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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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können wir doch auf diesen Fonds unmöglich jetzt Rücksicht neh- men. Wenn dieser Fonds von diesem Augenblicke an disponibel wäre, dann wäre es eine andere Sache; aber die Benutzung die ses Fonds tritt vielleicht erst in später Zukunft, das heißt in 10, 20 oder 50 Jahren ein. Ich weiß es nicht, und ich glaube, auch die Deputation weiß es nicht, wenn dies geschehen werde, und daraus folgt, daß wir jetzt auf diesen Fonds gar keine Rück sicht nehmen können. Stellv. Abg. Fleischer: Nach dem, was der Herr Cult- minister geäußert hat, könnte ich mich des Mortes ganz begeben, allein ich benutze doch d.'e Gelegenheit, da ich das Wort jetzt habe, zu erklären, daß mich das Deputationsgutachten vollkommen be friedigt und ich mich gern für dessen Annahme verwenden möchte. Es gibt dieses Deputationsgutachten in seinen zu hoffenden Fol gen jedenfalls einer Gasse von Staatsbürgern eine Beruhigung, die wir ihnen gewiß von Herzen wünschen müssen. Meine Her ren! Wir haben nur unlängst anerkannt, daß der Minimalgehalt, welchm ein Schullehrer auf dem Lande genießen soll, gewiß nur ein sehr karg zugemessener ist, so daß nur mit der größten Spar samkeit er davon zu leben vermag. Wo soll er aber Hinblicken, wenn bei solcher Veranlassung ihm nicht einmal das Minimum gesichert wird? Dabei hat man in Zweifel gesetzt, woher das Fehlende genommen werden könne, ob aus der Staats- oderCom- muncaffe. Nun ich behaupte, es ist sicherlich eine der heiligsten Pflichten einer Gmnun, dafür zu sorgen, daß der Mann, dem sie ihre wichtigsten Interessen anvertraut, nämlich den Unterricht ihrer Kinder, wenigstens nicht mit Noch zu kämpfen hat. Ich glaube wohl, daß ein Fall, wie der angezegme, nur selten eintre ten wird; wenn er aber cintritt, ist er mehr zu betrachten wie ein Schicksal, das eine Communcasse betreffen kann, einer der Fälle, welche zwar nicht angenehm sind, aber doch ertragen wer den müssen. Ich zweifle daher nicht, daß die meisten Gemein den wohl Mittel finden werden, um ihrem Schullehrer soviel zu legen zu können, daß sein Gehalt das Minimum erreicht, also daß er zur Noch leben kann. Sollte das aber nicht der Fall sein, so glaube ich, dürsten die dadurch e:.t sehenden Ansprüche an die Staatscasse wohl nicht in ihrer Gesammtheit von so großem Be laufe sein. Nehmen wir daher den Antrag der Deputation, so wie er vorliegt, ai, so geben wir, ich wiederhole es, dieser Gass.- von Staatsbürgern eine Beruhigung. Es dürfte allerdings wohl möglich sein, daß sich ein Lehrer fände, der für den geringen Gehalt von 70 b:s 80 Lhlr. eine solche Stelle annähme; allein bald wird er finden, daß er nicht davo r leben kann und er wird bei aller aufgewandten Mühe nur mit Sorgen zu kämpfen haben, welche ihm alle Freudigkeit zu seinem Berufe rauben müssen. Aus dieser Ursache mochte ich mich recht warm für die Annahme dieses Antrags der Deputation verwenden, u id h'ge die Uebcr- zeugung, daß dadurch das Wünschenwerthe erreicht werden wird. Abg. Sachße: Ich habe den Antrag des Herrn Abg. v. Lbielau unterstützt, den Antrag des Hrrrn Secretair l). Schrö der hingegen nicht unterstützt. Der Herr Cultminister äußerte zwar, daß beide