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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Hiernächst kann äch nicht.umhin, auf eine Aeußerung meines Nachbars zurückzukommen. Derselbe meinte, unsere größte Gefahr sei, daß wir in. Jndifferentismus verfielen. Dies wäre der Fall, wie ich. nicht ableugnen will, wenn wir Jndifferentis mus mit Gleichgültigkeit übersetzen wollten, aber nicht Gleich gültigkeit gegen unsere eigene Religion, sondern Gleich gültigkeit gegen die Uebergriffe, die man in Bezug auf den Protestantismus sich erlaubt. Soll aber der JndiffereNtismuS übersetzt werden mit philosophischer Forschung, wie mein Herr Nachbar es gethan hat, so müßte ich ihm allerdings entschieden entgegentreten. Nach seiner Meinung müßte man eigentlich wieder zu dec katholischen Kirche zurücktreten; denn nach seiner Meinung soll — was dasselbe ist — alle freie Forschung ganz verbannt werden. Ich frage: wären wir dahin gekommen, wo wir sind, wenn es nicht freie Forschung gegeben hätte? könnte vom Protestantismus die Rede sein, wenn nicht auch schon frü her Gelehrte aufgsstanden wären, die über die Wahrheiten der Religion philosophische Betrachtungen angestellt hatten. Ich weiß wohl, es soll diese Aeußerung auf eine unserer früheren Ver handlungen zurückweisen, soll andeuten, daß diejenigen, welche sich sür die sogenannte neuere Philosophie erklärt haben, schein bar oder wirklich, keine wirklichen Protestanten seien. Allein ich kann trotz dieser Anspielung versichern, daß ich, obwohl ich die freie philosophische Forschung nicht ausgeschlossen zu sehen wün sche, dennoch als warmer Protestant dem Deputationsgutachten beitreten werde. Wollen wir, daß alle Forschung verbannt wer den soll, dann können wir auf dem Gebiete des Geistes eine chi nesische Mauer aufrichten, dann immerhin sagen, cs solle das Denken verboten werden. Daß es aber dahin nicht kommen möge, wünsche ich meinerseits eben deswegen, weil ich Prote stant bin. Ich protestire und werde stets protestiren, wie gegen römische, so gegen jede andere Verfinsterung und Verdummung. Ich bin Protestant aus voller Seele und stimme daher für das Deputationsgutachten. Abg. v. Thiel au: Ich habe um das Wort gebeten, um mich gegen den Antrag des Abg. Schumann zu erklären, und zwar aus mehren Ursachen. Der Soldat ist in die Kirche com- mandirt und befindet sich also im Dienst, er verrichtet die Knie beugung keineswegs als religiöses Zeichen, sondern nur nach dem Commando des Ofsiciers. Zweitens frage ich, was wird es je mals einem Protestanten schaden, wenn er den Gegenstand, dem Lausende von seinen christlichen Mitbürgern ihre Verehrung be zeugen, die Achtung zollt, die jeder Gegenstand der Anbetung unserer Mitbrüder, auch fremden Glaubens, verlangen kann. Wir verlangen auch, meine Herren, daß die Kalholiken unfern Gebräuchen ihre Ehrfurcht zoll n. Werden Sie, meine Herren, fragen, wenn Sie bei einem Reformalionsfeste militairische Trup pen gebraucht haben, um die O dnnng aufrecht zu erhalten, oder um die Festlichkeit zu erhöhen, ob der, der in der Reihe stebt und der dazu beitragen maß, das Fest zu verherrlichen, Katholik oder Protestant ist? In keinem Cultus cxistirt eine Art der Gottes verehrung, daß derjenige, welcher seine Anbetung verrichtet, daS Gewehr präsentste; Gott wird stets ohne Waffen verehrt; auch beugt der Katholik bei diesem Acte beide Km'ee, der Soldat nur ein Knie; Beweis genug, daß die Kniebeugung verbunden mit der Prasentirung des Gewehrs keine Anbetung des Allerheiligsten ist. Ich muß gestehen, daß ein solcher Antrag sehr nahe an Unduldsamkeit zu grenzen scheint, und werde mich dagegen er klären. Abg. Schumann: Der Abg. von Khielau hat meinen Antrag zu widerlegen gesucht, ich muß aber bekennen, daß ich durch das, was er gesprochen hat, durchaus nicht überzeugt wor den bin. Er suchte den von mir gerügten Gebrauch dadurch zu vertheidigen, daß er sagte, der Soldat verrichte die Kniebeu gung im Dienste als Militair und nicht im Dienste der Kirche. Ich muß aber fragen, in welchem Erercierreglemcnt er gelesen hat, daß vor dem ssnetissimum das Knie gebeugt werden, soll? Nach meinem Dafürhalten könnte diese Kniebeugung von den Soldaten nur verlangt werden, wenn sie in dem Exercierregle- mem zur Vorschrift gemacht worden wäre, was aber gar nicht der Fall ist. Es gehört mithin diese Kniebeugung vor dem sanctis- simum gar nicht zu den Obliegenheiten des militairischen Dien stes. Dann hat der geehrte Abgeordnete ferner gesagt, es würde keinem Protestanten Etwas schaden, wenn er dem Gegenstände Ehrfurcht zolle, dem ein großer Lheil seiner christlichen Mitbür ger Verehrung erweise. Man kann die Bemerkung gelten las sen, aber daraus folgt noch nicht, daß derjenige, welcher in einer katholischen Kirche militairischen Dienst zu verrichten genöthigt werden könnte, seine Ehrfurcht vor dem ssnctissimum durch Kniebeugung zu bezeugen. Die Protestanten sind gewöhnt, ihre Ehrfurcht vor Gott durch Kniebeugung zu bezeugen, sie ha ben aber keineswegs den Gebrauch, dieses vor Symbolen zu thun, wie der Katholik. Der Abgeordnete ist daher sehr im Jrrthum, wenn er glaubt, den von mir gerügten Gebrauch gerechtfertigt zu haben. Abg v. Gab lenz: Ich erlaube mir einige Worte zur Widerlegung des Abg. Schumann, indem derselbe meinte, es da her ablciten zu können, daß die Soldaten nicht im Dienste wä ren, weil es nicht im Reglement vorgeschrieben sei; das Regle ment schreibt solche einzelne Commando's überhaupt nicht vor, und wennderSoldatinReih und Gliedcommandirtwird, sofragt er nicht, weshalb dieses oder jenes commandirt wird, sondern er gehorcht und führt das Commando aus. Der Soldat z. B., der zur Feier des Reformationsfestes commandirt ist, und wenn er Katholik wäre, hat nicht und wird nicht bei den drei Salven, die beidem Glockengeläute erfolgen, fragen, zu wessen Ehre dies ge schieht ? er feuert, ohne zu denken, blvs weil es commandirt ist, Etwas Aehnliches findet hier statt; jdenn Feuern, ohne dabei Etwas zu denken, und Kniebeugen, ohne zu denken, scheint mir einerlei. Wie gesagt, ich trete hier ganz der Ansicht, welche der Herr Staatsministcr ausgesprochen hat, bei, daß die sächsische Armee, wo sie commandirt wird, nach Nichts, als dem Commando, also auch nicht nach der Religion fragt. Der Dienst, der in dieser Kirche bei jener Gelegenheit erwiesen wird, ist ein rein persönli cher, ein rein militairischer Dienst, und wird nicht von allen in der Kirche befindlichen .Soldaten ausgeführt, sondern blos von
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