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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Ich glaube, dieser Antrag ist gegenwärtig der einzige, der zu dem gewünschten Ziele führen könnte. Präsident!). Haase: Unterstützt die Kammer diesen An trag? — Er erlangt beinahe die einsti mmige Unterstützung der Kammer. Abg. v. Thielau: Ich halte allerdings die Aufhebung die ses Privilegiums für dringend nothwendig; denn offenbar ist cs einer der größten Uebelstände, ein Privilegium durch Verwal- tunngsmaßregeln Seiten der hohen Staatsregkerung aufrecht er halten zu wollen, welches nach staatsrechtlichen Vertragen, nach einzelnen und mehren Landesgesetzen als nachtheilig anerkannt und aufgehoben ist, und welches in den Gerichten durch Urtel und Recht aberkannt wird, und dadurch den Grund zu Processen und Willkürlichkeiten zu legen. Den Grund, den der Herr Justizminister hier aufgestellt hat, kann ich auch nicht durch gängig anerkennen. Denn, meine Herren, landesherrliche Privi legien sind, seit wir die Verfassung haben, in Menge aufgehoben worden; das kann also keinen Grund abgcben, hier ein Privile gium wiederum aufrecht zu halten. Dazu kommt, daß die Aus legungsart des Gesetzes, ich muß es so nennen, eine solche ist, die nicht Stand halt. Daß trotz dieser Erklärung der hohen Staats regierung die Gerichte anders sprechen, beweist, daß sie diese Er weiterung nicht anerkennen. Die Gesetze in Bezug auf die Ab schösse verwerfen sämmtliche Abschösse irgend einer Art, und daß eine Ausnahme von diesem Gesetze erst neu statuirt worden ist, ist sehr zu beklagen. Ich habe den Antrag des Herrn v. Schröder unterstützt, glaube aber kaum, daß er der einzige Weg sei, um zum Ziele zu kommen, sondern ich glaube, daß von der hohen Staatsregierung ohne Weiteres die Aufhebung dieses Privilegiums auszusprechen ist. Secretair v. Schröder: Zur Widerlegung. Ich muß be kennen, daß ich mit dem Herrn Abg. v. Thielau ganz gleicher Meinung bin, denn ich halte auch dafür, daß dieser Weg recht wohl eingeschlagen werden könnte; ich glaube aber, daß wir auch auf den Antrag unserer Kammer vom vorigen Landtrage zurück kommen könnten, da ich aus der Aeußerung des Herrn Justizmi- nisters glaube entnehmen zu können, daß die hohe Staatsregie rung nicht auf den vom Herrn Abg. v. Thielau angedeuteten Weg eingehen werde. Abg. v. Thielau: Wenn die hohe Staatsregierung cs nicht auf dem Wege beseitigen will, der allein als der richtige anzuer kennen ist, so weiß ich nicht, warum dies geschieht. Privilegien sind in Menge aufgehoben worden, und da hat man nicht gefragt, ob dieser oder jener dabei beeinträchtigt werde, warum ist das nicht auch in diesem Falle geschehen? Wird der Stadt Dresden der Rechtsweg Vorbehalten, so istAlles geschehen, was geschehen kann, und kein Staatsbürger hat mehr zu verlangen, als daß ihm die Entschädigung gewährt werde, die er rechtmäßig beanspruchen kann. Hat die Stadt Dresden ein solches Recht, welches es gegen das Gesetz in Anspruch nimmt, so muß es dies erst beweisen; meine Herren, ich kann selbst anführen, daß eine Stiftung der Dberlausitz aus Dresden bedeutende Capitalien herausgezogen aber noch Nichts gezahlt hat, und ich glaube, die Stiftung wird auch Nichts zahlen. Ich weiß das gewiß, ich bin selbst Verwalter dieser Stiftung. Präsident O. Haase: Ich habe zu bemerken, daß der Abg. Klien einen Antrag angemeldet hat, der so lautet: „Im Ver ein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staats regierung zu ersuchen: das von der Stadt ange sprochene Abzugsrecht für aufgehoben zu erklären, jedoch dabei der letzteren, dafcrn sie damit fortzu kommen sich getraue, nachzulafsen, auf Entschädi gung deshalb gegen den Staatsfiscus Klage zu er heben." Doch habe ich den geehrten Abgeordneten zuvor zu be fragen, ob derselbe jetzt noch diesen Antrag gestellt wissen will? Abg. Klien: Ich würde vor der Hand dabei stehen bleiben und um die Unterstützung des Antrags bitten. Ich habe zwar de» Antrag des Herrn v. Schroder unterstützt, kann aber mein Be denken nicht bergen, weil es im Anträge heißt: „auf geeignete Wei^e." Da sind zwei Falle denkbar. Wäre die hohe Staatsre gierung geneigt, das Privilegium aufzuheben, dann wäre ich mit dem Anträge einverstanden; aber ist sie geneigt, vierzig bis fünf zig tausend Thaler Entschädigung dafür zu geben, dann bin ich nicht damit einverstanden. Präsident v. Haase: Will also der Abgeordnete, daß ich den Antrag zur Unterstützung bringe? Abg. Klien: Ich bitte darum. Präsident v. Haase: Der Antrag ist dieser: „Im Verein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersu chen: das von der Stadt angesprochene Abzugsrecht für aufgeho ben zu erklären, jedoch dabei der letzteren, dafern sie damit fort zukommen sich getraue, nachzulassen, auf Entschädigung deshalb gegen den Staatsfiscus Klage zu erheben." Ich frage die Kam mer : ob sie diesen Antrag unterstützt? — Er erlangt vollständige Unterstützung. Staatsminister v. Könner itz: Um auf die Aeußerung des geehrten Abg. v. Thielau zu antworten, so erkennt er zwar der Staatsregierung das Recht, das Privilegium aufzuheben, zu, allein die Staatsregierung wird davon keinen Gebrauch ma chen können. Es kann das Privilegium aufgehoben werden, aber nur im Wege der Gesetzgebung oder gegen Entschädigung, Wollte man damit anfangen, ein Privilegium aufzuheben, ohne gleichzeitig Entschädigung zu gewähren, so ist dies weder dem Rechte, noch der Versassungsurkunde gemäß. Man scheint aber auch im Zirkel herumzugehen, wenn man einmal annimmt, das Privilegium existirt nicht mehr, und doch die Staatsregie- rung angehen will, das Privilegium aufzuhebcn, welches gar nicht mehr existirt., Referent Abg. Iani: Wenn die hohe Staatsregierung er klärte, daß, wenn eine Anzahl Präjudicien gegen die Stadt Dres den da wäre, das Privilegium von ihr für aufgehoben erachtet werden soll, so würde dadurch allerdings jeder Zweifel beseitigt sein. Es ist nur sehr schwierig, die Fälle zu ermessen, in denen ein solcher Rechtsanspruch an das Obcrappellationsgericht kom men kann. Ich sollte aber glauben, daß, wenn die höchsten Justizbehörden des Landes sich in Conformität dafür ausgespro-
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