Anträge, der Deputalionsai.trag, wie der des Abg. v. Thielau, in der Wirkung einerlei waren. Ich glaube nun zwar auch, daß sie in der Ausführung sich nach dem Gutbe- sinden des hohen Cultministerii wohl ziemlich gleichstcllen können, aber im Ausdruck der Worte, zu dem der eine oder andere Antrag bei der Ausführung berechtigt, darin liegt noch ein bedeutender Unterschied; ob man nämlich Bedacht zu nehmen hat, daß bei Emcrikirung der Schullehrer dem Amtsnachfolger das Minimum des Gehalts ungekürzt erhalten werde, oder ob man einen gleichen Bedacht zu nehmen hat bei Emeritirung von Geistlichen, das scheint doch noch etwas verschieden zu sein davon, ob man es blcs zu erwägen hat. Soviel weiß ich wohl, daß in den meisten Fällen die Gemeinden das Doppelte von dem, was dec Mini- malsatz beträgt, werden aufzubringen haben, selbst wo schon der Minimalsatz zeither mit Anstrengung aufgebracht wird. Wer weiß es nicht, daß es Landgemeinden in mancher Gegend gibt, wo die ganze Ccm.nunaleinaahme nicht 30 bis 50 Lhlr. über steigt, und da werden Sie mir zugeben, daß es ganz unmöglich ist, den Minimalgehalt von 350 auf 700 Lhlr. bei den Geistli chen, oder von 120 bis 130 Lhlr. auf 240 bis 260 Lhlr. bei den Schullehrern zu verdoppeln. Ohne Beihülfe der Staatscasse wwd das in vielen, ja den meisten Fäll n den Communen nicht möglich sein. Wenn daher der Antrag des Abg. v. Lhielau an genommen wird, so würde ich auch dafür stimmen, daß der An trag des Herrn Secretair Schröder angenommen würde, aber daß der Antrag der Deputation zugleich mit dem Antrag des Secretair Sch-örer angenommen weide, dem könnte ich unmög lich, well er mir zu prägnant erscheint, beitreten, und zwar um so mehr dem nicht beitrcten, da er nur nebenher mit hineingezo gen worden, da es sich jetzt von den Schullehrern, nicht von den Geistlichen handelt. Secretair V. Schröder: Ich glaube die Aeußerung des Herrn Abg. Sachße noch einigermaßen berich igen zu müssen. Er scheint mir in einen bedeutenden Rechnungsirrthum velfallen zu sein. Es ist nämlich keineswegs die Absicht der Deputation, eben so wenig, wie meine Absicht, zu verlangen, daß die emeri- rirten Geistlichen den vollen Gehalt ihrer Stellen behalten sollen, mithin ist auch das falsch, wenn er sagte, man könne den Ge meinden nicht zumuthen, anstatt jetzt 350 Lhlr. für den Geist lichen aufzubringen, in Z.ikunst diese Summe auf 700 Lhlr. er höhen zu müssen; denn trägt die Stelle gerade den Minimal gehalt von 350 Lhlr., so bekommt der Emeritus etwa die Hälfte davon, also 175 Lhlr., nicht den ganzen Gehalt. Der Nachfol ger aber würde nach dieser Theilung auch nur 175 Lhlr. erhalten, und daher g ht mein Ant ag dahin, diese Hälfte für den neu ein tretenden Geistlichen zu erhöhen, so daß siin Gehalt das Mini mum erreicht, weshalb also hür ein Zuschuß von 175 Lhlr. nö- thig werden würde. Nehmen Sie an, die Stelle trägt 400 Lhlr., so würde der Emeritus nach dem vorigen Beispiele 200 Lhlr. bekommen; der neu ring tretens Geistliche hätte von dieser Stelle noch 200 Lhlr. übrig, mithin müßten ihm nur noch 150 Lhlr. zugelegt werden, damit er den Minimalgehalt erhält; und so vermind rt sich der Zuschuß, je höher das Einkommen der Scelle sich beläuft. Bei einer Lehrerstelle von 200 Lhlr. Gehalt würde
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