ist im Deputationsgutach ten der ersten Kammer bemerkt: „Es wurde sogar im Fortgänge der Berathungüber den Umfang,in welchem einlandwirthschaft- liches Creditsystem in Sachsen einzuführen sei, von einem Mit glieds der Antrag gestellt: die hohe Staatsregierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob die Errichtung einer allgemeinen Hypothekenbank herbeizuführen sei?" Nun scheint es, als wenn in diesen Bemerkungen ein Widerspruch ausgedrückt sein sollte, dessen sich die zweite Kammer bei Annahme meines An trages schuldig gemacht hätte. Allein ich glaube das nicht, es lag der Deputation vor, ein Gutachten abzugeben; sie gab es dahin ab, daß es allerdings räthlich oder wünschenswerth sei, Cccd't'mstitutr zu errichten. Dabei ist aber nun nicht ausge schlossen, daß die Kammer.nicht auch zugleich in Erwägung stel len lassen könnte, ob nicht noch eine allgemeine Hypothekenbank weit wünschenswerther sei. Ich bezweifle dies heute noch we niger, da ich mich durch weiteres Nachschlagen in den früheren Behandlungen überzeugt habe, daß sogar die geehrte Deputation an irgend einer andern Stelle selbst gesagt hat, sie könne sich gar nicht verbergen, daß die Ausdehnung des Creditinstituts auf alle Landestheile weit wünschenswerther' sei. Hiermit mag zunächst auch zugleich das widerlegt sein, was die Deputation der ersten Kammer S. 112 über die formelle Zulässigkeit meines Antrages gesagt hat. Sie hatte diesen Antrag aber euch in materieller Beziehung angegriffen, sie hat zunächst gesagt: mein Antrag sei nicht motivirt. Nun die Motive — so viel ich weiß, sind sie bei der früheren Verhandlung schon zur Sprache gekommen — reduciren sich aus drei Hauptsätze: 1) darauf, daß man nicht wünscht, daß sich die Oberlausitz von den Erblanden auch hier wieder trenne; 2) darauf, daß es nicht wünschenswerth sei, we nigstens den bäuerlichen Grundbesitz auszuschließen, und 3) daß es bedenklich fallen müsse, so umfangreiche Privilegien zu geben, wie sie von den Creditvereinen von dem Einen mehr, vom Andern weniger gefordert werden. Zudem ist wohl auch zu erwägen, daß mein Antrag durchaus nicht direct aufdie Errichtung einer allgemeinen Hypothekenbank geht, sondern vielmehr dahin, die hohe Staatsregierung möge gleichzeitig in Erwägung ziehen, ob nicht die Errichtung einer allgemeinen Hypothekenbank herbeizu führen sei; überzeugt sie sich, daß der bäuerliche Grundbesitz zu dem Creditverein nicht zugelassen werden könnte, so würde sie im mer noch erwägen können, ob es unter diesen Umstanden, und um nicht einen ganzen Stand von diesen Wohlthaten auszuschließen, wünschenswerth sei, eine allgemeine Hypothekenbank zu errichten. Man hat sich darauf berufen, daß es sehr schwierig sei, ja uner hört, unerreichbar, eine allgem ine Hypothekenbank einzuführen. Ich will zugeben, daß es schwierig sei, sowie die Einführung jedes andern ähnlichen Inst tuts; allein ich glaube auch, daß die hohe Staatsregierung schor manche Schwierigkeiten und vielleicht noch größere überwunden hat. Ich kann aber auch nicht verkennen, daß, wenn auch die Begründung der Creditvereine vielleicht nicht so schwierig ist, als die Begründung einer allgemeinen Hypothe kenbank, doch andererseits die Ausführung der projectirten Creditvereine mit weit größern Schwierigkeiten sich verbinden werde, als die einer allgemeinen Hypothekenbank. Es ist im De putationsgutachten der ersten Kammer unter andern sich auf di großen Verschiedenartigkeiten der Elemente, aus welchen eine Hy pothekenbank bestehen müßte, bezogen worden. Nun ich glaube in Beziehung aufdie allgemüne Landeswohlfahrt sind sich die Elemente gleich; denn das Hauptelement ist G eld, der Eine will sein Geld unterbringen, der Andere will welches haben, darin stehen sich alle Stände gleich. Man hat ferner gesagt: „Die Verschiedenartigkeit der dem Vereine zu bietenden Sicher heit würde nicht zulassen, gleiche Grundsätze in Absicht aufWerths- ermittelung, Sicherheit, Höhe des Credits und vieles Andere an zunehmen." Nun, da hat man gewiß zunächst die Grundsteuer- werlhsermittelung, auf welche sich die Grundsteuern gründen, vor Augen gehabt. Ich habe in Beziehung auf die Grundsteuer bis jetzt noch nicht gehört, daß Gebäude zu niedrig abgeschätzt wären; wäre dies, so würde cs den Gläubigern nur desto größere Sicher heit geben; eben dasselbe gilt dann auch von der Sicherheit und von der Höhe des Darlehns. Man hat ferner noch die Behaup tung aufgestellt, es sei unerhört und unerreichbar, eine Hypothe kenbank zu realisiren. Nun, meine Herren, da will ich mich zu nächst auf die altenburger beziehen, welche auf soliden Grundlagen beruht, schon lange bestanden hat und ferner fortbestehen wird. Hiernächst ist noch auf derselben Seite 113 die Bemerkung ge macht worden: „Es müßten die Zinsen, welche diese Staatsan stalt von ihren Hypothekenschuldnern nähme, erstlich die Zinsen decken, w.lche der Staat an seine Gläubiger zu bezahlen hätte." Dies bleibt sich nach meiner Ansicht gleich; denn beide Institute müssen Zinsen empfangen und gewahren. Dann sind die Kosten berührt worden, welche nöthig werden. Wir haben ab.r bei dem Aussprechen auf die Bewilligungen für die Gemralcommission für die Landrentenbankverwaltung kein Bedenken getragen, bedeu tende Summen zu verwilligcn, und mit Recht aus dem Grunde, weil wir einsehen, daß es d'e Landeswohlfahrt nothwendig machte. Dasselbe wird nun auch bei der allgem inen Hypothekenbank statt- sinden, es ist eine Sache der allgemeinen Wohlfahrt, nicht der Einzelnen und einzelner Stände. Dazu kommt aber auch noch, daß ich aus den Entwürfen nicht gesehen habe, daß die Creditvereine umsonst verwaltet werden sollen, es ist auch hier auf die Regiekosten Bezug genommen worden, und ich kann mich also mit diesem Grunde nicht einvcrstehen. — Ich komme nun noch mit wenig Worten zu dem Berichte unserer geehrten D.pu- tation, und ich werde wo möglich nicht in Wiederholung fallen, soweit dasjenige, was ich bereits gesagt habe, hier Anwendung leidet. Man hat hier unter andern, sowohl bei diesem Punkt: als auch später einmal ge'agt: man müsse von dem früheren Be schluss: abg hen, weil man einsehe, daß der Zutritt der ersten Kammer nicht zu erlangen wäre. Dann würden wir auf einem sonderbaren Fuße stehen, wenn dieser Grundsatz überall ange wendet werden soll; man kann, wcil die erste Kammer Etwas nicht annimmt, dcch deshalb allein nicht von den angenommenen
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