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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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19-Febr. 1828 keineswegs geschmälert, sondern nur vervollstän digt werden soll, und da dieses der Fall ist, so kann ich mich, und ich glaube auch die übrigen Mitglieder der Deputation mit dem Antrag des Abg. v. Thielau sich einverstanden erklären. Drittens liegt noch ein Antrag des Abg. Schumann vor des Inhalts: „daß künftig keine evangelisch-protestantischen Militairs mehr zur Kniebeugung in die katholische Kirche commandkrt werden sollen." Dieser Antrag ist bereits ausführlich discutirt und ich kann auch darüber kurz hinweggehen. Bemerken will ich nur, daß zwischen einer Kniebeugung auf Commando und dem Feuern auf Commando mir ein himmelweiter Unterschied zu sein scheint. Die Kniebeugung ist, wie bereits sehr gut und richtig bemerkt wurde, die Bezeugung der tiefsten Ehrer bietung, die der Mensch geben kann und die er nur dem höch sten Wesen erweist. Mir scheint also, wenn man die Kniebeu gung für Etwas anordnet, für das man Hochachtung und Ehr erbietung nicht hat, wie andere Glaubensgenossen, so treibt man ein Spiel mit Etwas, mit dem man nicht spielen soll. Wenn darauf Bezug genommen worden, die katholische Oberbehörde hätte auf Anfrage erwiedcrt, man halte cs nicht für eine Ehrenbe zeugung, die man dem Cultus erweise, sondern nur für ein Ercr- cktium, so glaube ich, kann darauf Nichts ankommen, für was jene es halten, es kommt darauf an, für was wir es halten, für was es zu halten ist, und für was es die natürlicherweise halten, welche die Kniebeugung ausführen sollen. Ich für meine Person glaube, und vielleicht auch die übrigen Deputationsmitglieder, daß der Antrag des Abg. Schumann anzunehmen sei. Es ist ferner von zwei verschiedenen Seiten bemerkt worden, daß im Allgemeinen Vernunft, christliche Liebe und Duldung die besten Mittel zur Aufrechthaltung des Friedens und der Eintracht unter den Be kenner« verschiedener Confessionen seien. Die Deputation glaubt nicht den Vorwurf zu verdienen, als sei sie zelotisch. Sämmt- liche Deputationsmitglieder stimmen damit überein, es ist gut und vernünftig, seinen Mitmenschen mit Liebe und Duldung zu be handeln. Allein ich muß doch entgegnen, Vernunft, Liebe nnd Duldung helfen in diesem Erdenthal nicht allein aus. Man braucht noch Etwas, man braucht positives Recht, man braucht Gesetz. Die Deputation glaubt, man müsse dafür sorgen, daß man auf sicherem Boden steht, und daß durch ein Gesetz der Rechts zustand in diesem Falle bestimmt und gesichert werde. Deshalb hat die Deputation aufVorlegung eines Regulativs, wie S. 683 des Berichts geschehen, angetragen. Präsident 0. Haase: Wir gehen nun auf die specielle Be- rathung über. Ich erwarte, ob Jemand über den ersten Punkt zu sprechen begehre. Abg. Wieland: Es ist nicht meine Absicht, daß der ka tholische Geistliche, der hier in Frage steht, noch einer besonder« Untersuchung und am Ende einer Bestrafung unterworfen.wird, Wiewohl ich glaube, daß seine Handlungsweise durchaus nicht die rechte und gesetzmäßige war. Er ist aber wahrscheinlich auch nur das willenlose Organ seiner Obern gewesen, sowie er sich denn auch wirklich auf bestimmte Instructionen bezog, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hatte; Instructionen, die ganz gewiß den Landesgesetzen widerstreiten. Es liegen bei diesem Factum drei besondere Thatsachen vor, die der rechtlichen Beur- theilung unterliegen; einmal, indem der katholische Geistliche die Einsegnung der Ehe verweigert hat, weil die katholische Kin- dercrziehung nicht versprochen wurde. Die Verweigerung der Trauung aus diesem Grunde ist bekannten Rechtens nicht straf bar. Denn es ist Gewiffenssache, ob er trauen wollte. Allein eine zweite Thatsache ist die, daß er gegen das Gesetz dem Ehe paar das Versprechen abgefordert hat, ihre Kinder in der katho lischen Confession zu erziehen. Das ist eine Handlung, die gegen das Gesetz verstößt, und darauf ist allerdings die geehrte Deputation nicht eingegangen. Indessen will ich die Sache nicht weiter urgiren. Mein Hauptzweck ist erreicht. Es kann mir Nichts daran liegen, daß der Mann bestraft werden soll, daß er das Gesetz übertrat. Ich werde daher mit der Deputa tion stimmen, obwohl ich, um die heutige Discufston nicht zu verlängern, mir vorbehalte, bei der Großmann'schen Petition, die denn doch noch in dieser Kammer zur Berathung kommen wird, auf das dritte Moment, ich meine jene Instructionen der katholischen Obern, die ich für ganz gesetzwidrig halten muß, zurückzukommen. Präsident V. Haase: Wenn Niemand weiter Etwas be merkt, so würde die Debatte über diesen Punkt geschlosftn sein, und der Herr Referent noch das Schlußwort haben. Referent stellv. Abg. Baumga rte n: Der geehrte Abge- > ordnete hat bemerkt, daß die Deputation den Umstand nicht be rücksichtigt habe, daß der katholische Geistliche die in Frage befan genen zwei Confessionsverwandten dazu aufgefordert hat, ihre Kinder in der katholischen Religion erziehen zu lassen. ES liegt mir die Petition vor, und ich muß erklären, daß nach meiner An sicht der Deputation ein Vorwurf daraus nicht gemacht werden kann, deshalb, w.il man nicht wissen konnte, was der Geistliche bei seiner Frage im Sinne gehabt hat, wenn man auch solches wohl vermuthen kann. Man wird in derartigen Dingen auch von protestantischer Seite nicht inquisitorisch verfahren dürfen. Die Frage an sich, das muß zugestanden werden, ist weder unge setzlich, noch strafbar. Nach der vorliegenden Petition des geehr ten Abgeordneten und nach der zu Protokoll genommenen Angabe des Mannes, der sich hat trauen lassen, ist weiter Nichts geschehen, als daß der Geistliche gefragt hat: in welcher Confession wollt ihr eure Kinder erziehen lassen? — In der evangelischen. — Und der Geistliche hat erwiedcrt: „leider kann ich dann nicht trauen." Das ist der Status causrrs. Präsident v. Haase: Meine Herren, die Deputation hat Ihnen angerathen, diese Beschwerde auf sich beruhen zu lassen. Treten Sie dem Gutachten der Deputation bei?— Einstim mig Ja. Präsident I). Haase: Was nun den zweiten Punkt betrifft, so habe ich zu erwarten, ob Jemand in Bezug darauf das Wort ergreifen wolle. Die Deputation hat vorgeschlagen: diesen Be schwerdepunkt vorjetzt auf sich beruhen zu lassen, im Uebrigen aber in der ständischen Schrift die zuversichtliche Erwartung aus zusprechen , daß die hohe Staatsrcgierung diese Sache nicht aus
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