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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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PW wähnen, tust vielleicht MO Soldaten von der Fußgarde und In fanterie, die zu diesem Feste in der Kirche find, kein Knie beugen. selbstdort, inmitten eines meist katholischen Staats der Grund satz Bahn gebrochen hat, und, soviel verlautet, von Sr. Majestät dem Könige von Bayern selbst Anstalt getroffen ist, daß eine derartige Veranlassung zu einem Gewissenszwang nicht weiter eintrete, so würde ich dafürhaltxn und bin der gewissen Über zeugung, daß auch in unserm Sachsen diese Rücksicht genommen werden kann und genommen werden wird. Was von Seiten des hohen Kciegsministerii bemerkt worden ist, beweist nur, daß die Macht der Gewohnheit groß ist und in der öffentlichen Mei nung viel gethan hat. Hierin liegt allerdings Etwas, was die Sache rechtfertigt oder doch mindestens entschuldigt. Wenn sich die dresdner Bürger zur Uebernahme dieses Amtes angebo ren haben, so beweist dies eine Gewöhnung, die mit dem Lage aufhört, wo sich Jemand dessen bewußt wird, was die Sache eigentlich zu bedeuten habe. Ich werde also für den Antrag stimmen, aber nicht dafür, daß er vorher noch einer Deputation zugewiesen werde. Dadurch können nur erneuerte lange und zeitraubende Berathungen verursacht werden. Mtine Herren! auch ich bin ein Protestant und halte meine Religion in Ehren, allein ich will auch die andern Religionen, welche sie auch seien, mit gleicher Achtung behandelt wissen, und werde niemals meine Zustimmung zu Unverträglichkeiten und Uebergriffen auf irgend einer Seite geben. Wenn nun öfters so lange Discussionen über diesen so zarten Gegenstand in der Kammer stattsinden, so ist zu befürchten, daß gerade das hervorgerufen wird, was man eben vermeiden will, nämlich Intoleranz, Verdächtigung, Leiden schaft , Haß, Verfolgung, Proselytenmacherei u. s. w. Ich bin der verehrten Deputation sehr dankbar, daß sie diesen Gegen stand so geschickt und rücksichtsvoll behandelt hat, wie er be handelt werden muß. Ich bin mit dem Bcruhenlaffen der drei ersten Punkte vollkommen einverstanden, und werde beim vierten Punkte für das Gutachten stimmen, weil hier allerdings es eine Sache betrifft, über die man sich erklären muß, indem es hier auf Feststellung gesetzlicher Normen ankommt. Wenn der Schumann'sche Antrag erst noch einer Deputation überwiesen werden sollte, so würde das die Folge haben, daß in einer der näch sten Sitzungen wiederum stundenlang über einen Gegenstand debattier werden würde, den wir nicht schnell genug verlassen können. Meine Herren! die Zeit wird immer kürzer und der Landtag geht bald zu Ende; überdem ist der heut vorliegende Gegenstand ein solcher, der viel und tief ergreift, der von vielen Seiten mit immer neuen Beispielen v.rmehrt wird, und der wirklich sehr leicht zu Einseitigkeit upd Leidenschaft Gelegenheit gibt. Zu was soll das am Ende führen? Wir sind in der säch sischen Ständeversammlung nicht als ein Concilium hingestellt, um über Glaubensregeln zu richten und zu urtheilen; lassen wir Jedem die Religion, der er gehört, unb-scholten, wahren wir dagegen die unsrige! Staatsminister v. Nostitz - Wallwitz: Als Repräsentant der Armee und als Protestant muß ich wiederholt bemerken, daß die Armee, wie ich, die Kniebeugung nur für einen Act der Ehr erbietung für unser Königshaus und' für eine natürliche Folge gegebener militairischer Befehle hält. Noch muß ich dabei er- n. los. Abg. v. Gablenz: Zur Widerlegung des Abg. v. Mayer. Präsident v. Haase: Der Abg. v. Geißler hat das Wort. Abg. v. Geißler: Ich habe den Antrag des Abg. Schu mann nicht unterstützt, und werde auch nicht für denselben stim men; ich neige mich vielmehr der Ansicht des Herrn Kricgsmini- sters und des Abg. v. Lhielau zu, obgleich ich nicht bergen kann, daß das Bedenken des Abg. v. Mayer hinsichtlich der religiösen Ehrenbezeugung durch Militair einer andern Confcsston auch Vieles für sich hat. Der Gesichtspunkt, der mich geleitet hat, ist der: ich glaube, daß die zu dieser Dienstleistung Commandirten weder rein als Militair, noch überhaupt als bei dem katholischen Gottesdienst Bctheiligte, sondern als eine militairische Beglei tung der Herrschaften, gleichsam als ein zu ihrer Person Gehöriger anzusehen sind. Und sowie Sie, meine Herren, zugeben werden, daß, wenn z. B. ein Diener seinen Herrn, ein Gefolge seinen Gebieter zu gottesdienstlichen Gebräuchen begleitet, dasselbe sich ohne Unterschied der Confession den eingeführten Ceremonien zu unterwerfen hat; sowie überhaupt schon jeder Fremde, welcher kirchlichen Feierlichkeiten einer andern Confession beiwohnt, die Rücksicht zu nehmen pflegt, sich den äußern Gebräuchen anzu schließen, ohne daß er dadurch sein Gewissen beschwert zu achten brauchte, ebenso kann ich darin, daß ein unmittelbar zur Person der Herrschaften gehörendes und gleichsam deren äußere Erschei nung vervollständigendes militairisches Gefolge den Ceremonien auf dieselbe Weise folgt, wie ein Diener denen seines Herrn, etwas in sich Anstößiges nicht finden. Ich weiß nicht, meine Herren, ob ein Gebrauch, der so lange in unserm sächsischen Lande bestanden hat, ohne daß man Aergerniß daran genommen, ein Gebrauch, an den sich unser verehrtes Regentenhaus gewöhnt hat, welchem wir doch gewiß die größten Rücksichten schuldig sind, ich weiß nicht, ob ein solcherGebrauch ohneWeiteres abzuschaffcn ist. Dazu kommt, daß er sich jedenfalls von der in Bayern zur Sprache gekommenen Kniebeugung der Truppen wesentlich unterscheidet, wie sich aus dem vorher Gesagten genügend er gibt. Abg. 0. v.Mayer: Es sindzweiPunkte, die ich schlechter dings leugnen muß, es ist ein Unterschied zwischen der Adoration und einer andern öffentlichen Achtungsbczeugung. Davon ist gegenwärtig gar nicht die Rede; auch ich habe nie Bedenken ge tragen, wenn ich selbst außer der Kirche einer katholischen Pro- cession begegnet bin, den Hut abzunehmen und mit entblößtem Haupte da zu stehen, das ist eine Ehrfurchtsbezeugung, welche man jeder hochgestellten Person ebenfalls erweist; aber die Knie beugung ist Etwas, was man nur dem höchsten Wesen darbrin gen kann. Zweitens kann ich versichern, daß ich nie würde Gele genheit gegeben haben, diesen Gegenstand zur Sprache zu bringen, weil ich eben durch die Gewohnheit, die in Sachsen geherrscht hat, und durch die obgedachte Vermuthung mich vollkommen gesichert gewähnt habe. Aber, meine Herren, nachdem jetzt die Sache ein mal besprochen worden ist, und durch die Landtagsmittheilungm
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