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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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auch nach meinen Grundsätzen wenigstens, Nichts abhandeln, und geht dabei ganz mit der geraden Sprache heraus. Unsere hohe Staatsregierung wird es auch der Kammer gar nicht miß deuten können, daß sie so spricht, wie sie denkt. Abg. 0. Platzmann: Da mir diese verschiedenen Formen des Ausdrucks bei einer frühem.Gelegenheit sehr genau bekannt worden sind, so will ich in Erinnerung bringen, daß, wenn schon die Ausdrücke: „Wunsch" und „Erwartung" für das Ohr etwas moderirter klingen, als ein Antrag, sie dennoch von der Ständeversammlung im Erfolge und in ihrer Wirkung für voll kommen gleichbedeutend gehalten worden sind. Präsident v. Haase: Ich muß das wiederholen, was ich schon bemerkt, und was ich während nunmehr vier constitutioncl- ler Landtage als Mitglied der Standeversammlung als Kammer praxis kennen gelernt habe. Uebrigens kann ich nunmehr nicht umhin, wenn schon ich der Ansicht des Abg. v. Mayer bin, daß auf einem Wege dasselbe erreicht wird, was der Antrag beabsich tigt, den Antrag, wie er vom Abg. Schumann gestellt worden ist zur Abstimmung zu bringen. Abg. Poppe: Ich hatte um das Wort gebeten, um mich mit der Ansicht des Herrn Vicepräsidenten einverstanden zu er klären, und zwar aus zwei Gründen, 1) weil ich cs sowohl im Interesse des Volks, als im Interesse der hohen Staatsregkerung selbst halte, wenn an dem vom Abg. Schumann gestellten An träge nicht das Mindeste geändert wird. Ich glaube, die geehrte Kammer selbst und auch der Herr Minister kann dabei vollkom mene Beruhigung fassen, denn es gibt dabei noch Jemanden, der in Bezug auf diesen Antrag sich zu erklären hat, und ich bin über zeugt, die Erklärung wird so ausfallen, wie wir es nur wünschen können. Präsident v. Haase: Wenn die Kammer die Debatte für geschlossen erachtet, so würde der Herr Referent noch zum Schluß zu sprechen haben. Referent Abg. Baumgarten: Die Deputation hat die eigenthümlichenSchwierigkeiten nichtverkannt, in welchen sich das Ministerium des Cultus befindet, sobald Anträge an dasselbe ge langen, welche auf die Gründung katholischer Kirchen und Schulen sich beziehen, Schwierigkeiten, die namentlich darin liegen, daß wir über die Bedingungen, unter welchen katholische Kirchen gegründet werden können, eine gesetzliche Disposition der malen gar nicht besitzen. Dieses wäre eigentlich schon Recht fertigung genug für die von der Deputation S. 683 gestellten Anträge. Allein die Deputation kann nicht umhin, sich dahin auszusprechcn, daß auch durch die neuen und neuesten Erfah rungen ihre beiden Anträge gerechtfertigt sind, namentlich muß sie bei den im Bericht über den Wechselburger Fall ausgespro chenen Ansichten festhalten. Es ist sowohl im Deputationsbericht bereits dargethan worden, als auch von dem geehrten Secretair v. Schröder bewiesen, daß, wenn auch in der Umgegend mehre katholische Confessionsverwandte sind, doch in Wechselburg höch stens 2 bis 4 leben. Es ist ferner unzweifelhaft, daß in sehr naher Nachbarschaft katholische Kirchen und Capellen vorhanden sind, es kann nicht verkannt werden, wie in gleichen Fällen es schwerlich zur Begründung und Einführung eines evangelischen Gottesdienstes gekommen sein würde. Im Uebrigcn ist die Art und Weise, auf welche dieser Gottesdienst eingerichtet worden ist, auch noch eigenthümlich. Die Capelle ist nämlich allerdings den Katholiken förmlich übergeben worden, zu dem Behuf, damit dieselben jährlich zweimal Gottesdienst darin halten können, wäh rend eine Gemeinde offenbar gar nicht da ist. Sie ist ferner unter so genauer Bedingung übergeben worden, daß es heißt: Es wird der Widerruf Vorbehalten, ihr dürft Nichts daran bauen, Nichts daran ändern, jedoch so lange nicht ein wesentlicher Grund ein tritt, läßt sich wohl voraussetzen, daß ihr im Besitze sein und bleiben könnt. Das Hauptmoment, was der Deputation dabei in die Augen sprang, war am Ende immer das: einmal, daß keine Leute da waren, die hineinzugehen hatten, und zum andern, daß die Capelle nur zweimal im Jahre eröffnet werden sollte, mit einem Worte: die Ueberflüssigkeit dieser ganzen Uebergabe. Aus diesen Gründen glaubt die Deputation, daß die Art und Weise, wie sich das Depukationsgutachten ausgesprochen, und die in dem selben gestellten Anträge keineswegs zu weit gehen. Im Uebrigcn habe ich zu dem ersten Antrag Nichts zu bemerken; in Bezug auf den zweiten gestatte ich mir die Bemerkung gegen den Herrn Präsidenten, daß der Abg. v. Lhielau vorhin darauf aufmerksam gemacht hat, daß in diesem Anträge insofern ein Lücke zu sein scheine, als darin lediglich von Kirchen und Capellen die Rede sei, und hat dabei den Wunsch ausgesprochen, daß in diesem Anträge auch der Schulen gedacht werde. Nun ist zwar geäußert worden, daß aufdieGründungderkatholischenSchulendas Schulgesetzvom 7.Juni 1836 Anwendung erleide; sovielmir aber im Augenblick er innerlich ist, ist im Schulgesetze eine Bestimmung darüber, wieviel Kinder vorhanden sein müssen, um eine Schule zu begründen, nicht vorhanden, sondern nur eine Bestimmung darüber, wieviel Kinder in eine Claffe ausgenommen werden kön nen. Halte ich nun meinerseits die Bemerkung des Abg. v. Thielau für sehr richtig, so erlaube ich mir den Vorschlag an die Dcputationsmit- glieder, diesen beantragten Zusatz anzunehmen in der Maße, daß es Seite 683 heißt, nach den Worten: ,, Kirchen und Capellenoder Schulen irgend einer Confession " und weiter unten, nach „die auf den Namen einer Kirchengemeinde" oder Schulgemeinde Anspruch zu machen befugt ist rc., und bitte den Herrn Präsidenten, eine Frage darüber an die Mitglieder der Deputation zu richten. Präsident v. Haase: Ich bin mit dem Herrn Referenten ganz einverstanden; sind es die übrigen Deputationsmitglieder auch, so würden die gedachten Worte mit in das Deputations gutachten ausgenommen werden. (Die übrigen Deputationsmitglicder erklären sich einver standen.) Präsident V. Haase: Da der Herr Afferent seinen Vor trag geschlossen hat, so gebe ich nun zur Abstimmung über. Ich werde die erste Frage auf das Dcputationsgutachten stellen, wel ches S. 683 zu ersehen ist, und daran den Antrag des Abg. Wieland knüpfen. Dann werde ich übergeben auf den letzten Antrag derDcputation, und zwar mit Hinzufügung des v. Thie-
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