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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Ansichten, so kann ich auch nicht fürchten, daß eine Nasse von Grundstücksbesitzern sich benachtbeiligt sehen sollte, wenn ein all gemeines Institut zu Stande kommt. Wir gehen aber nicht über die Grenzen eines uns freistehenden Gutachtens durch un fern Antrag hinaus. Ware nickt von Errichtung neuer Credit- institute die Rede, daün würde ich der Meinung sein, daß wir zu einem Anträge keinen Anlaß hatten. Sicherer Grundbesitz findet mit Leichtigkeit Capital, wenn auch zu verschiedenartigen Bedingungen,und deshalb, was ich noch in Beziehung aufGe az> tes einschalten muß, um Widersprüchen entgegenzutrcten, finde ich darin keine neue Ungleichheit, wenn man auch verschiedenar tige Bedingrmgen zu dem fraglichen Beitritte stellt. Jedenfalls wird der Besitzer dadurch manche Mühe und Sorge abschütteln, und das muß der Grundbesitzer auch nicht umsonst erlangen wol len; gibt es doch Sporteln zu zahlen bei jeder Handlung freiwil liger Gerichtsbarkeit. Jedenfalls bin ich der Ueberzeugung wenn eine allgemeine Hypothekenbank zu Stande käme, daß es für den beitrittsfähigen Grundbesitzer im Allgemeinen, und für jeden in seinem Verhältnisse insbesondere, nur vortheilhast sein würde, und deshalb kann ich auch keinen Grund finden, welcher abkalten könnte, daß Grundbesitzer, die große Summen borgen wollen und können, mit denen sich zu gleichem Zwecke vereinig ten, welche nur kleinere Summen aufnehmen mögen; alle tragen verhältnißmäsig lei und gewahren verhältnißmäßige Sicherheit. Das ländliche und städtische Eigenlhum steht sich somit gl ich, und kann auf allseitige Berücksichtigung in einer solchen Anstalt hoffen. -Ctaatsminister N ostitz und Jänckendorf: DieStacts- regienmg ist gewohnt, ständisch n Anträgen ilre vollständige Aufmerksamkeit zu widmen. Sie setzt aber dabei immer vor aus, daß dergleichen Anträge so mctivirl sind, daß Zrreck ur.d Absicht derselben klar hervorgeht. Würde aber ein Amrag in der Allgemeinheit, wie der vorliegende, ein Antrag auf Erwä gung, ob die Errichtung einer allgemeinen Hypothekenbank her- beizusühren sei, an die Ctaalsregicwng gelangen, dann muß ich bekennen, würde sie zweifelhaft sein, wohin sie d ese Erwägung richten solle. Sollte ein solcher Antrag von der geehrten Kam mer beschlossen werden, so würde vorauszusetzen sein, daß Zweck und Tendenz dieser Anstalt in der ständischen Schrift genau ent wickelt würde. E st dann würde dre Cteatsr girrung im Stande sein, die Sache in Erwägung zu z'eben, und sch entweder dafür oder dagcgen, der künftigen Ständeversammlung gegenüber, aus zusprechen. Abg. v. Thielau: Der g-ehrte Abgeordnete, welcher zu letzt sprach, bat allerdi, gs den Stai dpm.lt ganz verrückt, auf welchem die Sache jetzt steht. Der geel rte Abgeordn. te sprach Ü) nicht mebr von eu er al'gemm en Hypothekenbank, sondern von einer erbländisch n;2) nicht mehr von einer Anstalt, !ie vom Staate begründet werden soll, s.mdern von einem Creditinsiiu t du'ch Privaten; denn der grelrrte Abgeordnete n e nt, es kennten sich die betreffenden Grüntstücksbesitz r so gi t vereinigen, nie das der Fall sei bei der Oberlausitz u d der erblandischen Ritterschaft. Das scheint mir ein ganz anurer Standpunkt zu sein, von wel chem aus