Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
renzen gegeben, die aus diesem eigenkhümlichen Verhältnisse her vorgegangen sind. Die hohe Staatsregierung hat immer dar auf Rücksicht genommen, daß hier ein anderes Verhaltniß ob walte, und daß gewisse Rechte, die denStaatsdienern zukommen, auch bei den Polizeiofst'cianten zu berücksichtigen find. Inwie fern das einen Einfluß auf den in Rede stehenden Abzug hat, kann ich freilich nicht wissen, der Bericht ist umfänglich; ich habe blos die Deputation darauf aufmerksam machen wollen, daß das Verhaltniß ganz eigenthümlicher Art ist, daß es auf besonderm Vertrag zwischen Staat und Stadt beruht, und daß dieses der Staat in mehren Fallen anerkannt hat. Abg. Jani: Es ist allerdings das Verhältniß festgehalten worden,daß.dicser Abzug ebensowohl von den städtischen Beamten, . als von den Staatsdienern gegeben werden mußte. Wir habm dabei berücksichtigen zu müssen geglaubt, daß die Aufkündigung in jorwn zwar Vorbehalten war, aber doch nicht zu erwarten stand. Wollte man den Vorbehalt der Aufkündigung zum Criterium annehmen, so müßte man den Justizbeamten, welche damals fast sämmtlich auf Aufkündigung angenommen waren, ihre Besol dung auch zurückerstatten, was doch wohl zu bedenklichen Con sequenzen führen würde. Abg. Meisel: Der Herr Vicepräsident hat auf einen Um stand aufmerksam gemacht, den ich auf dre Rede des Herrn Refe renten zu berühren mich veranlaßt gesehen haben würde. Wenn er nämlich sagt, daß aus Consequenz die Deputation gemeint hat, die Petenten abweisen zu müssen, so glaube ich, sind die Verhältnisse so eigenthümlicher Art, daß keineswegs der Fall so ost wiederkehren könnte. Es ist nämlich, da die Polizeiofsician- ten früher eine andere Stellung hatten, die Bevorwortung ihres Gesuchs um so thunlicher, als die Verhältnisse, wie sie bei ihnen sich gestalten, wohl kaum wieder vorkommen dürsten, und wenn also davon die Rede ist, ihnen einige wenige Hülfe zu ver schaffen, so glaube ich wohl, es hatte die Deputation das Ver hältniß genauer untersuchen sollen, um dann vielleicht ein ande res Gutachten abzugeben, denn ich für meinen Lheil glaube aller dings, es würde das Wenige, was hier in Betracht kommt, von der geehrten Kammer gern bewilligt werden können. Secretair v. Schröder: Ich halte doch dafür, daß das Deputationsgutachten vollkommen in Ordnung ist. Wenn man sich die Frage stellt: als was sind denn jene Lcute angestellt wor den? als Staatsdiener oder als städtische Diener? so bleibt das Resultat, man mag die Frage beantworten, wie man will, immer dasselbe. Waren sie Staatsdiener, so mußten sie jene Beiträge zur Armenhaushauptcaffe geben; waren sie aber städtische Ofsicianten, so mußten sie jene Beiträge auch geben. Darauf, ob sie aus Lebenszeit angestellt waren, oder auf Aufkün digung standen, kommt nach der früheren Verfassung auch Nichts an. Sie mögen in diese oder jene Kategorie gehören, so sind ihnen diese Beitrage doch mit vollem Rechte abyerlangt worden, und ich sehe nicht ein, aus welchen Gründen man deduciren will, daß sie sie sollen zurückbekommen. Es sind viele der früheren B.'amten nur auf Aufkündigung angenommen worden, z. B., wenigstens in der Regel, die Stadtfchreiberf sie haben aber alle ihre Beiträge zu der Armenhaushauptcaffe geben müssen. Stellv. Abg. Gehe: Ich will auf die Erinnerung des Herrn Vicepräsidenten wegen Zuziehung eines königl. Commis- sars bemerken, daß es der Deputation kaum hat nöthig erscheinen können, mit der Bitte einen königl. Commissar zu belästigen, weil der Gegenstand durch die Verhandlungen von zwei Landta gen bereits hinlänglich klar geworden ist, und die Acten alle Aus kunft geben; nur ein einziges neues Moment, wie auch der Herr Referent hcrvorgchoben hat, machte eine neue Untersuchung mög lich, und da dieses eine Moment nicht der Art west, um eine Auskunft zu erfordern, so würde in der That die Staatsregie rung mit der Bitte um einen Commissar ganz umsonst belästigt worden sein. Abg. Meisel: Zur Widerlegung dessen, was der Herr Secretair 0. Schröder bemerkt hat. Er erwähnt, daß sich die Sache etwas anders gestalten möchte; es ist davon nicht dir Rede gewesen, daß die frühere Bestimmung wegen des Gehast abzugs abgeandert werden solle; jedoch daß die frühere Stellung. der Petenten besser war, da sie als Staatsdiener angesehen wur den, und daß die Staatsdiener weit eher Gelegenheit haben, sich in ihrer Stellung zu verbessern, ist wohl nicht zu leugnen.. Es haben dies auch die Petenten angeführt. Ich habe stets auf Gründe der Billigkeit recurrirt, und ich glaube, daß die Manner, welche in früherer Zeit als Staatsdiener angestellt wurden, und Aussicht hatten, sich zu verbessern, was bei ihrer jetzigen Stellung weit schwieriger ist, diese Rücksicht wohl verdienen. Abg. Klien: Ich glaube nicht, daß man deswegen einen Unterschied machen kann, denn sie waren doch auch auf Aufkün digung angestellt; übrigens wollte ich nur der Bemerkung des Herrn Secretair v. Schröder hiermit in allen Punkten beitreten, ich habe diese Erfahrung seit 30 Jahren als städtischer Beamter gemacht. (Staatsminister v. Könne ritz tritt ein.) Vkcepräsident Eisen stuck: Es ist vorhin erwähnt worden, daß der Gegenstand schon bei frühem Landtagen berathen sei; ich glaube, das kann keinen Unterschied machen, jene dort ausge sprochenen Grundsätze festzuhalten; es ist ferner auf eine Aeuße- rung des Herrn Staatsministers der Finanzen Bezug genommen worden, ich glaube aber, die Sache gehört vor das Ministerium des Innern. Also kann ich auch nicht davon mich überzeugen, daß es nicht wünschenswcrth gewesen wäre, einen königl. Com missar zuzuziehen, um die Kammer in Allem vollständig benach richtigen zu können. Abg. Jani: Ich möchte hier die Anfrage stellen, ob es denn der vierten Deputation zur Bedingung gemacht werden soll, daß sie bei jeder Sache, sei sie auch noch so klar, einen königl. Com missar zuziehen solle; es kann dies doch nur geschehen, wenn der Fall zweifelhaft ist. Wir haben nunmehr über 200 Petitionen zu begutachten gehabt, und wenn wir bei jeder derselben einen königl. Commissar hätten zuziehen wollen, so möchte doch wohl dadurch die hohe Staatsregierung zur Ungebühr belästigt wor den sein.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder