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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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nur jeder der Herren Abgeordneten, was diesenPunkt betrifft, sich in seinem eigenen Wahlbezirke umsehen, so wird er sich überzeu gen, daß die Ausschulung von den Gemeinden nicht überall ge wünscht wird. Habe ich übrigens den geehrten Abgeordneten gestern recht verstanden, so tadelte derselbe, die Deputation habe die Erfüllung des Minimalgehalts auf 120 Lhaler im Allgemei nen beantragt. Nun allerdings muß das Gesetz, welches diese Erfüllung vorschreibt, erfüllt werden, Ausnahmen jedoch, wie sie in dem Gesetze und der Ausführungsverordnung stehen, und wie sie der Herr Staatsminister gestern bereits angedeutet hat, kann es geben, wenn der Lehrer das nicht leistet, was er leisten soll, in welchem Falle er freilich, dem Principe nach, entfernt werden sollte. Allein ich glaube, der Abgeordnete Jani hat diesen Fall auch nicht vor Augen gehabt, sondern vielmehr den im Voigtlande häufig vorkommenden Fall, wo einzelne Familien gleichsam wie nach Sibirien verschlagen sind und die Kinder die Schule nicht besuchen können. Nun da wird auch das hohe Ministerium kei nen ständigen Schullehrer anstellen, sondern es wird entweder einen Schullehrer aus einem benachbarten Orte dahin deputiren, oder durch Unterstützung auf andere Weise die Mittel dazu her geben, auch diesen Kindern Unterricht geben zu lassen. Wenn hiernächst der Abgeordnete v. Lhielau zwar nicht gegen den An trag der Deputation, wohl aber gegen weitere Belastung der Staatskasse, aus Rücksicht gegen die Steuerpflichtigen, gespro chen, dabei auch auf das gesteigerte Ministerialbudjet, auf weit geringere Besoldung der Schullehrer in Baden sich bezogen, auch geäußert hat, man gehe bei den Anforderungen an die Schullehrer zu weit, da es wohl genüge, wenn man in den Schu len genügend Lesen, Schreiben und Rechnen lerne, so muß ich darauf entgegnen, daß die Deputation die Rücksicht gegen die Steuerpflichtigen im Deputationsgutachten nicht nur nicht aus den Augen gelassen, sondern sich auch ausdrücklich darauf bezo gen hat. Wenn sie aber eine Erhöhung des Gehalts bis auf 130 Lhaler, wodasBedürfnißsich zeigt, nur auf 2 Jahre beantragt und die Frage einer dauernden Verbesserung der drü ckenden Lage der Schullehrer der weitern Erwägung des hohen Ministern anheimgestellt hat, so hat sie geglaubt, daß auf der einen Seite eines der dringendsten Bedürfnisse nicht bis zum nächsten Landtage unbefriedigt zu lassen sei, auf der andern Seite, daß durch den Antrag, wie sie ihn gestellt hat, die nächste Stän deversammlung keineswegs in ihrer Hauptentschließung präjudi- cirt werde, sondern sie nur das anzuerkennen habe, was man jetzt als Vertrauensvotum ausgesprochen hat. Ist nun ferner das Budjet des hohen Ministern des Cultus und öffentlichen Unter richts seit geraumer Zeit vielleicht gestiegen, so würde weiter Nichts daraus folgen, als daß wir zeither für das Volksschulwe sen noch zu wenig gethan haben. (Staatsminister v. Wietersheim tritt in den Saal.) Herr v. Lhielau hat gestern selbst erklärt, er sei überzeugt, ein Schullehrer könne von IMLHalern m'chtleben; er hat ferner gesagt, den Zuschuß solle die Commun nicht geben, die Staats kasse solle ihn aber auch nicht geben; nun das Mittel zwischen beiden ist^ sür§ die Schullehrer der