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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 104. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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heit beruhte, wie die Erfahrung gezeigt hat, namentlich auf drei Gründen, sie beruhte zunächst auf den verschiedenen Arten, wie die Grundstücke bestehen werden, welche cs im cvncreten Falle sehr ost zweifelhaft machen, ob das bürgerliche Eigenthum wirklich über gegangen, und ob eine Dispositionsfreiheit in der Maße vorhan den ist, daß man sich mit den Grundstücksbesitzern in Darlehns- geschäfte einlassen kann, sie beruhte sodann auf der äußerst man gelhaften Einrichtung unsrer Consens- und Hypothekenbücher und zuletzt auch auf den wahrhaft, ich muß es so nennen, erkün stelten Bestimmungen und Vorbehalten, durch deren Beobachtung man sich einigermaßen Sicherheit für seine Forderungen zu ver schaffen im Stande ist. Am meisten haben wohl diejenigen das Bedürfniß einer zu verbessernden Gesetzgebung in diesem Punkte gefühlt, die mit dem Auslande in Verkehr standen, wo bereits eine vollständige/Ordnung des Hypothekenwesens eingetreten ist. Welche Uebersichtlichkeit gewähren namentlich, denn das sind die Fälle, die bei uns am meisten vorzukommen pflegen, die Hypothe- kenextracte aus den preußischen Hypothekenbüchern, mit welcher Ruhe und Sicherheit kann man sich da in Darlehnsgeschäkte ein lassen. Ich wollte, weil ich eben in meiner amtlichen Stellung einer beträchtlichen Cassenverwaltung vorzustehen und die Be dürfnisse und Mängel genau kennen gelernt habe, diese kurzen Bemerkungen blos aussprechen, um dec Regierung meinen Dank zu erkennen zu geben, und zugleich öffentlich zu bekennen, daß ich mit dem Resultate dieses Landtags vollkommen zufriedengestellt sein werde, wenn wir so glücklich sein sollten, dieses Gesetz als Frucht unserer Berathungen baldigst emanirt zu sehen. Uebri- gens behalte ich mir bei der speciellen Berathung noch einige Be merkungen vor. Abg. Scholze: Ich will mir nur einige Worte erlauben. Auch mich hat der Gesetzentwurf sehr angesprochen, ich glaube wohl, daß er dem ganzen stachen Lande die günstigste Aussicht gestellt hat, worüber ich mich sehr gefreut habe, sowie 1835 durch die Aufzeichnung der Fluren viel Streit auf einmal beseitigt wurde; so glaube ich auch, daß durch dieses Gesetz sehr vielen Streitig keiten für die Zukunft wird vorgebeugt werden, weil alle bleiben den Lasten und Beschwerungen, als Grundzins, Laudcmialien u. dergl. in die Hypothekenbücher mit eingezeichnet werden sollen. Es bestehen gegenwärtig schon so viel Proteste über diesen Gegenstand, daß ein verehrter Abgeordneter in der jenseitigen Kammer erklärte, er wüßte eine Commun, die in hundert derar tige Streitigkeiten verwickelt wäre. Diese Streitigkeiten müßten freilich erst beseitigt werden; ich glaube auch, daß noch tausend derartige Streitigkeiten entstehen werden, wenn Alles in die Hy pothekenbücher wird eingetragen werden sollen; allein es werden sich diese Streitigkeiten auch beseitigen lassen, und ich glaube wohl einem Jeden zur Beruhigung sagen zu können, daß man wohl darauf schließen kann, daß dann eine bedeutende Ruhe eintreten wird. Aber freilich im Hintergründe steht immer noch wieder ein Etwas, nämlich diePatrimonialgerichte, und so lange diese nicht vollends beseitigt sind, darf msn auf einen ewigen Frieden in die sem Punkte wohl keine Rechnung machen. Ich wäre im Stande, über diesen Gegenstand sehr treffende Beispiele anzuführen, jedoch willich das unterlassen. Denn bevornichteineallgemcineAblösung dieser baaren Geldgefälle aller Art eintreten wird, wird auch kein ewiger Frieden eintreten, und daher ist es eine unerläßliche Pflicht derGemeinderäthe,daß sie daraufObacht geben, wenn dieseLasten der Gemeinden in die Hypothekenbücher sollen eingetragen wer den, daß keine mit eingetragen werden, welche die Gemeinden zur Ungebühr jetzt tragen müssen, denn sie haben nicht nur das Recht, sondern nach der Landgemeindeordnung die Pflicht, dieses zu thun. Es gibt noch viele andere Ungebührnisse in verschiedenen Landgemeinden, namentlich bei Zuschreibungen, beim Quittiren von Kauf- und Kermingeldern u. s. w., auch diese werden nun vollends ihre Endschaft erreichen, denn es verursacht nur doppelte Kosten, ohne daß sie einen Nutzen gewähren. Es ist auch schon in diesem Saale gesagt worden, daß sie schlechterdings in Weg fall kommen sollen, sie sind aber noch nicht aller Orten in Weg fall gekommen. Nun müssen sie doch bei der neuen Einrichtung auch vollends mit abgestellt werden. Wenn durch die Einführung der Hypothekenordnung die angeregten Unordnungen aller Art mit abgestellt werden, und das, was allerwegen zur Ungebühr den Pflichtigen abgefordert wird, dann kann man wohl sagen, daß die Regierung den größten Dank für dieses Gesetz verdient, aber so lange wir mit den Patcimonialgerichten nicht in gehöriger Ordnung sind, glaube ich kaum, daß eine lange Ruhe in dieser Sache eintreten wird. Abg. v. Zezschwitz: Wenn der geehrte Abgi Püschel das vorliegende Gesetz von dem Standpunkte der Verwaltung eines bedeutenden Cassengeschäftes betrachtet hat, so sei es mir vergönnt, von dem Standpunkte des Grundbesitzes meinen Beifall zu diesem Gesetz im Allgemeinen ebenfalls auszusprechen, besonders wegen der dadurch bezweckten Vereinfachung, Ordnung und Sicherstellung des Nealcredits. Ich glaube, daß dieses G° setz als eines der wichtigsten Ergebnisse dieses Landtags zu betrachten sein wird. Auf die Bemerkungen des geehrten Abg. Scholze dürfte bei den betreffenden einzelnen Ztz. zurückzukommcn sein, daher ich mich jetzt einer weitern Beleuchtung derselben enthalte. Abg. v. Platzmann.' In den Ausdruck der Freude und des Dankes der geehrten Sprecher vor mir stimme ich um so mehr mit ein, als ich, nicht ohne eine besondere freudige Regung, hin zufügen darf, daß ich Gelegenheit gehabt habe, mich von dem Nutzen und den Vortheilen eines großen Theiles der vorliegenden Einrichtung schon früher zu überzeugen. Ich darf sagen, daß in meiner Vaterstadt eine ähnliche Einrichtung, wie die jetzt pro- jcctirten Grund-und Hypothekcnbücher, zwar nicht in so specieller Durchführung, aber in der Hauptsache schon längst bestanden hat, indem in den dort eingeführten Viertelsbüchern und den darin befindlichen Folien dem Wesentlichen nach das, was der Gesetzentwurf vorlegt, zur großen Bequemlichkeit des Publicums und zur Erleichterung des Verkehrs enthalten ist. Präsident I). Haase: Es scheint, daß Niemand mehr das Wort begehrt; wir werden sonach zur speciellen Berathung über gehen. Referent Abg. Braun: tz. 1 des Gesetzentwurfs lautet:
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