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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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über homöopathische ShiechMunde gehalten werden." Ist die Kammer mit diesem Anträge einverstanden? -— Gegen I StimmeJa.. > -- Präsident v. H ü a fer .Ein- anderweiter Antrag, welcher von der vereinigten Deputation verändert worden ist, lautet so r „Die hohe Staatsregierung wolle bei Entwerfung der in Aus sichtgestellten neuen Apothekertaxe darauf Bedacht nehmen, daß die Möglichkeit gewährt werde, für Thiere wohlfeilere Medickn als für Menschen zu erhalten." Die Deputation rathet unsan, diesem Anträge beizutreten, und ich frage: ob die Kammer die sen Vorschlag der Deputation zum Beschluß erhebe? -— E i n- stimmig Za. Referent Abg. Lzschucke: In Hinsicht auf die Petitionen mehrer Gemeinden, welche auf Erlassung eines Gesetzes wegen Aufhebung der Cavillereigerechtsame gerichtet waren, findet noch ein Differenzpunkt zwischen der ersten und zweiten Kammer statt. Es hatte nämlich die zweite Kammer beschlossen: Die höhe Staatsregierungum Vorlegung eines Gesetzes, die Aufhebung der Cavillereigerechtsame betreffend, an die nächste Standever- sammlung zu ersuchen.^ Der ersten Kammer ist in Hinsicht auf das Materielle des Antrags ein Zweifel nicht beigegangen.; Sie hat aber anstatt der Worte: „an die nächste Ständever sammlung" gesetzt: „an eine der nächsten Ständeversamm- lungen." Da aber gewünscht wird, daß diese Angelegenheit endlich einmal beseitigt werde, wie die vielen eingegangenen Pe titionen und die ftattgefundene Discussion gelehrt haben, da endlich auch dir hohe Staatsregierung die Hoffnung ausgespro-. chen hat, daß es möglich sei, dieses Gesetz, welches einen gro ßen Umfang wahrscheinlich nicht haben werde, der nächsten Ständeversammlung vorzulegen, so rathet auch die Deputation Ihnen an, bei Ihrem früheren Beschlüsse stehen zu bleiben und^ die Regierung zu ersuchen, der nü chsten. Ständeversammlung ein solches Gesetz vorzulegen. : . - Vi«Präsident Eisen stuck: Zch muß auch hier wünschen, daß der Deputation beigestimmt werde. Es ist eine bekannte Sache, daß in dieser Beziehung ein ganz unsicherer Nechtszu- stand herbeigeführt worden ist, indem noch keine festen Bestim mungen, keine entscheidenden und zeitgemäßen Vorschriften über diese Verhältnisse erfolgt sind. Mir sind so viele Beschwer den von den Cavillereibercchtigten vorgekommen, daß es mir of fenbar im Interesse derselben liegt, daß diesem Zustande ein Ende bereitet werde. Es geht hierin bei uns so weit, daß von den Behörden an einzelne Berechtigte auf ihre Beschwerde Ver fügung ergangen ist, es solle bei dem Bisherigen verbleiben, in sofern nicht durch Gesetz etwas Anderes bestimmt werde; dem- ungeachtet aber haben die Behörden Anstand genommen, und es ist daraus ein ein großes Zerwürfniß zwischen den Berechtigten und Verpflichteten in dieser Beziehung eingetreten. Da nun die Staatsregierung schon so viele Vorarbeiten gemacht und die sem Gegenstände großen Fleiß gewidmet hat, so bin ich der Ue- berzeugung, daß es ihr möglich sein werde, ein Gesetz der Näch sten Ständeversammlung vorzulegen, und es würde den Berech tigten und Verpflichteten zur großen Beruhigung gereichen, wenn II. 103. sie die sichere Aussicht hatten, daß eine sülche Worläge nicht auf die lange Bank hmausgefchöben, sondern schon an die nächste StändeversämmlUng gebtacht werden solle. Deshalb könnreich nur dringend wünschen, daß die Kammer dtm Anträge der De putation beitrete. Präsident v. Haase: Meine HerreNDer Unterschied, welcher in beiden Kammern in Bezug auf den vorliegenden An trag stattsindet, ist der, daß wir beschlossen haben/die hohe Staatsregierung zu ersuchen, das betreffend?Gesetz zum Näch sten Landtage vorzulegen, dahingegen die erste Kammer beschlos sen hat, das Gesuch dahin zu richten, dast bas Gesetz einer der nächsten Ständeversammlungen vorgelegt werde, sind ich frage nun: ob Sie der Deputätion^beistimmeü und Ähren vorigen Be schluß aufrecht erhalten wollen? —Ein stimmig Ja. Präsident v. Haase: Ich ersuche siun den Herrn Abg. 0. Platzmann, uns den Vortrag hiNsiHtlich der colditzör Epho- rieangelegenheit zu geben. ' Referent Abg. v. P l atz m a n n: Die geehrte KamMrr be liebe sich Folgendes zu vergegenwärtigen: In der 41ten Sitzung der zweiten Kammer bek Berathung des Berichts über die Peti tionen, die ehemalige EphoÄe Cvlditz betreffend, würde von dem Herrn Abg.v. Lhielau der Antrag gestellt: „Im Verein mit der ersten Kämmer die hohe.Stciatsregierung zu ersuchen, einen Dr- ganisationsplan hinsichtlich der Ephvrien vorzülegen," und) es wurde dieser Antrag von der geehrten Kammer von 63 gegen 3 Stimmen angenommen, nachdem der Herr Präsident vorher er klärt hatte, daß die Kammer hierbei keinesweges zugleich über das in Frage gekommene Princip (der ständischen Cognition nämlich) abstrmmen wolle. Die betreffenden Petitionen, die in dieser Kammer auf sich beru hen sollten, haben in der ersten Kammer, nach der dort bestehen den Praxis, unbevorwortet ausgelegen, und so blieb jenseits Nichts übrig, als die Berathung des v. Thieläu'schen Antrages. Die ser ist aber von der ersten Kammer nicht angenommen worden, und das ist der Gegenstastdder ersten Differenz. Äüfdie Principfrage ist die erste KaMmer gleichfalls nicht eingegangen. Die Ursachen aber, warum sie dem Anträge nicht beitrat, find dieselben, welche die diesseitige Deputation schon gelt end gemachthat, und hauptsäch lich dreierlei: 1) daß die hohe Staatsregierüng es sich bereits zur Aufgabe gestellt hat, allmalig die Esthorien auf eine mittlere Größe zu reduciren und so zu bilden , daß wo möglich-jede Epho- rie nur einer Kreisditection angehöre, eine Einrichtung, deren Zweckmäßigkeit sich nicht verkennen laßt. Ein zweit er Gründ war der, daß diese Veränderung mit den Ephvrien nicht anders, als bei eintretenden Vacanzen vorgenommen werden kaNn, im dem es sehr wohl denkbar ist, daß-eine bisher zu kleine Ephorie durch Zuschlag eines Lheiles von einer oder der andern größern erweitert werden könnte, dennoch aber die Richtung dieser Ver größerung nach einer oder der andern Seite hin von der in der Nachbarschaft zuerst eintretendcn Vücanz abhängen würde, da hingegen ein im Voraus feststehender Organisationsplan alle Maßregeln binden und die Benutzung vortheilhafter Umstände unmöglich machen würde. Ein dritt er Grund ist endlich derj 1
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