Schmachtriemen. Zwischen Baden und Sachsen, worauf sich der geehrte Abgeordnete bezo gen hat, läßt sich kein Vergleich anstellen, theils weil in Baden die ländlichen Bedürfnisse wohlfeiler sind, theils weil die Schul einrichtungen daselbst nicht nach gleichen Rücksichten, wie die sächsischen, beurtheilt werden können. Wenn der Abgeordnete aber glaubt, daß es in den Volksschulen mit Lesen -, Schreibrn- und Rechnenlernen abgethansei, so kann ich seiner Meinung nicht beipflichten. Ich glaube, obenan steht die Anleitung zum rich tig Denkenlernen in den Volksschulen, an welcher Anleitung es früher wohl gefehlt haben mag. Daß diese Anleitung nicht des sen Sache ist, der nicht ordentlich gebildet ist, liegt auf dcrHand; denn wenn der Lehrer nicht richtig denken gelernt hat, so wird er auch Andern keine richtige Anleitung geben können. Abg. Jani: Es ist mir nicht eingefallen, dem Staate für neue Orte, die entstehen, Beiträge anzustnnen, um Schulen ein zurichten. Im Gegentheil, wenn zu neuen Anbauen Erlaubniß gebeten und gegeben wird, muß darauf Rücksicht genommen wer den, daß diese Leute einer bereits bestehenden Schule eingeschult werden. Anders ist es aber bei den Orten, die schon mehre Jahre bestanden haben, und die bei einer Schule bleiben müssen, wenn nicht der Staat eine andere Einrichtung trifft. Mir scheinen überhaupt die Verhältnisse im Voigtlande gar nicht so gewürdigt zu werden, wie sie wirklich dort bestehen, und ich stelle mir sogar die Möglichkeit vor, daß diejenigen, die auf dem platten Lande wohnen, diese Verhältnisse gar nicht beurtheilen können. Es gibt aber auch im Voigtlande Leute, die ihre Kinder gar nicht in die Schule schicken können, weil es 3 bis 4 Stunden von der Schule entfernte Dörfer gibt, wie man dies hier gar nicht kennt. Unser Voigtland wäre, wie die Oberlausitz, gar keine schlechte Provinz, wenn sie nur bei ihrer ursprünglichen Bestimmung des Bodenanbaues geblieben wäre. Wenn nicht daselbst eine Menge Fabrikgewerbe entstanden wären, so würde sie im Stande gewe sen sein, ihre Schulzustände zu regeln. Stellen Sie sich aber vor, daß ein Ort A ja 1 Stunde von der Schule entfernt liegt. Nun müssen die Kinder über Berg und Thal da gehen, wo im Winter nicht fortzukommen ist. Sie haben nicht genügende Kleidungsstücke, und wenn sie nun K Stunde gemacht haben, so kommen sie mit nassen Kleidern und erfroren hin; sie sind nicht im Stande, andere Kleider anzuziehen, und wenn sie nach Hause kommen, haben ( sie vielleicht wieder keine trockenen Kleider. Meine Herren, wer keine Kleider anzuziehen hat, ist schlecht daran. Glauben Sie jedoch, es gibt im Voigtlande auch Orte, wo sich der Lehrer sehr wohl befinden kann, es gibt aber auch Orte, wo er unter dem Drucke des Elends mit seufzen muß, und doch ein Gegenstand des Neides ist, weil er mehr hat, als die Leute, die zu seiner Subsistenz beizutragen haben. Daß überall Schulen eingerichtet wekden mögen, ist mein dringendster Wunsch; daß aber, wenn der Staat ausgesprochen hat, es solle keine Schulstelle unter 120 Lhlr. bestehen, nunmehr auch diese Leute nicht angehalten werden können, diese 120 Lhlr. aus ihren eige nen Mitteln zu gebeü, das ist klar; denn sie können es nicht, sie brauchen das, was sie haben, zu ihrer eigenen Subsistenz. Wenn also der Staat das Princip befolgen will, was er aufgestellt hat,
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