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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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net. Was endlich das Auskunftsmittel anlangt, was der Herr Vicepräsident angegeben hat, daß die Stadt Dresden diese Ab gabe nur auf alle Erbschaften zu legen brauche, sie mögen in Dresden bleiben oder nicht, so würde dieselbe dadurch allerdings den Charakter des Abschvsses verlieren und den einer allgemeinen Erbschaftsabgabe annehmen. Nichts desto weniger möchte es doch zu großen Jnconvenienzen führen, wenn man nunmehr auch jeder andern Stadt eine solche Abgabe zu erheben verstatten müßte, und somit den Mißbrauch nur unter anderm Namen von j Neuem cinführen wollte. Gegen den Antrag des Abg. v. Lhie- für die da sige Armencasse, zu fordern, auf geeignete Weise bewir ken möge?" — Er wird mit 43 gegen 25 Stimmen ab ge worfen. Präsident I>. Haase: Der Antrag des Abg. Klien lautet nun so: „Im Verein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsreqierung zu ersuchen, das von der Stadt angesprochene Abzugsrecht für aufgehoben zu erklären, jedoch dabei der Letzteren, dafern sie damit fortzukommen sich gelraue, nachzulassen, auf Entschädigung deshalb gegen den Staatsfiscus Klage zu erhe ben." Nimmt die Kammer diesen Antrag an ? Er wird gegen lau habe ich bereits bemerkt, daß dadurch das Competenzgesetz in dem Punkte aufgehoben würde, nach welchem die Verwal tungsbehörden in den Fällen, wo ein Gegenstand streitig und auf den Rechtsweg verwiesen ist, zur Sicherung des Executionsob- jects berechtigt sind. In Ansehung des Klien'schen Antrags habe ich zu bemerken, daß, wenn wir die Sache auf die Spitze stellen, wir uns dadurch möglicherweise ganz aus der Lage setzen, diese Angelegenheit in Kurzem beendigt zu sehen. . Denn wenn die hohe Staatsregierung das Brfugniß der Stadt Dresden nicht für aufgehoben erklären will oder kann, so haben wir gar kein Mittel, sie dazu zu zwingen, und die Sache bleibt dann beim Alten. Dagegen könnte, wenn es nach dem Vorschläge des Herrn v. Schröder ginge, die hohe Staatsregierung das geeignete Mittel, vielleicht das Vergleichsobject, erst der Zustim mung der Stände unterziehen, wodurch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen würde, jenen Uebelstand auf dem kürzesten Wege, und sobald als möglich beseitigt zu sehen, was jedenfalls im all gemeinen Interesse gewünscht werden muß. Präsident!). Haase: Die Kammer ist wohl damit ein verstanden, daß ich nun zur Fragstellung übergehe. Ich würde nun, da die Deputation den Schlußantrag aufgegeben hat, der Kammer Vorschlägen, daß zunächst über den Schröder'schen An trag abgestimmt würde, und wenn dieser Antrag nicht angenom men wird, so würde ich übergehen auf den Antrag des Abgeord neten Klien. Zuletzt würde jedenfalls der Antrag des Abgeord neten v. Thielau zur Abstimmung kommen, da solcher ebensowohl neben dem Schröder'schen als Klien'schen Antrag bestehen kann. Ich frage daher die Kammer: ob dieselbe in dieser Sache den An trag stellen wolle, welcher S. 626 des Berichts zu lesen ist und so lautet: „daß die hohe Staatsregirrung die Aufhebung des von der Stadt Dresden behaupteten Rechtes, ein Procent von den in das Inland ausgehenden Erbschaften und Legaten, als Abzug zwei Stimmen angenommen. Präsident v. Haase: Nun ist noch der Antrag des Abg. v. Thielau zur Abstimmung zu bringen, welcher so lautet: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen im Wege der Verordnung, oder da nöthig Gesetzgebung, aussprechen zu wollen, daß die Gerichten das von der Stadt Dresden in Anspruch genommene Armenpro cent von aus der Stadt ausgehenden Erbschaften fernerhin nicht innebehalten dürfen." Ich frage: ob die Kammer diesen Antrag stellen wolle? — Er wird gegen 18 Stimmen angenommen. Präsident v. Haase: Meine Herren, die Gegenstände un serer heutigen Tagesordnung sind erledigt; ich ersuche Sie, mor gen früh 10 Uhr sich wieder hier zu versammeln; auf die Ta gesordnung bringe ich einige mündliche Vorträge in Bezug auf unsere frühere Berathung über die Cavillereigerechtsame, über den Antrag des Abg. v. Thielau bei Gelegenheit der Berathung über die Aufhebung der Ephorie Colditz, sodann den Bericht der dritten Deputation in Bezug auf die Petition des Abg. Wieland, die Uebergriffe der katholischen Geistlichkeit in hiesigen Landen betreffend, dann den Bericht der vierten Deputation über dir Pe tition Schönherr's und Consorten, die Jesuiten und Klöster in Sachsen betreffend, ferner den Bericht derselben Deputation, die Petition der Ephorie Annaberg betreffend, und wenn noch Zeit dazu übrig bleibt, die Wahl der Mitglieder und deren Stellver treter zum Staatsgerichtshof. Noch habe ich zu erw ihnen, daß eine Einladung der Kammermitglieder zu einem Act in der hiesi gen Thicrarzneischule (die jährliche Entlassung und Preiserthei- lung betreffend) erfolgt ist und Billets dazu in der Canzlei bereit liegen. Schluß der Sitzung gegen Z4 Uhr. Druckfehler. In No. 10l, S. 2354, Sp. I, I. v. u. muß es statt: „uns beliebige" heißen: „mißbeltebige".
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