Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
daß ich auch den Minimalgehalt von 120 Lhlm. für einen ledi gen Schullehrer, vorausgesetzt, daß ihm die Aussicht gegeben wird, in eine höhere Stelle aufzurücken, keineswegs für so niedrig halten kann, wenn ich ihn mit den Verhältnissen anderer Stande vergleiche. Nach dem 14. bis 16. Jahre tritt er aus den Volks schulen in das Seminar, wo er in vier Jahren soweit gebildet wird, daß er eine Schulstelle übernehmen kann, und 120 Thlr. Gehalt bekommt, bei einer Patronatstelle noch weit mehr. Diese Ausbildung hat ihm gleichwohl, da er den Unterricht unentgelt lich genießt, und sich mancher Unterstützung an Speisech an baa- rem Gelde und sonst zu erfreuen hat, sihr wenig gekostet, schwer lich viel mehr, als die Lehrzeit eines Handwerkers. Vergleicht man damit, was die Studien der Candidaten der Theologie, Ju risprudenz und Medicin kosten, wieviel Hunderte und Tausende erforderlich sind, bis sie nach vielen Jahren endlich dahin gelan gen- ihr Brod selbst zu verdienen, so muß man es um so mehr angemessen finden, wenn die Stellung der Schullehrer nicht mit einem so hohen Minimalgehalte, als der von 150 Thlr. ist, ver bunden wird. Viele Actuare in den Aemtern bekommen, nach dem sie schon 5 bis 6 Jahre von der Universität abgegangen sind, erst einen Gehalt von 300 Thlr., welcher bei manchem nie über 400 Thlr. steigt. Nach alle dem sollte ich wohl meinen, daß eine Erhöhung bis auf 130 Thlr. allerdings ausreichend sei. In dieser Hinsicht auch sonst stimme ich dem Deputationsgutachten bei, enthalte mich aber alles weiteren Eingehens, soviel auch noch im obigen Sinne anzuführen wäre, da die Discussion schon so lange gedauert hat, und die Zeit zu weit vorgerückt ist. Abg. Wieland: Nachdem so lange schon gesprochen wor den ist und ich erst jetzt das Wort erhalten habe, will ich darauf verzichten und das, was ich etwa zu sagen hätte, nach Befinden bei einem späteren Abschnitt anknüpfen. Staatsminister v. Wietersheim: Ein einziges Wort zur Berichtigung erlaube ich mir dahin zu äußern, daß nach dem Gesetz ein Schullehrer vor seinem 21. Jahre keine ständige Stelle erhalten kann. Präsident v. Haase: Ich erwarte, ob der Referent noch zum Schluß sprechen wolle? Abg. Georgi (aus Mylau): Herr Präsident.' Ich bitte ums Wort. Wenn es im Sinne der Deputation gelegen hat, die Zulage von 10 Thlr. auf die Jahre 1844 und 45 nicht als eine stehende Zulage zu betrachten, so glaube ich, würde es zur Vermittelung der Ansichten beitragen, wenn statt des Wortes „Zulage" gesetzt werde „Gratisication ", und ich erlaube mir die Frage, ob die Deputation eine derartige Abänderung anneh men würde. Ich glaube, gehört zu haben, daß der Abg. v. Gab- lenz sich in diesem Falle dem Deputationsgutachten anschlicßen würde. Der Sinn des Deputationsgutachtens scheint kein an derer zu sein. Präsident v. Haase: Als Vorstand der Deputation er kläre ich, daß es derselben gleich fein kann, ob gesagt wird „Zu lage" oder „ Gratisication", wenn die Schullehrer nur das Be antragte erhalten. Da die Deputation die Zulage nur als au - ßerordentliche Unterstützung auf zwei Jahre vorschlagt, H. 95. so liegt darin, daß eine feste Gehaltserhöhung von ihr gegenwär tig nicht vorgeschlagen wird. Wenn der Abg. v. Gablenz seinen Antrag darauf beschränken will, daß im Anträge der Deputa tion statt „Zulage" gesetzt werde „Gratisication", so würde sich die Deputation wegen dieses Ausdrucks mit ihm vereinigen und mit dieser Abänderung ihren Antrag zur Abstimmung bringen. Abg. v. Gablenz: Es könnte vielleicht in der Art gesche hen, daß es in meinen Antrag gesetzt würde. Präsident v. Haase: Es sind allerdings mehre Punkte, in welchen dec Antrag der Deputation von dem des Abg. v. Gab lenz abweicht. Der Letztere will die Zulage oder Gratisication gegessen wissen nur in Berücksichtigung des Nothjahres 1842 und für solches, ohne Weiteres; die Deputation hingegen macht zur Bedingung, daß die Zulage nur der erhalte, .welcher längere Zeit Lehrer gewesen ist; ferner, daß im concreten Falle das Be- dürfniß vorliege, und will, daß die Zulage nur bei solchen Leh rern eintrete, deren Gehalt nicht über 130 Thlr. hinausgehe. Referent Abg. Klien: Ich bin ganz damit einverstanden. Es kommt aber allerdings nach dem, was wir gesagt haben, ein ganz anderer Sinn heraus. Sie könnten sonst Gratisicatwnen bis zu 130 Thalern erhalten. Staatsminister v. Wietersheim: Es handelt sich nur um einen Antrag, und wenn er an die Staatsrcgierung gelangt und diese darauf eingeht, so wird die Gewährung auf angemessene Weise ausgesprochen werden. Wenn cs geschieht, wird man jeden Ausdruck vermeiden, woraus ein Recht auf Fortdauer der Bewilligung erwachsen könnte. Das Ministerium wird den Ausdruck „Gratisication" in jedem Falle wählen. Referent Abg. Klien: Man dürfte nur die Anträge Seite 523 unter 3 und Seite 524 des Berichts hinter einander stellen, so kann kein Bedenken mehr sein; es wird dann dem Ermessen des Ministern anheimgegeben. Ich würde vergebens unternehmen, wenn ich noch mehr zur Begünstigung der Schullehrer sagen wollte. Jndeß wünsche ich doch, da wir einmal soweit und die Bedürfnisse dringend sind, daß sich nicht, wenn wir von Er höhung des Gehaltes sprechen, der beliebte Ausdruck in der Kammer vernehmen lasse: „sie sollen ihn nicht haben." Thun Sie das Gegentheil und zeigen Sie, daß es Ihnen Ernst ist, die Lage der Schullehrer zu verbessern, so werden sich die selben gewiß bestreben, den Ruhm unserer Volksschulen auch im Auslande zu erhöhen. Präsident v. Haase: Vielleicht beruhigt sich der Abg. v. Gablenz dabei, daß man das Wort „einstweilige" hinzufüge. Abg. v. Gablenz: Ich werde mir erlauben, dieKammer zu fragen, ob sie genehmigt, daß in dem Anträge statt „ein jährige" gesetzt werde „zweijährige" ? Sonst würde ich bei mei nem Anträge festhalten, gleichviel, wie es ihm geht, da ich keine Gesetzesänderung zur Erwägung gegeben wissen will. Präsident v. Haase: Ich frage zunächst: ob die Kammer die Unterstützung, welche sie dem frühem Anträge desAbgeord- neten v. Gablenz gewahrt hat, auch noch jetzt demselben angedei hen lasse, nachdem er ihn dahin abgeändert hat, daß gesetzt wer den soll „zweijährige Gratisication"? — Einstimmig Ja. 4*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder