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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Staatsminister v. Wietersheim: Ich glaube, daß es ganz auf dasselbe herauskommt, ob die Kammer dm Antrag der Deputation annimmt oder den, der soeben von dem ehrenwer- then Abgeordneten gestellt worden ist; in dem einen wie in dem andern Falle wird das Ministerium so verfahren, wie es bisher geschehen ist, das heißt, man wird so weit, wie die budjetmäßig bewilligten Mittel für den Zweck ausreichen, den dringendsten Fällen abhelfen. Da aber die verehrte Deputation selbst nicht eine höhere Bewilligung zu diesem Zwecke beantragt hat, so wird die Regierung gewiß das Budjet nicht überschreiten, eben so we nig wird man die Communen anhalten, was ihre Kräfte zu leisten nicht im Stande sind. Wenn endlich noch auf einen Gegenstand zurückgekommen worden ist, der in der letzten Sitzung mehrmals erwähnt wurde, so kann ich nicht umhin, einige Worte darüber zu bemerken, weil sonst das Stillschweigen des Minister» gemiß- dxütet werden könnte. Der Geistliche, von dem die Rede ist, ist nicht abgesetzt, sondern seiner Stelle entlassen worden; es war dies ein sehr trauriger Fall; dieser Mann war in eine Unter suchung verflochten, ist jedoch von dem zweiten Urtheil absolvirt worden, so daß also eine Ursache zur Absetzung nicht vorlag, gleichwohl hat man sich, aus den wichtigsten Gründen, deren ausführliche Erörterung nicht hierher gehört, genöthigt gesehen, ihn seiner Stelle zu entlassen; es wäre aber grausam gewesen, hätte man ihn gänzlich brodlos lassen und ihn am Ende seines Lebens dem Hungertode oder dem Bettelstäbe preisgeben wollen. Dazu ist der Fonds für kirchliche Zwecke zu 6,000 Thlr. mit be stimmt; dieser Fonds war aber so erschöpft, daß es nicht thun- lich war, diese Pension dahin, wohin sie eigentlich gehörte, zu weisen; weil nun dieser Geistliche aus der Procuratur Meißen einen Theil seines Gehaltes bezog, so hat sich die Regierung er mächtigt gehalten, diesen Aufwand vorübergehend dahin zu ver weisen, und das ist ein Verfahren, was vollkommen gerecht fertigt ist. Abg. v. Thielau: Darauf, ob dieser Geistliche trotz sei ner Entlassung Pension verdient habe, oder nicht, kommt Nichts an, sondern es handelt sich jetzt nur darum, daß ein Fonds vorhanden ist, aus dem von dem Ministerio zu derglei chen Zwecken Etwas verwendet werden kann. Ist ein solcher Fonds vorhanden, so ist eS auch wünschenswerth, die Bedin gungen kennen zu lernen, wie dieser Fonds verwendet werden kann. Dieses Döhner'schen Fonds ist schon 1834 Erwäh nung geschehen, er ist aber nur jetzt ganz zufällig wieder zur Kenntniß der Stände gekommen, und wir würden außerdem gar Nichts von der Verwendung dieses Fonds erfahren haben. Es scheint mir doch sehr wünschenswert, daß wir doch einmal Kenntniß von den Fonds bekommen, die bei dem Culrusmini- sterio verwaltet werden, damit wir eine beständige Übersicht ha ben, welche Mittel die Staatscaffe noch außerdem hat, um dergleichen Wünsche zu befriedigen. Mein Antrag steht noch; ich werde den Herrn Präsidenten ersuchen, denselben zur Unter stützung zu bringen; ich habe es ganz der geehrten Kammer zu überlassen, ob sie ihn unterstützen will; aber ich sollte meinen, daß ganz derselbe Grund vorläge, welcher vorhanden war, als die geehrte Kammer bestimmt wurde, meinen Antrag in Bezug auf die Universität zu unterstützen. Staatsminister v. Wietersheim: Zch habe nur zur Er läuterung noch zu bemerken, daß der Döhner'sche Fonds, auf den der geehrte Abgeordnete nunmehr übergegangen ist, den Ständen bei mehren Gelegenheiten bekannt geworden ist; ein mal ist das auf dem Landtage 18AI- geschehen, wo die Stände auf eine Uebersicht der bei dem Cultusministerio zu verwaltenden Fonds antrugen, und in dieser bei dem Landtage 1836 vorge legten Uebersicht ist auch die Döhner'sche Wittwen - und Waisen- casse aufgeführt, die 28,000 — 29,000 Thaler betrug. Spä ter auf dem Landtage 1840, als der Entwurf zu dem Gesetze wegen Errichtung einer Wittwen - undW.aisencasse für die Schul lehrer angelegt wurde, beabsichtigte die Staatsregierung, dieDöh- ner'sche Wittwen - und Waisencaffe mit der allgemeinen zuverbin den, und cs ist auch da ebenfalls wieder der Cassenbestand auf das Vollständigste mitgelheilt worden. Allein die Stände selbst traten damals der Absicht der Staatsregierung entgegen, indem sie erklärten, dieser Fonds wäre Privateigenthum und es könne deshalb darüber ohne Zuziehung der Interessenten nicht verfügt werden, weil er von den Schullehrern durch Beiträge gesammelt worden wäre. Diese wurden daher befragt, und sie haben nun mehr ihre Einwilligung gegeben, daß dieser Fonds mit zu Be gründung einer Schullehrerpensionscasse für gewisse Stellen be stimmt werde. Das ist aber eine Sache, die erst in spater Zu kunft rcalisirt werden kann. Es können darüber noch viele Jahre vergehen. Also hat jetzt nicht der geringste Grund vor gelegen, darüber Etwas zu sagen; dieser Fonds aber hat jetzt seine Bestimmung, sein Ertrag wird dermalen noch zur Uuter- stützung von Schullehrerwittwen verwendet. (Der königl. Commissar v. Schulze tritt in den Saal.) Präsident v. Haase: Ich werde jetzt den beim Beginn der heutigen Berathung erwähnten Antrag des Abg. v. Lhielau zur Unterstützung bringen. Er lautet so: „Die hohe Staatsre gierung zu ersuchen, ein genaues Verzeichniß der bei dem hohen Ministerio des Cultus verwalteten Fonds mit Angabe des Zwecks und deren Verwendung der nächsten Ständeversammlung vcrzu- lcgen." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unter stützt? — Er erlangt fast einstimmige Unterstützung. Abg. v. Thielau: Ich habe mir nur zwei Worte zu er lauben auf die Aeußerung des Herrn Cultusnn'nisters, daß näm lich eine Benutzung des Döhner'schen Fonds erst in spater Zu kunft in Frage kommen könne. Diese Erklärung beweist doch ganz deutlich, daß wir unfern Antrag aufEtwas basiren würden, was gar nicht vorhanden ist. Die Deputation hat bereits die Ständeversammlung bei frühem Beschlüssen aufdüsen Döhner' schen Fonds verwiesen; in Bezug auf diesen Fonds hat sie den Antrag gestellt und j'tzt erfahren wir von dem Herrn Cultusmi- nister, daß die Verwendung dieses Döhner'schen Fonds erst in ' später Zukunft zu diesem Zwecke eintreten könne. Nun, meine Herrm, wenn in später Zukunft Etwas erst eintreten kann, so
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