der geehrte Abgeordnete die Sache betrachtet, als von welchem die Deputation den Antrag erkennen mußte. Der Antrag der zweiten Kammer ging auf Errichtung einer allgemei nen Hypothekenbank. Was heißt das? Es heißt: der Staat soll e.ne Anstalt auf seine Gefahr und Unkosten errichten, welche dazu da sei, dem Grundbesitz auf Hypotheken Geld darzuleihen ; nur das ist eine allg meine Landeshyporhekenbank. Girg die Depu tation von diesem Gesichtspunkte aus, so konnte sie den Antrag keinem günstieeren Urthcile unterwerfen, als sie es gethan; denn es war früher schon gesagt worden, daß eine Hypothekenbank als Staatsanstalt nicht die Vortheile gewähren könne, die eine Pri vatanstalt gewährt. Die altenburgec Hypothekenbank ist nicht bloße Hypoihckenbank, sondern sie gewährt auch Darlehen auf Comccourant. Es liegt in der Natur der Sache, meine Her ren, daß eine Staatsanstalt nicht zu dem Preise das Geld geben kann, wie eine Pcivatanstalt, ebenso wenig, als eine Arlien- unternebmung blos zu dem Zw.cke gebildet werden kann, um dritten Personen Geld zu dem niedrigsten Zinsfuß auszuleihen. Denn der Staat muß davon ausgehen, daß die Anstalt einen Ueberschuß oder wenigstens reichliche Zinsen gewähre. Um die ses zu erreichen, müssen aber von den Untcrlhanen Steuern und Abgaben aufgebracht werden, oder es kann d.r Zinsfuß nicht so niedrig gestellt werden, als dies bei Privatvereinen der Fall ist. (Siamsminister vonLindenau tritt in den Saal ein.) Was übrigens der Abgeordnete will, ist eine allgemeine Landes bank; diese würde mit der leipziger Bank in Concurrenz treten, sie würde Gelder auf Hypotheken darleihen können, aber zu glei cher Zeit auch andere Geldge chäfre machen, um dadurch die Ko sten zu decken, die durch den niederen Zinsfuß, den sie bei den Hypotheken gewähren soll, veranlaßt werden. Ich gestehe, oaß schon die grstrige Debatte mir gezeigt hat, daß man das beantragte Credilinstitut mit mißgünstigen Augen ansieht, ur d d.r Abgeordnete, welcher den vorliegenden Antrag heute verfoch ten hat, hat deutlich ausgesprochen, daß, wenn die Hypotheken bank nicht in's Leben trete, man den Creditverein womöglich nicht wolle zu Stande kommen lassen. Denn er hat die Meinung ausgesprochen, daß es sich zeigen werde, wie der Beschluß, der von der Kammer gefaßt wurde, aus^allen würde, um dann noch auf Abstimmung rwt Namensaufruf anzutragcn und dadurch die f ü.ern Beschlüsse der Kau.nur zu annulliren. Nun, mrine H rren, ich will über das Princip mich nicht aussprechen, ich lasse dahingestellt, ob es in der Verfassung begründet, ich lasse dahingestellt, ob es in der j tz'gen Praxis begründet sei. Soviel ist aber g w ß, daß dann die Kammer erklären würde, sie wollte blos zu dem Zweck, um das Credini stitut der Ritterschaft nickt ii.'s L den treten zu lassen, die Abstimmung wiederholen. Nun weiß ich nicht, ob der Eindruck, den ein solches Verfahren machen würd.', überhaupt ein günstiger sein möchte. Wir h>ben uns vielfache Resultrie derAbstimmungen gefallen lassen n üssen, wir baden Con'eguenzen daraus hervorgeben sehen, die dem einen oder dem and.rn Eberle unangenehm gewesen sind. Aber man har in keinem eir z tuen K-lle, blos d-s R-sultats der Abstim mung w-g'n, die Folge.ungrn gezogen, die der ge.hrte Abgeord-
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