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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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der zweiten Kammer der vorigen Standevcrsammlung bestellten vierten Deputation, deren Vorstand ich war, beschlossene Antrag ist wir besonders lieb, weil er auf eine große Anzahl von in dem deshalbigen Bericht entwickelten Gründen, welche ihn rechtfertigen, basirt ist, während der neue Antrag sehr zweifelhafte Folge be zweckt. Denn ich besorge, daß, wenn die hiesige Commun für ihre Armcncasse den Beweis des Abfchoßbefugnisses zu führen gcnöthigt würde, sie ihn aber durch Bezugnahme auf Rescripte, deren Wirksamkeit wir nicht anerkennen, zu führen versuchen wüdde. Ich glaube, daß nach allen den Momenten und den Rechtsgründen doch wohl dis hohe Staatsregierung ermächtigt und berechtigt sei, nunmehr die Bedenken nicht ferner zu hegen, - die sie zeither gehegt hat, und diesen letzten Abschoß in Wegfall zu bringen. Es mag in früherer Zeit vor 1820 und mehre Jahre aus einer besonder» Vorliebe für die Residenz geschehen sein, daß trotz dem, daß der Abschoß aufgehoben ist, doch noch der Stadt Dresden die Forterhebung zugelaffen worden. Es tritt in der LHat wohl auch das ein, was ein Rescript ungültig macht, näm lich das suk- m okrepiiti« Erlangen. Es sind mir mehre Fälle vorgekommen, daß dieser Abschoß in bedeutendem Betrage erhoben ward, was aber allemal die größte Indignation erregte. Dres den ist eine Stadt, welche die Quintessenz von dem Wohlstände des Staates in ihrBereich zieht, nämlich diejenigen Leute, welche so zu sagen, ihr Schäfchen ins Trockne gebracht haben, und nicht mehr manchen Wechselfällen ausgesetzt sind, von denen kein ein ziger selbst oder in seinen Angehörigen der hiesigen Armencaffe je zur Last fällt, sondern es sind solche, die ganz ansehnlich Armen- cassenbeiträge gleich den anderen wohlhabenden Einwohnern ge ben können, wenn man sie ihnen nur abverlangt, weil sie aber aus dem Lande herbeigekommen sind, das Vermögen nur gemin dert an die Ihrigen hinterlassen können, indem nämlich diese stets 1 Procent Abzug als Abschoß verlieren müssen. Die Griechen nannten alle Ausländer Barbaren und ihr Fremdenhaß ging so weit, daß sie Erbschaften an Ausländer, an die Barbaren, gar nicht verabfolgen ließen. Bei uns ist's umgekehrt, der Abschoß gegen In- und Ausland ist zwar aufgehoben worden, und doch soll er hier noch nichtgegen das Ausland, nein gegen das Inland sortlcben. In der That, wenn man einen Vergleich anstellt, ob wir härter handel» oder die Griechen, so weiß ich nicht, ob wir die zu Belobenden sind. Ich halte doch dafür und bin überzeugt, die hohe Staatsregierung wird, wenn der Antrag der vorigen vierten Deputation, wie er S. 626 im Berichte enthalten, und bei der vorigen Ständeversammlung in diesem Saale genehmigt' word.n, nun auch von der verehrten Kammer angenommen wird, sich bewogsn finden, endlich die Bedenken.zu beseitigen und in geeigneter Weise dem Abschoß ein Ende zu machen. Ich bin überzeugt, daß der Rechtsweg von der Commun Dresden danw ganz vergeblich beitreten werden wird. Um Billigkeitsrücksichten ! in Anspruch zu nehmen, muß ich noch erwähnen, mit welcher Ge nauigkeit von Seiten der Staatsregierung verfahren wird, wern^ irgend Etwas von dem Staatseigenthum in der Provinz.zu ir< gend einem Zweck abgetreten werden soll. Es muß jede Qua- > dralruthe Lands in der Regel streng bezahlt oder vererbzinst wer-! tt. l02. den) Während man Dresden, in das wohl fast H des Staatsbud- jets der Ausgabe stießen, nicht nur vielen Grund und Boden deS Staats,-der einen großen Theil der öffentlichen Anlagen bil det, unentgeltlich überlassen hat, was ich ganz billige, sondern auch diese Anlagen auf Staatscassen unterhalt, was ich ebenfalls, billige, da sich diese Bevorzugung für die Residenz eignet ; aber ich muß tadeln, wenn ferner auf so harte Weise das Land durch Befugnisse, die gesetzlich aufgehoben sind, in Contributr'on ge setzt wird. Staatsminister Nostitz undJänckendorf: Ich erlaube mir eine einzige Bemerkung. Die Regierung verkennt gar nicht, daß es wünschenswerth sei, dieses Armenprocent in Wegfall zu bringen, sieglaubt aber, daß dies aufdem bezeichneten Wege nicht,' sondern nur auf dem Wege der Verhandlung mit dem Stadtrathe thunlich sei. Sie glaubt auch, daß unter den vorwaltenden Um ständen diese städtische Behörde geneigt sein werde, die Hand zu einem Abkommen zu bieten, wodurch der Anstoß entfernt und je der Anlaß zu Mißvergnügen der Betheiligten beseitigt werden würde. Staatsminister v. Könneritz: Auf die Aeußerung des ge ehrten Abg. Sachße, es könne die Aufrechrhaltung und Bestäti gung jenes Privileg» erschlichen worden sein, habe ich zu crwie- dern: Wer Sachsens Regenten und Verfassung seit 80 Jahren kennt, wird schwerlich behaupten wollen, daß es möglich gewesen, eine landesherrliche Verfügung zu erschleichen; es kann um so we niger hieran gedacht werden, als diese Angelegenhciten durch die Landesregierung ausführlich erörtert, erwogen und berathen an den Regenten gelangten. Wenn der geehrte Abgeordnete meint, cs möge die Staatsregierung von ihrer früher» Ansicht abgehcn, so kann ein Ministerium einen administrativen Grundsatz, den sie bisher befolgt hat, fallen lassen; es mag eine Gerichtsbehörde eine Rechtsansicht, die sie in dem einen Fall gefaßt hatte, bei einem späteren Fall ändern, wieder fallen lassen; aber, meine Herren, landesherrliche Privilegien umzuwerfen, und für ein solches muß man es wenigstens erkennen, wenn es im Jahre 1831 von Neuem festgestellt worden ist, das muthcn Sie einemMinistcrio nicht zu. Wohin soll es führen, wenn ein nutzbares Privileg'um was heute gegeben worden, morgen wegen des Wechsels der Ansichten ohne Entschädigung wieder aufgehoben werden sollte. Secretair v. Schröder: Aus den Gründen, die wir vor hin vom Herrn Minister des Innern gehört haben, glaube ich wohl, wird,auf dem Wege zum Ziele zu kommen sein, den bereits die Kammer beim vorigen Landtage vorgsschlagen undadoptirt hat. Deshalb werde ich mir ohne weitere Motivirung, weil diese schon hinlänglich erfolgt ist, den Antrag an die Kammer er lauben, daß sie anstatt des von der Deputation vorgeschlagenen Antrags, den Antrag nochmals beschließe und an die hohe Staats regierung bringe, den sie bereits am vorigen Landtage gefaßt und welcher auf S. 626 des Berichts enthalten ist, und dahin lautet: „Daß die hohe Staatsregierung die Aufhebung des von derStadt Dresden behaupteten Rechtes, ein Procent von den in das In land ausgehend m Erbschaften und Legaten, als Abzug für die dasige Armencaffe, zu fordern, aufgeeignete Weise bewirken möge." 5
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