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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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gefaßt hat und gegen die so viele Beschwerden von allen Ce len kommen, gegen welche sich die Sländeversammlung aussprkcht, endlich abgehen könne. Präsident v. H a ase: Der Abg. v. Thielau hat mireinen Antrag übergeben; will derselbe ihn zuvor motiviren? Abg. v. Thielau: Nachdem, was der Herr Justizmini- ster erklärt hat, scheint die Hauptsache zu sein, die Stadt Dres den nicht zum Beklagten, sondern zum Klager zu machen, und den Mißbrauch aufzuheben, daß der Stadt Dresden es gestattet ist, das Armenprocent bei ausgehenden Erbschaften innezubehal- ten; deshalb erlaube ich mir den Antrag zu stellen: „die hohe Staatsregiernng zu ersuchen, im Wege der Ver ordnung, oder wo nöthig Gesetzgebung, ausspre chen zu wollen, daß die Gerichten das von der Stadt Dresden in Anspruch genommene Armen procent von aus der Stadt ausgehenden Erb schaften fernerhin nicht innebehalten dürfen". Dadurch wird die Stadt Dresden zum Kläger und das ändert das Verhältniß sehr wesentlich und damit wird die Sache um 99 Procent gebessert. Präsident 0. Haase: Der Antrag lautet so: „die hohe Staatsregkerung zu ersuchen, im Wege der Verordnung, oder wo nöthig Gesetzgebung, aussprechen zu wollen, daß die Gerichten das von der Stadt Dresden in Anspruch genommene Armenpro cent von aus der Stadt ausgehenden Erbschaften fernerhin nicht innebehalten-dürfen". Wird dieser Antrag unterstützt? — Er erlangt sehrzahlreiche Unterstützung. Abg. Sachße: Ich habe den Antrag unterstützt; allein ich wünsche demungeachtet, daß der Antrag der Deputation daneben stände, da in dem Fall, daß die hohe Staatsregierung doch Be- denken trüge, eine Verordnung deshalb zu erlassen, noch ein An trag übrig bleibt, dem vielleicht Willfahrung gewahrt werden könnte, was allgemein höchst dankbar anerkannt werden und Freude im Lande erregen würde. Präsident v. Haase: Dieser Antrag ist allerdings so ge stellt, daß er sich mit dem Anträge der Deputation in der Haupt sache vereinigen läßt. Vicepräsident Eisen stuck: Ich habe mir das Wort erbe ten, um nur Einiges zu sagen. Von den Bergen herab hat man eine bedeutende Philippica gehört. Es ist nicht die erste, die man von dem Vertreter der Metropole des Gebirges ver nimmt, aber er ist diesmal etwas weiter gegangen; er hat be hauptet, daß die Stadt Dresden der Schlund sei, der mehr als ein Drittheil des Budjets in sich verschlingend aufnehme; das ist doch etwas zu viel gesagt. Wenn er ferner sich sehr mißbil ligend geäußert hat über den Abschoß, so kann ich sagen, ich habe nie über diesen Abschoß eine großeFreude gehabt; ich werde mich auch freuen, wenn er im Wege der Vereinigung wegfällt; wenn aber hier und da Anträge geschehen sind, so kann ich ihnen nicht beistimmen. Es ist zuvörderst der Antrag der Deputation. Ich muß mir erlauben, noch Etwas zu sagen, was bisher noch nicht berührt worden ist. Nämlich es haben mehre Abgeordnete aus der Lausitz gesprochen gegen das Armenprocent. Das Vcr- hältniß mit der Oberlausitz war schon srüher ein anderes, als mit den andern Theilen des Landes. Nämlich aus dem 15. Jahr hundert existirt ein Slaatsvcrtrag zwischen der Krone Böhmen und Chursachsen. In diesem Staatsvertrage ist unter Anderm die Befreiung von dem Abschüsse enthalten. Als dieser Vertrag ge schloffen wurde, gehörte die gesammte Lausitz noch zu Böhmen und man hat von dieser Zeit an, da zu dieser Zeit der Abschoß in den Erblanden noch nicht aufgehoben war, von der Lausitz kei nen Abschoß gefordert, aber so viel ich weiß, ist doch das Ar menprocent damals von der Lausitz erhoben worden. Das ist ein Beweis mehr, daß es nicht ein Abschoß war, sondern etwas für sich Bestehendes. Ich weiß, daß man den Abschoß von der Oberlausitz nicht erhob, ob aber das Armcnprocent, das kann ich nicht mit voller Gewißheit sagen, bin aber der Meinung. Ue- brigens, meine Herren, das Object ist wirklich nicht so groß, daß es der Rede werth ist, und die Stadt Dresden wird selbst sehr bereit sein, auf die eine oder andere Art dieser Abgabe ein Ende zu machen. Es läßt sich ein Mittel erdenken, welches ganz zweck mäßig wäre und worauf auch schon die Absicht gerichtet war. Es ist dieses: man dürfte nur dieser Abgabe den Charakter des Abschosses dadurch nehmen, daß man von allen Erbschaften, die dem Erbschaftsstempel unterworfen sind, ohne Unterschied, ob sie in Dresden bleiben, oder aus Dresden gehen, ein Procent er hebe; dann würde es sich erledigen; es ist das noch nickt gesche hen. Meine Ansicht aber ist cs immer gewesen, es nicht weiter auszudehnen, als das Gesetz den Erbschastsstcmpcl ausdchnt, und ich glaube, es wird auch keine große Härte darin liegen, wenn diejenigen, welche von dem Erbschaftsstcmpel frei sind, auch von der Abgabe des einen Procentes befreit sind. Ich wiederhole, daß ich es wünsche; diese Abgabe zur Erledigung zu bringen. Sccretair v. Schröder: Ich glaube, wenn wir auf den Vorschlag eingehen wollten, wie ihn der Herr Vicepräsidrnt vorgelragen hat, würden wir die Sache schlimmer machen, als jetzt, und der Stadt Dresden ein weit ausgedehnteres Privile gium geben, als sie es jetzt zu haben behauptet. Auf der andern Seite muß ich aber bemerken, daß man, wie mir scheint, mit den letzten Anträgen etwas zu weit gegangen ist. Namentlich kann ich dem Anträge des Herrn Abg. v. Thielau in Bezug auf die Inhibitionen nicht beitreten. Er schlägt vor, daß der Stadt Dresden das Recht zu versagen sei, den nöthigen Betrag, den sie aus Rechtsgründen fordern zu können glaubt, zu inhibiren. Wenn ihr aber dieses Recht durchaus entzogen werden soll, so schcint man mir doch zu weit zu gehen; denn wenn irgend eine Behörde oder sonst Jemand verlangt, daß zur Sicherstellung ih rer Ansprüche irgend ein Betrag inhibirt werde, so muß das un ter Beobachtung der über Inhibitionen bestehenden gesetzlichen Vorschriften geschehen. Es müssen einem solchen Anträge alle diejenigen Gründe unterliegen und vorhanden sein, welche über haupt rechtfertigen, daß man eine Inhibition gegen Jemanden ausbringt. Liegen aber solche Rechtsgründe vor, so sehe ich nicht ein, warum die Stadt Dresden schlechter gestellt werden soll, als jede andere Behörde, oder jeder andere Privatmann. Abg. Klien: Ich kann mich mit dem Auskunftsmittel,
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