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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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gleichsam mit tausend Zungen in das Land hinaus verkündigt wird, jetzt steht die Sache anders, als früher, und die Sache ge winnt um so viel mehr an Bedeutung, als sich nun das Gewicht der öffentlichen Stimme des Landes in die Wagschaale legt. Vicepräsident Eisenstuck: Da ich mich veranlaßt finde, für den Schumann'schen Antrag zu stimmen, so halte ich mich verpflichtet, meine Gründe, die von dem hin und wieder An geführten wesentlich abweichen, der Kammer anzugeben. Ich bin mit dem Abg. v. Mayer ganz einverstanden, es wäre besser gewesen, daß dieser so zarte Punkt nicht zur Berathung ge kommen. Ist er aber zur Berathung gekommen, so glaube ich auch, ist es Pflicht gegen das Vaterland, sich darüber auszu sprechen. Daß die Kniebeugung Etwas ist, was eine Anbetung ausspricht, ist wohl ohne Zweifel. Wenn ich nun aber den eigentlichen Fall annehme, wo es in unsrer katholischen Kirche zu einer Kniebeugung kommt, so ist es der: im Augenblicke, wo der Priester sich erhebt und die Verwandlung geschieht, da beugen sie das Knie. Es ist also ausgesprochen: das hauptcharakteristische Merkmal, wodurch sich unsre Kirche von der katholischen Kirche scheidet. Da muß ich freilich sagen, daß für mich ein großes Bedenken darin liegt, daß den Protestanten soll angesonnen wer den, in der Hauptunterscheidungslehre Etwas zu thun, was sein Gewissen beunruhigen könnte. Deshalb schon allein scheint mir es wichtig, daß dem abgeholfen werde durch einen ständischen An trag. Es ist ferner auch nicht in Abrede zu stellen, daß im Königreiche Bayern große Unzufriedenheit darüber bestanden hat; ich habe selbst einen Protestanten aus dem Königreiche Bayern darüber gesprochen und mich davon unterrichtet, man möge ja nicht glauben, daß die Sache so gleichgültig sei. Drit tens in der bayerschen Kammer haben sich viel Stimmen für die Abschaffung ausgesprochen, es haben sich merkwürdiger und rühmlicher Weise selbst viele Katholiken mit gegen die Knie beugung erklärt. Nun, meine Herren, muß ich doch noch auf Eins Bezug nehmen: Es ist wohl der bayersche Fall von dem unsrigen noch verschieden, nämlich in Bayern erfolgt die Knie beugung, wenn die Monstranz vorüber getragen wird; in unsrer Kirche blos im Augenblick der Wandlung, und es ist also noch strenger hervorgehoben, daß die Gottheit da gleichsam erscheint. Aus diesem Grunde muß ich für den Schumann'schen Antrag stimmen; es handelt sich hier gar nicht darum, ob es eine mlli- tairische oder eine andere Ehrenbezeugung sei, es ist die Frage einfach diese: Ist es sachgemäß, und kann es mit der Gewissens freiheit vereinigt werden, daß der Protestant die Transsub- stantiation dadurch anerkenne, daß er im Augenblick, wenn die Verwandlung erfolgt, das Knie beugt? Ich glaube, die Ant wort ist nicht zweifelhaft. Noch Eins erlaube ich mir zu bemerken. ES wurde vorhin ein Vergleich genommen von dem Refor- mationsftst. Da muß ich doch sagen, zur Ehre meiner hiesigen Mitbürger, daß von den Katholiken dieses Fest auch mit gefeiert worden, und zwar erinnere ich mich sehr wohl, es stellte ein Katho lik einen Trinkspruch auf, dessen Tendenz dahin ging, daß auch die Katholiken der Reformation großen Dank schuldig wären. Man hat die Sache nicht aus einem richtigen Gesichtspunkte be trachtet, ebenso wenig sind Katholiken zu unsrer Communkon commandirt worden, ebenso wenig kann auf der andern Seite den Protestanten dies angesonnen werden. Der richtige Stand punkt ist der: es wird bezeugt der Ausdruck der höchsten Ehrfurcht in dem Augenblicke, in welchem die Verwandlung geschieht, und diese wird gleichsam durch die Kniebeugung anerkannt. Staalsminister v. Nostitz-Wallwitz: Ich habe dem Herrn Vicepräsidenten dienstlich zu erwiedern, daß die Kniebeu gung erst in dem Augenblicke erfolgt, wo die Procession be ginnt. Abg. Wieland: Ich hatte vorhin den Wunsch ausgespro chen, der Antrag des Abg. Schumann möchte vor allen Dingen der zweiten Deputation zur Vorberathung überwiesen werden; ich stelle mir dabei vor, wenn dieser Antrag jetzt in der Kammer abgelehnt werden sollte, so würde das bei dem ganzen prctestan- tischen Volke im Lande bedeutende Mißstimmung hervorbringcn. Da nun aber zwei der ausgezcichnetsten Mitglieder dieser Kam mer ihre Stimme in die Wagschaale gelegt haben zu Gunsten des Schumann'schen Antrages, so bin ich beruhigt; so bin ich kei nen Augenblick mehr zweifelhaft, daß er von der Kammer werde angenommen werden. Die gegenwärtige Discusfion darüber ist ein Nachhall der Discusfion in der bayrischen Kammer. Die Gründe für und wider werden die Meisten von Ihnen aus öffentlichen Blattern kennen. Ich meinerseits halte auch die Kniebcugung vor der Monstranz für eine Ceremonie, die nur der katholischen Kirche eigenthümlich ist; sie ist ein wesentlicher Be- standtheil des katholischen Gottesdienstes; ist Adoratiyn; ist eine symbolische Handlung, die einem protestantischen Solda ten , wenn man ihm nicht Gewissenszwang anthun will, schlech terdings nicht zugemuthet werden darf. Ich werde also für den Schumann'schen Antrag stimmen. Abg. v. Platzmann: Ich hatte vorhin den Schumann'schen Antrag nicht unterstützt, weil ich der Meinung bin, daß dieser Ge genstand nicht sowohl Sache der Kammer, als Sache des Einzelnen sei, den er betrifft. Das istkeine Frage, meine Herren; derSoldat, der einmal commandirt ist, muß gehorchen; ja er findet im Com- mando selbst gewissermaßen eine Zuflucht für sein Gewissen. Zudem hätte wohl der Einzelne, der sein Gewissen dadurch gar zu sehr beschwert gefunden hätte, — ich habe das Vertrauen zu der Humanität der obersten Kriegsbehörde — wenn er darum eingekommen wäre, wohl erwarten können, dispensirt zu wer den. Der Herr Kriegsminister hat uns aber eine Mittheilung gemacht, worin für mich ein entscheidendes Gewicht liegt. Auf eine Anfrage an die oberste katholische geistliche Behörde hat das hohe Kriegsministerium die Antwort erhalten, daß man in dieser Kniebeugung keinen Cultus, sondern blos eine Ceremonie er blicke. Ist das der Fall, so sehe ich auch nicht den mindesten Grund, warum die Kniebeugung, die doch das Zeichen der An betung ist, beibehalten werden soll; ist sie jenerseits einebloße Ceremonie, so hat daS Kriegsministerium es ganz in seiner Hand, sie abzustellen; cs wird die andere Confession nicht im Mindesten dadurch verletzt werden. Secretair v. Schroder: Ich werde Sie, meine Herren,
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