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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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2M neSwegs mangelhaft und die Wohn lycalien werden in den Win- termonaten stets erwärmt, Keiner hat über Kälte zu klagen Ur sache, die Bekleidung derHospitaliten ist möglichst vollständig und gegen sonst beträchtlich verbessert. »6 2. Federschließen, Stricken und Spinnen bieten den Hospita litin hinreichende Gelegenheit zur Beschäftigung dar, und rs liegt nur an ihnen selbst und an ihrer Unlust zur Arbeit, wenn davon nicht Gebrauch gemacht wird. »6 3. Die Beköstigung im Allgemeinen ist gut und zweckmäßig, einzelne Beschwerden über mangelhaft bereitete Speisen werden von der Behörde streng untersucht, und ihnen, wenn sie gegründet befunden werden, sofort abgeholfen, jedem der Hospitaliten bleibt durch den Antheil, den er an Legaten, Zinsen, der Brüderbüchse und andern Emolumenten hat, noch ein Taschengeld von wenig stens einem Thaler monatlich zu Butter und andern Bedürf nissen übrig, und die Wartung und Wege der Kranken, die unter der Oberaufsicht und Leitung des Anstaltsarztes steht, ist ausge zeichnet gut zu nennen. aä 4. Keinem Hospitaliten wird Anlaß zur Klage über schlechte Behandlung gegeben, und wenn eine derartige Behandlung vor einigen Jahren wirklich vorgekommen ist, so ist doch der, der sich dieser schuldig gemacht hat, zur Untersuchung gezogen und seiner Function entlassen worden» srl 5. Von einer Verweigerung des Zutritts der gesunden Hospi taliten zu den kranken ist Etwas nicht bekannt, nur der unange meldete Zutritt zu Kranken wird aus ärztlichen und polizeilichen Rücksichten nicht gestattet. all 6. Jeder Sterbefall, er betreffe nun einen Versorgten oder De- tinirten, oder Angehörigen eines Beamten, wird durch den An staltsgeistlichen von der Kanzel verkündigt, von der Verheimli chung eines Sterbefalls kann daher nicht die Rede sein, und wenn der 69jährige Hospitalit Maucksch, dessen Krankenstube in der Nähe der Wohnstube des Hospitaliten Bar's sich befand, im Jahre 1841 an heftigen Brustleiden verstarb, so ist doch dieser nicht auf eine verdächtige oder hülflose Weise, wie die Beschwerde angibt, sondern wie jeder andere in der Anstalt Verstorbene ver schieden, und die an ihm wahrgenommenen Flecken sind nicht Spuren von Mißhandlungen, sondern Todtenflecken gewesen. »6 7. Die angebliche Drohung eines Vorgesetzten, es solle künftig noch schlimmer werden, hat sich als völlig unwahr dargestellt und der Austritt der erwähnten drei Hospitaliten ist aus ganz andern Ursachen, als den angegebenen, und aus Bewegungsgründen, die der Anstalt keineswegs zum Nachtheil gereichen, erfolgt. Indem sich die unterzeichnete Deputation auf die in dem Berichte der vierten Deputation der ersten Kammer vom I.März 1843, Landt.-Act. Beilage zur II. Abth., S. 337 flg. umständ lichere Darstellung der von Ibis7berührtenchatsächlichenVer hältnisse, um Wiederholungen zu vermeiden, bezieht, hat sie auch noch hinzuzufügen, daß nach dem Gutachten eines Bauverständi gen und eines erfahrenen Arztes die Localitäten und Umgebungen in Hubertusburg vor denen des St. Jakobshospitals den unbe dingten Vorzug verdienen, und daß der Gesundheitszustand der Hospitaliten in Hubertusburg im Vergleich mit dem der frühern St. Jakobshospitaliten in Dresden ein weit günstigerer zu nen nen ist, und daß ein Hospitalit, Namens Vogel, in einer spätem Eingabe an den Herrn Staatsminister von Lindenau seine Miß billigung über die geführte Beschwerde ausdrücklich zu erkennen gegeben hat. Noch ist einer an die Ständeversammlung gerich teten und am 5. März 1843 eingegangenen nachträglichen Ein gabe von Bär und Baschang zu erwähnen, worin die /raurige Lage der Hospitaliten wiederholt geschildert und gesagt worden, daß nur ein geringer Theil derselben mit der Behandlung der An, ftaltsbeamtcn zufrieden sei, der größte Theil derHospitaliten aber sich in das alte St. Jakobskospital nach Dresden zurücksehne, wo niemals so viel Streitigkeiten obgewaltet hatten, und worin sie auf commiffarischeUntersuchung der Sache an Ort und Stelle antragen. Uebrigens hat der Herr Staatsminister v. Lindenau in der öffentlichen Sitzung der ersten Kammer am 14. März 1843 versichert: „daß die Lage der Hospitaliten jetzt in mehr als einer Beziehung besser sei, als sie gewesen, wie das Hospital sich noch hier in Dresden befunden habe, daß ihn die fragliche Beschwerde um so mehr überrascht habe, da im vergangenen Jahre fünfmal Mitglieder der Commission in Hubertusburg gewesen wären und jeder Hospitalit Zutritt zu den Commissarien hätte, daß aber der Rückblick auf die dresdener Zerstreuungen und die jetzt mögliche strengere Handhabung der Disciplin die eigentliche Ursache der eingeriffenen Unzufriedenheit sei, und es hat endlich der Herr Staatsminister eine weitere strenge Erörterung der behaupteten Uebelstände zugesichert. Die vierte Deputation der ersten Kam mer hat nun unter solchen Umständen die von den Beschwerde führern angezeigten Mängel und Beschuldigungen und die dabei ausgesprochenen Wünsche zur ständischen Bevorwortung völlig ungeeignet befunden, sich auch durch die neuerliche Eingabe der Petenten zu einem andern Urtheile nicht veranlaßt gesehen, und es hat die erste Kammer in Gemäßheit des Deputationsgutachtens sich dahin entschieden: „Die Beschwerde der Hospitaliten in Hubertusburg auf sich beruhen zu lassen, das an die Ständeversammlung nachträglich gelangte Schreiben des Bar und Baschang aber an die hohe Staatsregierung zur Kenntnißnahme und nach Befinden weiteren Entschließung darauf abzu geben." Die unterzeichnete Deputation findet keinen Grund zu einer abweichenden Meinung, und räch daher der geehrten Kam mer an: „dem Beschluß der ersten Kammer durchgängig beizu treten. " Dresden, den 26. Juni 1843. Die vierte Deputation der zweiten Kammer. Schumann. Wieland. „ Blüher, Referent. Haden. Gehe. v. Zezschwitz. Erchenbrecher. Präsident v. Haase: Will die Kammer über den vorgele senen Bericht sofort berathen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Ich erwarte, ob Jemand in Bezug auf den eben gehaltenen Vortrag eine Bemerkung mache. Staatsminister v. Lindenau: Blos hinsichtlich dessen, was von mir auf die vorliegende Beschwerde vorläufig geschehen ist, habe ich der geehrten Kammer eine kurze Mittheilung zu ma chen, Es werden diese Beschwerden untersucht, einmal gerichtlich j durch das Justizamt Wermsdorf, da einige dieser Denunciationen
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