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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Ende die Staatskasse anders, als der Geldbeutel der Steuer pflichtigen. Abg. Lvdt: Zwar habe ich den Lhielau'schen Antrag nicht unterstützt, weil ich die Absicht hatte, für das Deputationsgutach ten zu stimmen. Ich werde aber nun dessenungeachtet dem Lhielau'schen Anträge beitreten und zu dem Ende nur kürzlich meine Gründe entwickeln. Es ist wahr, es gewährt dieser An trag eigentlich weniger, als der Vorschlag der Deputation, und zwar insofern, als er diejenigen Fälle nicht in sich begreift, die etwa in der Zwischenzeit von dem jetzigen bis zum künftigen Landtage Vorkommen können. Allein er gewährt wenigstens die Aussicht, gleich dem Deputationsgutachtcn, daß in Zukunft das Verhalt- niß, welches einer Abänderung bedürftig ist, wirklich abgeändert werden wird, daß wenigstens die Sache am künftigen Landtage anderweit zur Sprache kommt. Insofern schließt sich also der Thielau'sche Antrag auch dem wieder an, was wir in Bezug auf die Verbesserung der Stellung der Lehrer beschlossen haben, und was doch auch nur in Aussichten besteht. Hiernächst glaube ich dem Anträge des Abg. v. Lhielau den Vorzug geben zu müssen, weil er allerdings auch die Rücksichten, die wir bei Bewilligungen zu nehmen haben, nicht aus den Augen setzt. Wahr ist es, wir würden, wenn wir den Antrag der Deputation annähmen, eine Bewilligung für die Staatscasse aussprechen, deren Grenzen wir noch nicht kennen, oder wollen wir davon absehen, in die Gefahr kommen, den Gemeinden eine Last aufzulegen, welche wohl in vie len Fällen nicht so leicht von ihnen getragen werden könnte. Es sind mir Fälle bekannt, wo Emeritirungen nothwendig wurden, Fälle, an die ich mich aber allerdings um deswillen nicht gern zurückerinnere, weil sie ein trauriges Bild gewähren. Ein Fall schivebt mir besonders vor, wo eine Emeritirung eintreten mußte, weil der Lehrer wegen zu weit vorgerückten Alters seine Berufs pflichten nicht mehr erfüllen konnte. Die Gemeinde war klein und konnte deshalb eine extraordinäre Beihülfe nicht gewähren. Die Folge davon war, daß sowohl der Emeritus, als auch dessen Nachfolger im eigentlichen Sinne des Worts hungern mußten, oder, wenn sie das nicht wollten, zum Schuldenmachen gezwungen waren. Auch mochte ein ganz besonderes Mißgeschick bei diesem Emeritus obwalten, weil selbst der Hülferuf, der an das Cultus- ministerium erging, nur erst spät ein geneigtes Gehör fand. Ich bemerke dies nicht als einen Vorwurf gegen das Ministerium; denn cs ist von dem gegenwärtigen Vorstande desselben nicht die Rede. Dieser Fall ist mir aber bekannt geworden, weil eine Per son sich veranlaßt sah, wegen der erwähnten Verzögerung jenen beiden Lehrern aus Privat Mitteln Hülfe zu gewähren, (welche wohl auch nöthig war, weil 1^ Jahr, oder noch längere Zeit ver flossen war, ohne daß irgend eine Entscheidung erfolgte) und diese Unterstützung durch meine Hände ging. Ich erwähne diesen Fall, obwohl ungern, aus dem Grunde, weil ich hinzufügen muß, daß die betheiligte Gemeinde, wenn sie hätte veranlaßt werden sollen, dem Amtsnachfolger aus eignen Mitteln das gesetzliche Minimum zu gewahren, dies ganz gewiß nicht im Stande gewesen sein würde. Gesetzt nun also, es würde der Antrag der Deputation angenommen, der in dieser Beziehung keine nähere Bestimmung enthält, so könnte es allerdings wohl dahin kommen, daß ohne Weiteres die Gemeinden zu einem Beitrage angehalten würden und hierdurch eine Ueberbürdung eintreten könnte. Weil ich das nun auf der einen Seite nicht will und auf der andern Seite doch sehe, daß durch den Lhielau'schen Antrag den Lehrern wenigstens die Aussicht gewährt wird, daß in der vorliegenden Beziehung gleichfalls eine Verbesserung ihrer Stellung eintreten werde, so trage ich kein Bedenken, mich jetzt für den Lhielau'schen Antrag zu erklären, und um so mehr, als ich glaube, daß die Bedenken, die man dem Schröder'schen Anträge entgegengesetzt hat, dadurch zugleich mit beseitigt werden, weil darüber noch nicht mit Be stimmtheit abgebrochen wird (wie wohl auch der Secretair Schrö der will), und wir, wenn von Seiten der Staatsregierung an uns oder vielmehr an die künftige Ständeversammlung eine Vorlage gelangt, ersehen werden, inwieweit auch dieser Antrag ausführbar ist. Weil ich nun eben wünsche, daß der Schröder'schr Antrag gleichfalls Berücksichtigung finden möge, so erkläre ich mich für den Lhielau'schen Antrag in Verbindung mit dem Schröder'schen. Abg. Zische: Als Beleg, wie sauer es den Gemeinden in vielen Fällen ist, das Schulgeld aufzubringen, führe ich an, daß in der Oberlausitz aus derNostitz-Weigsdorfer Stiftung IMOLHa- ler Schulgelderreste bezahlt worden sind, die die Gemeinden auf zubringen nicht vermochten. Referent Abg. Klien: Ich finde keinen so bedeutenden Un terschied zwischen dem Anträge des Abgeordneten v. Thielau und dem der Deputation und nach der vom Herrn Cultminister gege benen beruhigenden Erklärung schlage ich den übrigen Mitglie dern vor, sich mit dem v. Lhielau'schen Antrag zu vereinigen. Ich glaube, daß wir dadurch denselben Zweck erreichen. Präsident v. Haase: Was mich als Vorstand der Depu. tation anlangt, habe ich kein Bedenken dagegen, den Antrag der Deputation mit dem des Abgeordneten v. Lhielau zu vertauschen; ich habe diesen auch unterstützt, und würde damit einverstanden sein, daß der v. Lhielau'sche Antrag an die Stelle des Deputa tionsantrags gesetzt werde, und ich frage die übrigen Mitglieder der Deputation, ob sie hierin mit mir einverstanden sind? — Dieselben geben ihre Z u sti m m u n g. Secretair v. Schröder: Ich bemerke nur, daß ich dies verstanden habe, mit Vorbehalt meines Antrags, well mein Amendement ebenso gut in den v. Lhielau'schen Antrag, wie in den Antrag der Deputation sich einreiht, wie ich schon vorhin er wähnt habe. Präsident 0. Haase: Es ist bereits von dem Antragsteller bemerkt worden; ich werde darauf besondere Fragen stellen, zu vörderst aber über den abgeänderten Antrag der Deputation mit Vorbehalt des vom Secretair v. Schröder beantragten Zu satzes abstimmen lassen; der Antrag der Deputation lautet jetzt so: „Die auf allgemeine Pensionirung aus Staatscassen gerichteten Petitionen zwar auf sich beruhen zu lassen, jedoch im Verein mit der hohen ersten Kammer an die hohe Staatsregierung den An trag zu stellen, in Erwägung zu ziehen, inwieweit und durch
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