Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
- Präsident v. Haase: Es scheint, daß"Niemand mehr an der Debatte Antheil nehmen wolle; es würde also der Herr Re ferent noch zum Schluß zu sprechen habe«. Referent Abg. Blüh er: Ich werde nun, nachdem einige Ausstellungen an dem Deputationsgutachten bereits ihre Wider legung gefunden haben, nur Weniges noch bemerken. Auf das anomale Berhältniß, von dem die Rede gewesen ist, in dem die Stadtpolizeideputation steht, kann bei vorliegender Frage Etwas durchaus nicht ankommen. Nach den Gesetzen über Besoldungs abzüge waren die königl. Ofsicianten, sowie die städtischen Be amten verbunden, dem Abzüge sich zu unterwerfen; auf besondere Organisation der städtischen Behörden kann hier durchaus gar Nichts aNkommen; denn nur der Genuß der Besoldung kommt hier in Frage. Dann befinden sich aber auch die Polizeiofsician- ten zu Dresden durchaus in keinem schlechteren Verhältnis als die für-unwiderruflich angestellt sind; sie sind beibehalten worden, sie haben die gewisse Aussicht, lebenslang in ihrer Stellung zu bleiben, also in dem factischen Verhält.uß ist durchaus gar kein Unterschied., Ich habe schon vorhin erwähnt, daß man, wenn man bei Beurteilung jener Abzugspflichtigkeit nur den Kündi gungspunkt, nicht aber die faktischen Verhältnisse zum Anhalten nimmt, in bedenkliche Consequenzen verfallen würde, ich könnte mich damit nicht einverstehen, die auf Kündigung stehenden Of- sicianten anders zu beurtheilen, als die unwiderruflich Angestell ten; ich glaube, die Deputation könnte nach den Grundsätzen des Rechts, im Interesse des Staats und im Interesse der Kammer, und selbst im Interesse der Petenten, namentlich deraufKündigung stehenden, die es eigentlich gar nicht gerathen finden könnten, den Aufkündigungspunkt an die Spitze zu stellen, ein anderes Urtheil nicht abgeben. Präsidentv. Haase: Meine Herren! die Deputation hat der Kammer vorgeschlagen, die Petenten insgesammt, d. h. ohne Rücksicht, ob sie auf Lebenszeit oder auf Aufkündigung angestellt sind, mit ihrer Beschwerde abzuweisen, und ich frage die Kammer: ob sie dem Gutachten der Deputation beitritt? — Wird gegen 1 Stimme bejaht. Präsident v. Haase: Wir kommen nun auf den Bericht der vierten Deputation, die Beschwerde der Hospitaliter, zu Hu bertusburg betreffend. Referent Abg. Blüh er: Der Bericht der vierten Depu tation, die Beschwerde der, Hospitaliter, zu Hubertusburg betref fend, lautet: Es haben die Hospitaliter, zu Hubertusburg in einer an die Ständeversammlung und zunächst unter dem 13. Januar 1843 an die erste Kammer gelangten Eingabe, welche mit der Unter schrift: „die Brüder des königlichen Hospitals zu Hubertus burg" versehen ist, Beschwerde geführt, sich darinnen namentlich 1) über die Mangelhaftigkeit ihrer Wohnungen und Be kleidung , 2) über den Mangel an Verdienst, 3) über schlechte Beköstigung, Wartung und Pflege, 4) über üble Behandlung, Beschimpfung, selbst Miß handlung Selten der Krankenwärter und Aufseher, il. 102. 5) über Verweigerung des Zutritts der gesunden Hospi- taliten zu den kranken, auch 6) Verschweigung der Todesfälle ihrer Mitbrüder, von welchen vhnlängst ein sehr verdächtiger vorgekom men sei, 7) über Drohungen der Vorgesetzten, daß es künftig noch schlimmer werden soll, und über den in Folge dieser Drohungen stattgefundenen Austritt dreier Hospitali ter, aus der Anstalt, beklagt und um Zurückversetzung in das St. Jakobshospital zu Dresden, wo sie früher sich befanden, und um Verwendung dafür bei der hohen Staatsregierung gebeten. Diese Beschwerde war von der jenseitigen Kammer vorerst an deren vierte Deputation gewiesen und nach darüber eingegan genem Bericht in der Sitzung vom 14. März 1843 berathen und darüber Beschluß gefaßt worden, sie ist hierauf an die hohe zweite Kammer abgegeben und von dieser der zweiten Deputation zur Begutachtung überwiesen worden. In formeller Hinsicht ist zuvörderst Folgendes zu bemerken: Obgleich die fragliche Beschwerde nur mit der Collectivun- terschrift: „die Brüderschaft der Hospitaliten zu Hubertusburg" versehen war und daher den Charakter der Anonymität an sich trug, auch keine Nachweisung enthielt, daß sie auf verfassungs mäßigem Wege an Vas betreffende Ministerialdepartement ge langt und daselbst ohne Abhülfe geblieben sei, so hat sich doch die vierte Deputation der ersten Kammer im Interesse der hier concurrirenden im öffentlichen Vertrauen des Publikums verdäch tigten Behörden für verpflichtet gehalten, von jenen formellen Mängeln abzusehen und in das Materielle der Beschwerde einzu gehen, sie hat sich darüber mit einem königlichen CoMmissar ver nommen und die Resultate davon nebst ihrem Gutachten ihrer geehrten Kammer mitgetheilt, und auch die unterzeichnete Depu tation kann, nachdem sich später dieHospitaliten BärundBaschang zu der eingereichten Beschwerdeschrift bekannt haben und diese daher den Charakter der Anonymität verloren hat, nachdem die erste Kammer in der Sitzung vom 14. März 1843 in das Ma terielle der Beschwerde eingegangcn und dem Gutachten ihrer De putation beizutreten ist, nachdem der Herr Staatsminister v.Lin- denau sich in der soeben erwähnten öffentlichen Sitzung der ersten Kammer mit dem Verfahren der Deputation einverstanden er klärt hat, um so weniger Veranlassung finden, die erhobene Be schwerde als formell unzulässig zurückzuweisen, da tz. 60 derVer- fasiungsurkunde Anstalten der Wohlchätigkeit unter den beson der» Schutz des Staates stellt, auch die von den Hospitaliten unterlassene Beschwerdeführung bei der hohen Ministerialbehörde in ihrer precairen Lage und in dem Abhängigkeitsvcrhältniß, in dem sie zu der Aufsichtsbehörde der Anstalt stehen, einige Ent schuldigung finden dürfte. Was die Eingabe in materieller Beziehung anlangt, so stel len sich die erhobenen Beschwerden in Folge ihrer nähern Erörte rung, welche auf Anordnung der hohen Commission für Straf- und Versorgungsanstalten stattgefunden hat, als gründ- und ge haltlos dar, und es ist nur noch zu erwähnen, daß, wenn früher einige Ordnungswidrigkeiten von Seiten-der Aufseher vorgekom men sind, als worauf die Petenten hindeuten, doch diese schon vor Einreichung der Beschwerde abgesteüt waren. Aus den Mittheilungen, die der königliche Herr Commiffar dervicrten De putation der ersten Kammer auf den Grund der vorgelegten Ori ginalberichte der betreffenden Anstaltsbehörde gemacht hat, gehen folgende Resultate hervor: »61.. Die Wohnungen der Hospitaliten, namentlich die Con vent- und Speisesäle, Krankenstuben und Schlafzellen sind kei- 3*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder