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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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nete zieht. Ob die Kammer das Recht dazu habe, eine Abstim mung zu wiederholen, habe ich einer Untersuchung nicht unter worfen und will es auch nicht. Jedenfalls würde aber eine solche wiederholte Abstimmung in diesem Falle einer Beurtheilung des Publicums unterliegen können, die sch eine günstige nicht nen nen möchte. Uebrigens, meine Herren, hat die Deputation of fenbar gezeigt, daß sie das, was die geehrten Abgeordneten ge wünscht haben, nämlich die Zuziehung des bäuerlichen Grund besitzes, berücksichtigt haben wollte, und hat also silbst gewünscht daß nicht dagegen abgestimmt werde. Dafür kann die Deputa tion nicht, daß dagegen gestimmt worden ist. Wenn also ein mal ein solcher Beschluß Se tm der Kammer gefaßt worden ist, so liegt es in den ständischen Verbältniss-n, daß auch die Conse quenzen eines solchen Beschlusses anerkannt werden. Uebrigens liegt in dem gefaßten Beschlüsse noch nicht d'e Gewißheit, daß der bäuerliche Grundbesitz nicht zugezogen werden soll. Ich bin Überzmgt, daß die Hobe Staatsregicrung Alles anwendet, damit der bäuerliche Grundbesitz zugczoqen werde. Ich glaube dah r, meine Herren, daß eine nochmalige Abstimmung nicht zweck mäßig sein würde, um dadurch die früher gefaßten Beschlüsse nicht nochmals in Zweifel zu ziehn, und ich b.kenne, daß ich dringend der Kammer anempfchlen möcht', namerul ch in di s m Fille zu diesem Mittel nicht zu schreiten, um sich in der Thal nicht einer falschen Bem t Teilung auszusetzm. Abg. Klien: Ich glaube nicht, daß die Kammer sich einer falsch n Beurtheilung arsi'etzen werde; denn die Verläck.usse sind jetzt anders. Wir haben nun einen ganz andern Antrag, als den bei der vorigen Verhandlung, und also wird sich dies ganz gut michen lassen. Präsident!). Haase: Darüber wird noch später zu spre chen sein. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Der geehrte Sprecher, w l- cher soeben sich niederließ, hat bereits zu erkennen gegeben, daß, wenn von nochmaliger Abstimmung duich Namensaufruf wi derlegend die Rede gewesen sei, sie nicht von mir Us norhwe, d g beantragt worden ist, sond rn von seiner Seite. Dal ee keine Entgegnu'g dem geehrten Abg. v. Th elau in dieser B ziehung. Um aber z i zeigen, daß ich keineswegs die Meinung habe, es dürften die beiden bereits entworfenen Institute nicht ins Leb.w tr ten, wenn auch die Wünsche erfüllt werden solllen, die'ich für erreichbar halte, will ich mir gestatten, auf die Aeußerung der hoben Stiatsregieiung, die wir zuletzt vernommen haben/ einige Worte zu fugen. ,, Man werde bercitwill'g den stand:-! scheu Antrag, der in dies r Begehung an die R'giuung gelan gen dürfte, prüfen." Gewiß dürfen wir uns bei dem anerkann-! ten Wohlwolle i der hohen Staatsregierung dessen versichert hal ten. Der Herr Staatsminister verlangt aber den Antrag, d r über die Vorlagen hinausgeht, in bestimm ee Fassung. Hi.r kann ich nun abermals versichern, daß ich dem in der Vorlage brzsichneten Creditvenine nicht entggen irrten will, und h-.be folgende Andeutung mir zu e lauten. Wenn d:e Crediranstalr in der Oberlaußtz zu Stande kam nt, ui d wenn man de n ritter- schastnchen Ccedltmstitutc für die Erblanve keme Schwi.r,gkeu in den Weg zu legen hat, so wird dann der hohen Staatsregierung, falls w:r bei dem Anträge stehrn bleiben, zu überlassen sein, für den übrigen Grundbesitz, nämlich den bäuerlichen und städtischen, ein Statut bearbeiten zu lassen, was zu einem Creditverein für diesen Grundbesitz 'ühren könnte. Den Antrag, dessen Festhallen ich der geehrten Kammer anzucmpfel l n habe, muß ich mirgestat- tcn, nochmals ins Gedächtniß zmückzurufen,um zu zeigen, daß, wenn wir ihn sesthalten, dies ohne alle Feindseligkeit gegen ein anderes Institut geschi ht, da wir ihn in so bescheidenen Grenzen gehalten haben. Der Antrag lautete so: „Die hohe Staatsre gicrung zu ersuchen, in Erwägung zu zi hen, ob die Errichtung einer allgemeinen Hypothekenbank herbeizuiuhren sei." Ist ein Lheil des Grundeigenthums in den Erl landen, so wie das der Oberlausitz dieser allgemeinen Hypothekenbank durch den voran gefaßten specielleren Beschluß entzogen, nun so hat die hohe Siaatsrrg'emng das Feld in beschränktenrAusdchnung vor sich, für welches die Errichtung einer Hypothekenbank nach dem Antrag: der zweiten Kammer noch immer alle Berücksichtigung verdienen möchte. Gew ß würde man aber nick t für ncthig er achtet haben, einen derartigen Antrag Seiten der Kammer zu stell n, wenn es sich nicht um die Bestätigung von zwei vorge schlagenen Instituten handelte, und nicht darum zu befürchten stände, daß die Capitalien, welche jetzt dem städtischen und bäuer lichen Grundbesitze zufließen, nach einer andern, auch d m Ca- piraliften bequemen Richtung gckcnkr würden; wenn nicht bei den Cr-dirrec-inen, namentlich nach dem Entwürfe für die Ober lausitz, von Rent.nbriefen in sehr kleinen und vorzugsweise nütz- l ch zu begebenden B trägen die Rede wäre, wenn nicht dadurch em Priv.legium geschaff.n werden kÜWUe,' was allerdings dem Crrd.le d.s anderrpe ten Grundbestz's, w.lcher nicht hinzutrcten kann, das Geld the^erer machen und s lbst einige Schwierigkeit in Helbeischaffung von nörhigen Mitkeln bereiten könnte. Solche, nach meinr Ansicht nicht überflüssige Besorg, isse bieten mir Veranlassung zur warmen Beitheidigu'g des Antrags, dessen Erfüllung für das gesammte Grundeige.uham v.rhältnißmäßige Voriheile herbeiführen kann. Präsident v. Haase: Der Abg. Müller aus Taura hat das Wort. Abg. Müller (aus Taura): Ich verzichte auf das Wort, weil die Abgz. Klien und Clauß bereits schon in meinem Sinne gesprochen Hal e r. Abg Oeh michen: Von unserer geehrten Deputation wird un - auempfolsien, den frühergestellten Antrag: „die Hobe Staats- regsirung zu e.suchen, in Erwägung zu z ehen, ob die Errichtung einer allgemeinen Hypothekenbank herbelzufübrcn sei," wieder aufzugeben. Nach u rse.m gestrigen Beschlüsse sind wir dem Anträge der hohen ersten Kammer: „daß die Hohe Staatsrcgie- rung zu ersuchen sei, die Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitz's zu dem erblä-.dischen riuerschafil chen Credilvereine zu vermitteln, dauern dies aber nicht sofo.t ausführbar sein sollte, durch einen Z rsatz in den Et tuten dieses Verun- u >d bei dessen B-ftät gung sich die Verm.llelung der lü f.lgen Zuziehung vorzubchallen, wenn nicht unterdessen die Bedang eiins selbstständigen bäuer-
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