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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Staatsregierung für nothwendig findet, für die Armee Prediger zu halten, so muß doch angenommen werden, daß die Mitglieder der Armee irgend einer Confession angehören und nach dieser.Cvn- fession unterschieden werden. Staatsminister v. Njostitz - Wallwitz: Der geehrte Sprecher hat Recht, und ich muß erwähnen, daß ich vergessen habe, hinzuzusetzen: „der Soldat kennt keinen Religionsunter- schicd in Ausübung seiner Dienstpflicht." Abg. Wieland: Der Antrag des Abg. Schumann scheint mir von der Beschaffenheit zu sein, daß er von einem gewissen Standpunkte aus und nach gewissen Rücksichten jetzt noch nicht zur Abstimmung gebracht werde, vielmehr möchte ich wünschen, daß er vor allen Dingen an die Deputation verwiesen würde, da mit sie den Gegenstand in Erwägung zöge und der Kammer dar über Bericht erstatte. Hiernächst habe ich noch auf eine Aeuße- rung des Herrn Ministers des Cultus Etwas zu crgegnen, inso fern er gegen mich tadelnd bemerken wollte, daß ich in meinen Aeußerungen so wcit gegangen wäre, von politischem Despotis mus zu sprechen. Ich muß dabei auf meine eigne Aeußerung zurückkommcn, die dahin ging, daß ich behauptete,.daß, wenn der geistliche Despotismus in unserm Lande wieder um sich griffe, da durch von selbst die Befürchtung gegeben sei, auch dem politischen Despotismus unter die Arme zu greifen, und daß die geistl'chen Jesuiten und die politischen immer Hand in Hand gingen; dies ist abtzr auch in der That meine Überzeugung, die stets die Ge schichte bestätigt hat und von der ich nicht zurücktreten kann. Hat der Herr Staatsminister des Cultus uns empfohlen, Liebe und Duldung zu üben, so bin ich vollständig seiner Meinung, es ist dies von unsrer Seite lange genug geschehn. Allein wie alle Pflichten ihre Grenzen haben, so haben auch die Pflichten der Liebe und Duldung ihre Grenzen, sie dürfen nicht in eine Lamms- urw Schafsgeduld übergehen; denn wir haben auch die Pflicht der Selbsterhaltung zu beobachten. Hält eine Kirche den Grund satz fist, sie sei die allein wahre und heilbringende, und muß nach diesem Msere Kirche unterdrückt werden, so müssen wir uns gegen solche Grundsätze verwahren und Mittel und Wege aufsuchen, uns sicher zu stellen gegen Angriffe, um nicht zuletzt unterzugehen. Uebrigens ist am Ende Glaubenssache von jeher Parteisache ge wesen, ist es noch und wird wohl auch immer Parteisache sein. Schon ein großer Apostel der chftßllchen Kirchs hat nun aber ge sagt, man solle J.dcrmann Gutes thun, zumeist aber den Glau bensgenossen. Also wird es ganz recht sein, daß wir uns unserer Kirche annehmen und sie vertheivigen. Hat ein geehrter Abge ordneter geäußert, es sei das wirksamste Mittel, die katholischen G.istlichen dabin zu bringen, daß sie dem Gesetze Folge leisten, ihnen die Geldmittel zu entziehen, die sie aus der Staatskasse er halten, so Habs ich bereitwillig seinen Antrag unterstützt, abrr ich bin auch der Mrinung einiger anderen Abgeordneten, daß d es nicht das alleinige Mütel sei, den Gehorsam gegen daZ G-setz ih nen abzudringen. Ich komme zurück auf die Aeußerung, die ich vorbin schon gethan habe, nach welcher ich dis Ansicht aufstellte, die Verhältnisse der ni.deren Gastlichkeit zu der höheren in nähere Erwägung zu ziehn; denn wenn jene auch dem Ges.tze gehorchen möchte, sind ihr die Hände gebunden durch die Instructionen dtt Obern. Diese Untercrdnungsverhältnisse sind sicher nur disci- plineller Art, und es muß daher der Staatsregierung zustehen, diese Verhältnisse zu ordnen nach den Interessen, die sie zu be obachten, und den Rücksichten, die sie zu nehmen hat. Ich werde zu anderer Zeit noch Veranlassung finden, an die Kammer einen Antrag zu richten, daß bei Bearbeitung des Gesetzes wir zu er warten haben, daß auch diese Frage mit in sorgfältige Erwägung gezogen werde. Abg. Todt: Es mag wohl allerdings gegründet sein, daß die Furcht tbeilweise etwas übertrieben ist, die man vor den Ueber- griffen des Kathvlicismus hat. Es kommt hierbei viel darauf an, in welchen Verhältnissen man lebt und ob diese Verhältnisse der Art sind, daß man Bemerkungen über dergleichen Uebergriffe machen kann oder nicht; es kommt auch darauf an, von wel chem Standpunkte aus man die Sache auffaßt. Zu leugnen ist aber ganz gewiß nicht, daß nicht alle Befürchtung vor Ueber- griffcn zu unterdrücken ist. Eben deshalb stimme ich auch, nach dem einmal die Sache in Anregung gekommen ist, wie der Peti tion, so insonderheit auch dem Deputationsbericht aus voller Ueberzeugung bei, kann daher auch nicht die Meinung des Herrn Ministers kheilen, daß man, sowie man Furcht zeige, gewisser maßen seine eigne Sache verloren gebe. Es würde durch diese Regel auch in staatlicher Hinsicht jede Vorsicht aufgehoben, wo man sie doch nicht für überflüssig erachtet und erachtet hat. Im Gegentheil glaube ich, man muß gegen den Feind immer gerüstet sein: und sowie wir einmal Uebergreifinde als unsre Feinde an sehen, so kann es nur von Nutzen sein, wenn wir gegen sie in vollkommener Rüstung beharren. Nun sind heute verschiedene Mittel aufgcführt worden, durch welche wir uns gegen den Ka- kholicismus schützen sollen. Zunächst meinte man, gesetzliche Bestimmungen seien nicht nöthig, es reiche schon das „Licht der Vernunft" aus, um uns gegen Uebergriffe zu schützen. Mein das Licht der Vernunft hat schon lange bei uns geleuchtet, und wir sehen, daß trotz dem Beschwerden,jwie die heute vorliegenden, haben vorkommen können. Es wird dies Licht der Vernunft wohl nicht zu entbehren sein, wir wollen es auch benutzen, dessen ungeachtet aber immer der Deputation beitreten, welche uns einen Antrag auf gesetzliche Bestimmungen vorschlägt. Nun sind zwar auch diese nicht für ausreichend erachtet worden, und es hat na mentlich ein Abgeordneter noch ein drittes Mittel angegeben. Ich für meinen Thsil glaube aber, man kann das Eine annehmen und braucht das Andre nicht auszuschließen. Ich werde daher, wie gesagt, dem Anträge auf gesetzliche Bestimmungen, zugleich aber allerdings auch demThielau'schenAnträge recht gern beistim- mcn. Ich freue mich sogar, daß dieses Mittel einmal zur Sprache gekommen ist; denn ich erkenne cs für ganz richtig und als das wirksamste Mittel an, überall, wo es sich um Geldbewilligungen handelt, diese Bewilligung zu verweigern, wenn man uns das, was wir als ein Recht in Anspruch nehmen können, verweigert, als ein Mittel, vom Gesetze Abgewichenc zurechtzuweism. Wen den wir es nur dies eine Ma! an, so wird cs auch in andern Fäl len, wo eS non Nutzen sein kann, zur Anwendung kommen. —
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