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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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lkchen Credrtvereins mit gleichen Rechtsbegünstigungen, wle d.'e dem ritterschaftlichen Creditvereine zubestandenen, zu Stande ge bracht werden solltebeigetretcn. Beide Anträge scheinen mir sehr verwandter Natur, und ich kann mich von der Nothwendig- keit eines Aufgedens dieses Beschlusses, was die geehrte Depu tation anräth, nicht überzeugen, ich werde auch dafür nicht und somit gegen den Vorschlag der Deputation stimmen. Es wurde schon gestern gesagt, was dem Einen recht, sei dem Andern billig. Das ist auch mein Grundsatz. Es wurden die Privilegien er wähnt, die theils die Ritterschaft, theils die Städte sich erworben haben. Nun, meine Herren, der bäuerliche Grundbesitz ist zur Zeit mit solchen Privilegien noch gar nicht bedacht worden, man müßte denn als Privilegium annehmen, daß dieser Grundbesitz zcither die meisten Grundsteuern aufzubringen hatte und aufge bracht hat. Daher, meine Herren, möchte ich wohl wünschen, daß auch diesem Grundbesitze ein An theil an Einem dieserPrivilegien zugestanden werde, und wiederhole, daß ich eine solche Berücksichtigung auf die eine oder die andere Weise, sei es durch Errichtung einer Hypothekenbank, sei es durch sofortige Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes zu dem erblän- dischen ritterschaftlichen Creditvereine, wenn auch vor der Hand nur inbeschränkterMaße, zuversichtlich und vertraucns- vollvon der hohen Staatsregierung erwarte,was gewiß nur einen sehr guten Eindruck im Lande machen würde. Präsident v. Haase: Es hat sich kein Sprecher weiter angemcldet. Vicepräsident Eisenstuck: Es ist vorhin geäußert worden, es steht auch im Berichte der Deputation, als ob es in dem vor liegenden Falle zu NichG führen könnte, wenn nicht beide Kam mern einverstanden wären. Dem muß ich widersprechen. Es ist uns hier ein Gegenstand vorgelegt worden, worüber ein Gut achten abzugcben ist. Die Verfassungsurkunde, wie die Land tagsordnung nimmt an, daß auch jede Kammer für sich ein Gut achten an die Regierung bringen könne. Es heißt nämlich §.13), daß dann, wenn beide Kammern nicht einer Meinung seien, die Sache auf sich beruhen müsse. Hingegen heißt es in der Z. 132 der Landtagsordnung: „Eine Schrift kann von jeder Kammer allein nur dann an den König gebracht werden, wenn selbige entweder oder solche Berathungsgegenstände, wo blos ein Gutachten der Stände zu eröffnen, nicht aber eine Zustimmung oder sonstige verbindliche Erklärung erforderlich ist, betrifft u. s. w." Dieser Fall scheint hier vorzuliegen, und es wird sich auch dabei auf die tz. 131 der Verfaffungsurkunde be zogen. Ich wollte nur das bemerken, damit man nicht nach- theil'ge Folgerungen aus den gemachten Äußerungen entnehme. Wenn ferner Seiten des Herrn Staatsministers gesagt worden ist, es könne ein solcher Antrag zu Nichts führen, weil er nicht motivirt wäre, so muß ich darauf entgegnen, daß die Motivi- ru.ig des Antrags am zweckmäßigsten in der Schrift erfolge, und dann kann zusammengenommen werden, was in der zweiten Kammer gesagt worden, und woraus der Beschluß heroorgegan- gen ist. Also diesem Grunde würde ich auch nicht beitreten. Drittens sehe ich auch keinen Nachtheil von dem Anträge. Es ist in beiden Kammern ausgesprochen worben, daß, wenn Hix Stände an die Staatsregicrung Etwas zur nähern Erwägung bringen, darin noch nicht so unbedingt liege, daß die Staats« regierung sich auch beifällig aussprechen müsse. Was die Haupt sache selbst anbetrifft, so hat man Erfahrungen hin und wieder. Es besteht bekanntlich in Bayern eine Landeshypothckenbank. Ueber die Ergebnisse derselben sind die Urtheile besonders anfäng lich nicht sehr günstig gewesen. Jedoch muß ich auch erwähnen, daß man hauptsächlich als Grund der ungünstigen Beurtheilung den gehabt hat, daß die Bank nicht in Augsburg, sondern in München gewesen ist, was kein Handelsplatz ist. Es ist sich auch auf die altenburger Bank bezogen worden, und von der habe ich freilich vielfältig nur Lob gehört. Neuerlich ist auch von Mißbräuchen gesprochen; nun bei dcm Umfange, wie die altenbur ger Bank ihn hat, werden sich Mißbräuche hie und da finden. Ich will keineswegs ausgesprochen haben, daß eine Lar.dishp« pothekenbank für unser Land, nicht blos für die Erblande, son dern für das ganze Königreich Sachsen Vorthsil bringen müsse. Einer sorgsamen Erwägung bedarf es wohl, und wenn die Staatsregierung früher und noch heute der Meinung ist, sie sei nicht von Nutzen, so wird damit nicht ausgesprochen, daß sie durch fernere Erfahrungen nicht eine andere Ansicht gewinn«» könnte. Sehr zu tadeln wäre es, wenn die Kammer durch Zü- rückgehen von ihrem Anträge gewissermaßen aussprechen wollte daß sie der Ansicht sei, eine solche Landeshypothekenbank sei nicht gut. Ob es Erfolg hat oder nicht, wenn der Antrag in der Schrift an die Regierung gebracht wird, nun das muß der Fol gezeit überlassen werden; aber einen Nachlheil kann es nicht ha ben, und ich will nicht bergen, cs kann doch dazu führen, daß die Ansichten, wie sie nicht mit meiner Zustimmung sich ausge sprochen haben, im Betreff der Pcivilegirten, Begünstigten u. s.w. sich mehr mildern werden, wenn die Wahrscheinlichkeit sich dar bietet, daß doch ein Institut zu errichten sei, was alle Interessen gemeinsam fördert. Las ist meine Meinung. Uebrigens lasse ich die Frage ganz auf sich beruhen, die aufgeregt worden ist, ob und in welcher Maße die Abstimmung durch Namensaufruf nochmals erfolgen soll. Das wird am Schluffe der Debatte sich zeigen. Abg. v. d. Planitz: Die Rede des letzten Sprechers hat so überzeugend auf mich eingewirkt, daß ich auch die Wichtigkeit des Grundes anerkennend, daß eine Hypothekenbank deswegen, weil die Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes zu dem Credit vereine mehr oder weniger in Frage gestellt worden ist, gegen wärtig wohl Berücksichtigung verdiene, daß ich mich bewogen finde, diesmal von dem Deputationsgutachlen abzugehen und für die Ausrechthaltung des von der Kammer gestellten Antrags stimmen werde. Abg. Müller (aus Chemnitz): Auch ich kann mich nicht überzeugen, daß d e geehrte Kammer ihren früheren Antrag fallen lassensollte. Für den Full aber, daß dennoch ein anderer Beschluß gefaßt würde, erlaube ich mir auszusprechen, daß, wenn alsdann bäuerlicher Grünt besitz in dem ritterschaftlichen, inländischen Crcditverein nicht ausgenommen und die hehe SlaatSregierung
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