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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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v. Gablenz hat eine Schrift vorzutragen in Bezug auf die Be nutzung der wilden Gewässer; ich ersuche denselben, diese Schrift vorzutrage». Abg. v. v. M a y er: Ich bitte um das Wort. Ich sehe soeben aus der neuesten Nummer (Nr. 66) der Landtägsmitthei- lungen, daß ein Gegenstand der ersten Kammer als angeblich erledigt beigelegt worden ist, bei welchem die diesseitige Kammer einstimmig einen sehr wichtigen Antrag ün die Regierung be schlossen hat. Das muß jedenfalls auf einem Jrrthume beruhen. Der Gegenstand betrifft den von der dritten Deputation erstatte ten Bericht in Bezug auf die Berücksichtigung der ständischen Anträge des vorigen Landtags. Wie sich die Kammer erinnern wird, ist auf meine Anregung ein neuer Antrag an die hohe Staatsregierung beschlossen worden wegen der Gradationen der Zucht - und Arbeitshausstrafe, und was damit zusammenhängt. Der jenseitige Herr Referent hat nun aber S. 1445, Sp. 1 hier über gesagt: er hätte die Sache sehr genau durchgesehen, die Anträge und Entschließungen mit einander verglichen, es hätten sich jene sämmtlich als erledigt hrrausgestcllt, es sei auch kein fernerer Antrag in der zweiten Kammer gestellt worden, so daß Nichts zur Berathung vorliege, und nach der Meinung der drit ten Deputation kein besonderer Bericht zu erstatten sein werde; demungeachtet ersuche er den Hernn Präsidenten, darauf noch eine Anfrage an die Kammer zu richten." Der Herr Präsident der ersten Kammer hat nun auch die Frage gestellt, ob die Kam mer diese Angelegenheit als eine solche betrachte, die auf sich beruhen könne, und es ist dies einstimmig bejaht worden. Hier liegt ein offenbarer Jrrthum vor. Es ist ein Antrag der zweiten Kammer allerdings da, wie aus dem Protokollextracte zu ersehen sein wird. Ich ersuche daher den Herrn Präsidenten, die Güte zu haben, dafür zu sorgen, daß diese keineswegs beizu legende Sache bei der ersten Kammer in Erinnerung gebracht werde, damit nicht zum zweiten Male dieser Antrag, wie auf vorigem, so auch auf diesem Landtage verloren gehe. Präsident v. Haase: Ich werde dafür besorgt sein, daß die erste Kammer davon in Kenntniß gesetzt werde. Referent Abg. v. Gablenz trägt die ständische Schrift in Bezug auf die Petition wegen Benutzung der wilden Gewässer vor. Präsident v. Haase: Genehmigt die Kammer die eben vorgetragene Schrift deren Fassung und Inhalte nach? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Haase: Der Herr Referent rdird uns noch einen Vortrag geben über eine Petition des Abg. Frenzel in Bezug auf die für Abtretung von Grund und Boden zu Steinbrüchen zu gewahrende Entschädigung. Referent Abg. v. Gablenz: Es wurde in der 77. öffent lichen Sitzung ein Gesuch des Abg. Frenzel vom 25. Mai einge reicht, welches dahin ging, die Steinbruchsordnung einer Revi sion zu unterwerfen und die gesetzlichen Bestimmungen auf die für Abtretung von Grund und Boden zu Steinbrüchen zu ge währende Entschädigung zu erneuern. Die Deputation konnte nicht umhin, bevor sie einen Beschluß darüber faßte, einen konigl. Commissar zuzuziehcn, und es ward ihr von Seiten des königl. Commissärs eröffnet, daß allerdings die Rechtsverhältnisse in dieser Beziehung, welche vom Jahre 1660 und einigen Jahren spater datirte, einer Revision und zeitgemäßen Umänderung be dürfen. Es wurde gleichzeitig von dem königl. Herrn Com- miffar erklärt, daß die Staatsregierung bereits den Gegenstand ins Äuge gefaßt habe und sich mit der Abfassung einer solchen Vorlage beschäftige, daß indessen die auf diesem Landtage so viel fachen Arbeiten Ursache seien, weshalb eine Vorlage der Art nicht an die Kammer gelangen könne, jedoch in Berücksichtigung, daß es wünschenswert) sei, dieses Verhältniß neuerdings auf sachgemäße Weise zu reguliren, werde die Staatsregierung an die nächste Standeversammlung eine Vorlage bringen. In Berücksichtigung dieser Erklärung glaubt die Deputation der ho hen Kammer anempfehlen zu können, das Petitum zwar nicht auf sich beruhen zu lassen, aber auch nicht besonders zu bevor- worten, sondern ohne Weiteres an die hohe Staatsregierung ab- zugebcn. Königl. Commissar v. Schaarschmidt: Erläuterungs weise habe ich über diesen Gegenstand noch Folgendes zu erwäh nen: Das Ministerium des Innern hat allerdings schon seit meh ren Jahren diesem sehr wichtigen Gegenstände seine Aufmerksam keit zugewendet. Es hat darüber Erörterungen anstellen lassen, bei denen sich hervocthat, daß allerdings das ganze Sandstein bruchwesen in einem factischen Zustande sich befindet, welcher mit den bisher bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und Ver ordnungen nicht allenthalben in Einklang steht, und zu dessen Behandlung und Handhabung die bisherigen Bestimmungen nicht allenthalben zureichen, auch nicht allenthalben mehr ange messen sind. Allein der Gegenstand ist von sehr großem Um fange. Er hat nämlich nicht blos seine national-ökonomische und gewerbspolizeiliche, sondern auch seine sichcrheitspolizeiliche, ja sogar seine privatrechtliche Seite. Es wurden die Behörden beauftragt, den Entwurf zu einer neuen Steinbruchsordnung zu bearbeiten. Dieser liegt allerdings dem Ministerio bereits vor; allein bei den Berathungen darüber überzeugte man sich bald, daß nicht einmal die vorliegenden Erörterungen des factischen Zustandes und der dabei einschlagenden Rücksichten für erschö pfend erachtet werden können. Es hat daher neuerdiügs erst eine Vervollständigung dieser Erörterungen beschlossen werden müssen, und das Ministerium ist soeben jetzt damit beschäftigt, die Behörden anzuweisen, in welcher Weise und besonders in welcher Zusammensetzung der dazu zu ziehenden Sachverständigen und Beamten dies erfolgen soll. Es wird sich der größte Theil der hier einschlagenden Verhältnisse auf dem Verordnungswege reguliren lassen ; soviel ist aber mit Wahrscheinlichkeit jetzt schon zu übersehen, daß einige dieser Verhältnisse nur der Negulirung auf dem Gesetzgebungswege fähig sein werden. Ob und inwie fern nun aber das Eine oder Andere überwiegend sei, ist in die sem Augenblicke noch nicht zu bestimmen, doch ist wahrscheinlich, daß die Staatsregierung sich bewogen sehen werde, auch eine Vorlage deshalb an die Stände gelangen zu lassen. Präsident v. Haase: Ich erwarte, ob Jemand in Bezug
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