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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Abg. Sachße: Mir ist vom Anfang an nicht recht klar ge wesen, was der Abgeordnete mit seinem Anträge gewollt hat, welche Art von Bank er beabsichtigt. Das Bankwesen ist mir nicht so fremd, weil ich am ersten Landtage Vorstand der vierten Deputation war, von welcher in dem über eingegangene Petitio nen erstatteten Berichte der von beiden Kammern genehmigte Antrag auf die Errichtung einer Bank gestellt wurde, worauf später in Leipzig eine Bank rcalisirt wurde. Ich glaubte, als der Abg. Klien von Neuem den Antrag motivirte, er nannte die Hy pothekenbank eine solche, in welcher sämmtliche Hypotheken des Landes, die städtischen und ländlichen, iucl. der auf Rittergütern hastenden, bei einer einzigen Anstalt ihr Geld aufnehmen, welche dagegen Pfandbriefe emittire. Gleichwohl verglich er diese Hypo thekenbank mit der altenburger Bank. So viel mir aber bekannt, ist die altenburger Bank der leipziger ähnlich, sie ist keine Hypo thekenbank, sondern eine Bank, welche Wechsel discontirt, girirt, auf Pfander und Hypotheken, auch gegen Bürgschaft leiht und überhaupt Geschäfte macht, wie siePrivatbanquierhäuser machen. Dies ist etwas Anoeres, als eine Hypothekenbank in dem Sinne, als der Abg. Klien, wie mir scheint, den Antrag gestellt hat. Stellte er den Antrag auf eine solche Hypothekenbank, welche Grundstück verpfandung zum Gegenstände hat, und welche bezweckt, daß die Hypothekenbank Pfandbriefe emittire, wie bei Creditvereinen, so steht sein Antrag in Widerspruch mit den Beschlüssen der Kam mer, welche schon Geltung erhalten haben; denn sein Antrag ent hält, daß die Oberlausitz sich mit den Erblanden vereinigen und nur ein einziger Crcditverein für das ganze Königreich sein solle. Die Oberlausitz hat aber schon durch die Genehmigung des An trages, es können zwei Creditvereine bestehen, das Recht erhalten, einen Crcditverein für sich allein zu errichten. Ein gleiches Recht hat jetzt auch durch die Genehmigung des Antrages der ersten Kammer der ritterschastliche erbländische Crcditverein erhalten, in dem man zugelaffen hat, ihn durch Annahme des Antrags der Kammer zu errichten , mit der Clausel, künftig auch den bäuer lichen Grundbesitz, so viel thunlich, aufzunehmen. Die zwei ersten Motive, welche den Abgeordneten bestimmten, einen Antrag auf eine allgemeine Hypothekenbank zu stellen, damit nicht die Ober lausitz einen besondern Crcditverein habe, sind dadurch eben erle digt, daß darüber schon Beschlüsse beider hohen Kammern vor handen sind, welche die Absonderung der Oberlausitz gestatten, und der erbländischen Ritterschaft ebenfalls gestatten, einen Creditver- cin zu errichten, jedoch mit dem Zusatze, es möchte thunlichft das Absehen darauf gerichtet werden, den bäuerlichen Grundbesitz auf zunehmen. Diese beiden Motive haben ihre ganze Wirkung ver loren. Und der dritte, daß es bedenklich sei, Privilegien zu ge wahren, kann von wenig Werth sein, denn, schon früher ist darge- than worden, daß die Vorzüge in Hinsicht der Stemp.'lsreiheir von sehr geringer Beschaffenheit sind. Das Uebrige thut auch Niemandem Eintrag; denn die Privilegien, welche außerdem ver langt werden, haben immer das Verhältm'ß der Gläubiger zu den Schuldnern zum Gegenstand, die Verhältnisse der Bank als Ge sellschaft, gegenüber dem Einzelnen als Erborger, und dem Gläu biger, welcher Briefe auf den Inhaber in der Hand hat. Aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, kann ich mir nicht denken, wie der Antrag eine Wirkung haben sollte, und die Deputation, deren Mitglied ich bin, hat ihn nicht zu bevorworten vermocht und nicht anders den Bericht stellen können, als sie ihn gestellt. Große Schwierigkeit, meinte der Abgeordnete, würde derCredit- verein haben. Dies läßt sich nicht behaupten; denn je einfacher eine Sache ist, je weniger umfassend, desto weniger schwierig ist sie bekanntlich. Die Verwaltung eines nur den großen Grund besitz der Erblande in sich fassenden Creditvereins muß daher un gleich einfacher, ungleich weniger schwierig sein, als bei dem lau- sitzer, in welchem der ganze ländliche Grundbesitz einverwebt ist, trotz dem, daß die Erblande siebenmal mehr Bevölkerung als die Lausitz haben. Wenn nun die Hypothekenbank sich über das ganze Land, über jeden Grundbesitz desselben erstrecken sollte, so werden die Verwickelungen und Schwierigkeiten ungemein groß, es wer den die durch den städtischen, bäuerlichen und ritterschaftlichen Grundbesitz zu gewahrenden Sicherheiten ungemein verschieden sein, es werden mancherlei Abstufungen bei der Organisation stattsinden und die Verwaltung sehr umfänglich, weitschichtig machen, eine große Zahl von Staarsdienern erfordert werden, um diese Sache auszuführen. Aus diesem Gesichtspunkte betrach tet, könnte ich der Hypothekenbank das Wort nicht redet:, wäh rend die Creditvereine den Staat mit Kostenaufwand nicht belasten und falls Einiges, wie bei andern Vereinen, unentgeltlich ver richtet wird, die Regiekosten sich bedeutend vermindern. Ctaatsminister Nostitz und Jänckendorf: Schon bei einem früheren Landtage hat die Staatsregierung sich im Allge meinen gegen die Errichtung einer allgemeinen Hypothekenbank ausgesprochen. Die damalige Vorlage war in diesem Sinne abgefaßt. Auf Grund derselben und in Folge der ständischen Verhandlungen ist damals das leipziger Bankinstitut mit dem Befugniß der Errichtung von Zweigbanken zu Stande gekom men. Die Regierung hat daher die Frage als definitiv erledigt betrachtet. Tritt nun die Creditanstalt in der Lausitz und die in den Erblanden hinzu, so wird die Regierung in dieser Ansicht noch mehr bestätigt. Sie pflichtet daher den im Deputations berichte der jenseitigen Kammer und den im vorliegenden Be richte enthaltenen Gründen vollkommen bei, und kann sich für den Antrag nicht erklären. Abg. Klien: Ich gebe Sr. Excellenz sehr gern zu, daß, wenn einmal Creditvereine ins Leben getreten sein werden, dann von einer allgemeinen Hypothekenbank wohl kaum noch weiter die Rede sein wird. Indessen ist jetzt eben die Frage, ob die Creditvereine errichtet werden sollen. Es hat der Abg. Sachße meinen Antrag nicht verstehen wollen, und gefragt, was ich denn eigentlich beabsichtige. Ich glaube, wenn ich mich des Aus druckes Hypothekenbank bediente, damit genug bezeichnet zu haben, und nicht erwartet, daß die Negierung auf Pfänder lei hen solle. Ferner hat derselbe geäußert, es wären jetzt die Grund sätze in den wichtigsten Bestimmungen bereits von der Kammer angenommen. Das will ich vor der Hand noch dahingestellt sein lassen. Es wird vielleicht am Schlüsse der Debatte noch eine Abstimmung durch Namensaufruf über das Ganze erfolgen,
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