Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 104. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ich soll nämlich nach Seite 2178 gesagt haben: „Mir scheinen überhaupt die Verhältnisse im Voigtlande gar nicht so gewürdigt zu werden, wie sie wirklich dort bestehen, und ich stelle mir sogar die Möglichkeit vor, daß diejenigen, die auf dem platten Lande wohnen, die Verhältnisse gar nicht beurtheilen können. Es gibt aber auch im Voigtlande Leute, die ihre Kinder gar nicht in die Schule schicken können, weil es 3 bis 4 Stunden von der Schule entfernte Dörfer gibt, wie man dies hier gar nicht kennt. Unser Voigtland wäre, wie die Oberlausitz, gar keine schlechte Provinz, wenn sie nur bei ihrer ursprünglichen Bestimmung des Bodenbaues geblieben wäre. Wenn nicht daselbst eine Menge Fabrikgewerbe entstanden wären, >o würde sie im Stande gewe sen sein, ihre Schulzustande zu regeln". Das Erstere ist nicht nur unbegründet, sondern cs stehet auch mit der spätem Aeußerung, wo nur von A Stunden bis zu einer Stunde die Rede ist, im direkten Widerspruch; ich kann es also gar nicht gesagt haben. Was das Uebrige anlangt, so muß ich mein Glaubensbekenntniß dahin aussprechen, daß wir jetzt im Voigtlande nicht leben könn ten, wenn wir keine Fabriken hätten. Ich habe damals blos gesagt: Das Voigtland wäre an sich ebenso wenig als die Ober lausitz eine schlechte Provinz, und würde daher eine angemessene Population ohne alle Beihülfe recht wohl ernähren können, wenn sie bei ihrer ursprünglichen Bestimmung, dem Ackerbau, geblie ben wäre. Aber indem sich die Fabriknahrung ausgebildet, hätten sich zugleich eine Menge Menschen mit dahin gezogen, wodurch eine zu starke Bevölkerung erwachsen sei, wegen welcher die Fabrikstädte sich allerdings in einer sehr hilfsbedürftigen Lage befinden. Und dies war der Grund, aus welchem ich die Hülfe des Staates in Anspruch genommen habe. Präsident 0. Haase: Es wird diese Erklärung gehörigen s' Orts nachzutragen sein. Wir gehen nun über auf die heutige - Tagesordnung, nämlich auf den Vortrag des Berichts der ersten Deputation über die im allerhöchsten Decrete vom 2. Ja nuar 1843 vorgelegten Gesetzentwürfe: 1) die Grund - und Hy pothekenbücher und das Hypothekenwesen, 2) die Aufhebung der einzelnen noch bestehenden stillschweigenden Hypotheken, und 3) das Vorzugsrecht der rückständigen Abgaben *im Concurse be treffend. Referent Abg. Braun: Das Decret lautet wie folgt: Wiewohl bei Aufstellung der Kataster behufs der Erhebung der neuen Grundsteuer von dem Begriff der geschloffenen Güter abzusehen gewesen ist, so erachten doch Se. Königliche Ma - jestätin anderer Beziehung und insbesondere aus Rücksicht auf privatrechtliche Verhältnisse die Feststellung der zusammengehö rigen Grundstücke für unerläßlich, und daß hiermit zugleich die Anlegung von Grund- und Hypothekenbüchern in derjenigen übersichtlichen Form, wie sie in anderen Staaten zu mehrerer Beförderung des Realcredits als zweckmäßig sich bewähret hat, verbunden werde, für angemessen. Se. Königliche Majestät lassen daher den getreuen Ständen in den Anlagen: I. den Entwurf eines Gesetzes, die Grund-und Hypotheken bücher und das Hypolhekenwesen betreffend, nebst dazu gehöriger Taxordnung und einem Schema; II. einen Gesetzentwurf, die Aufhebung der einzelnen noch bestehenden stillschweigenden Hypotheken betreffend, und 411. denEntwurf eines Gesetzes über die Befriedigung rück ständiger Abgaben im Concurs, nebst den zu diesen verschiedenen Gesetzen bearbeiteten Motiven, behufs der hierüber anzustellenden verfassungsmäßigen Bera- thung und abzugebenden Erklärung, andurch zugehen. Wegen Bewilligung einer Berechnungssumme zu Deckung des in der nächsten Finanzperiode hierdurch entstehenden Auf wandes, wobei übrigens darauf Rücksicht genommen werden soll, daß sämmtlichen Gerichtsbehörden die Abschriften der Flurbücher, sowie das zu Anlegung der Grund- und Hypothekenbüchcr erfor derliche bedruckte Papier unentgeltlich geliefert, auch die Kosten für Insertion der nach Z. 229 und 230 des Gesetzes sub I vorge schriebenen Bekanntmachungen der Gerichtsbehörden in der leip ziger Zeitung Staatswegen übertragen werden, behalten Sich Allerhöchstdieselben weitere Eröffnung vor. Den getreuen Ständen wird übrigens bei Durchgehung des Gesetzes sub I. nicht entgehen, daß in dem dritten und vierten Abschnitt desselben, wie auch in den Motiven hierzu angedeutet, sehr viele Bestimmungen ausgenommen worden sind, welche weniger die Rechte der Betheiligten berühren, als vielmehr nur Folgerungen aus anderen gesetzlichen Vorschriften und Instruction für die Hypothekenbehörden wegen Ausführung des Gesetzes ent halten und daher an sich nicht sowohl dem eigentlichen Gesetz, sondern der Verordnung angetzören, wegen des besseren Zusam menhanges und der leichteren Ueberstcht aber nicht füglich zu trennen waren. Werden nun auch Allerhöchstdieselben selbst bei diesen Vorschriften etwanige Bemerkungen der Stände gern entgegennehmen, so geben Sie doch denselben anheim, rück sichtlich dieser Bestimmungen in ähnlicher Weise, wie bei dem Landtag 18ZH rückstchtlich des Entwurfs einer Armenordnung geschehen, eine abgekürzte Form der Berathung eintreten zu lassen. Se. Königliche Majestät bleibenden getreuen Stan den mit Huld und Gngden jederzeit wohl bcigethan. Dresden den 2. Januar 1843. Friedrich August. Julius Traugott Jakob v. Könneritz. Referent Abg. Braun: Es sind nun zu dem Entwürfe selbst sub I weitläufige Motive gegeben; wie aber Se. Excellenz der Herr Staatsminister privatim gegen imich erklärten, würde von Seiten der Regierung von Vorlesung dieser Motive abgese hen werden. Deshalb kpnnte ich zugleich zu dem Vortrage des Berichts in seinem allgemeinen Theile übergehen. Abg. v. Zezschwitz: Ich würde doch bitten, daß die ge ehrte Kammer gefragt werden möchte, ob sie die Motive voll ständig vorgelesen zu haben wünscht. Es ist allerdings voraus zusetzen, daß jedes Mitglied sich mit den Unterlagen des vorlie genden Gesetzentwurfes bekannt gemacht haben wird; aber über die Bedeutung und den Werth dieses wichtigen Gesetzes geben doch die Motive so wesentliche Aufschlüsse, daß ich bitten würde, eine Frage in Betreff der Vorlesung derselben zu stellen. Präsident 0. Haase: Ich war eben im Begriff, diese Frage zu stellen. Will die Kammer von Vorlesung der allgemeinen Motive absehen? — EinstimmigIa.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder