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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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* Zu 5, Zn der Petition Nr. 24 wird die Aufhebung der vom hohen Ministerio bisher beobach teten Designation mehrer Bewerber zu der bei Wieder besetzung einer Schulstelle abzulegenden Probe, und eventuell die Entschädigung der bei wirklicher Besetzung der Stelle nicht berücksichtigten Designaten für den bei der Probe ablegung gehabten Aufwand beantragt, in der Petition Nr. 21 hingegen nur der letztgedachte Antrag gestellt. Der Petent Nr. 24 führt zu Begründung seiner Anträge Folgendes an: Das gedachte Verfahren scheine unnöthi'g; denn vermöge des den Gemeinden bei der Wahl nur zustehenden negativen Vo tums könnten dieselben ihre bei der Probe über die Tüchtigkeit eines Designaten gewonnene Meinung der Collatur-gegenüber, die schon durch die Designation ihr Urtheil ausspreche, nur selten geltend machen, hätten oft nicht die dazu nöthige Befähigung, so wie auch schon die vvrausgegangenen Prüfungen mehr Gewicht hätten, als die Proben, um die Tüchtigkeit eines Designirten zu beurtheilen, und wolle man in der einfachen Designation zur Probeablegung bei einer Schulstelle Bedenken finden, so müsse man dasselbe auch bei geistlichen Aemtern gelten lassen. Nachteilig aber sei das jetzige Verfahren für Gemeinden und Schullehrer wegen des Aufwandes, für letztem noch beson ders, weil er, wenn er die Stelle nicht bekommen, an Ansehen und Wirksamkeit bei seiner Gemeinde verliere. Den ausgestellten Gründen nach bezieht sich diese Petition nur auf den Fall, wenn bereits angestellte Schullehrer zu einer andern Stelle designirt werden und die Stelle eine wirkliche Mi- nisterialstelleist, bei welcher ebenden Gemeinden nur eine gesetz lich begründete, ablehnende Stimme zusteht. Sind solche Gründe vorhanden, so werden sie lediglich in der Schuld des De signaten zu suchen sein. Sind sie nicht vorhanden, so kann sich der Desigm'rte nur Glück wünschen, zur Probe mit zu gelangen, weil, wenn er auch nicht zu dieser Stelle gelangt, er doch zu einer demnächst offenen die Anwartschaft erwirbt, auch, um zu einer im Gehalte höher» Stelle zu gelangen, gern einiges Opfer brin gen wird. Und würde auch ein Schullehrer aus entfernterer Ge gend ausnahmsweise designirt und stünden ihm die Mittel, den Reiseaufwand zu machen, nicht zu Gebote, so würde das hohe Ministerium auf bescheidene Vorstellung ihn entweder dispensiren und einen Andern desigmren, oder auch nach Befinden ihm eine angemessene Beihülfe angedeihen lassen. Es gibt aber auch Privatcollaturstellen, welche das hohe Ministerium nur für den betreffenden Fall in Folge eines ausge stellten Reverses besetzt und wobei dasselbe zwar ebenfalls drei Designaten zur Probe sendet, jedoch den Gemeinden die Wahl unter diesen überläßt. Ist es auf der einen Seite für die Gemeinde von Vortheil, wenn sie unter mehren Designaten wählen oder bei rein ministe riellen Stellen ihre Wünsche der höchsten Behörde vortragen kann, so kann es auch häufig den Designaten, welche die Stelle nicht erhalten, gleichfalls nur zum Nutzen gereichen, wenn sie durch Probeablegungen in mehren Gegenden, namentlich bei Geistlichen und Superintendenten, welche dieselben anderweit em pfehlen können, bekannt werden. Kann man daher auch zugeben, daß die Stellung mehrer Designaten zur Probe in manchen Fallen unnöthi'g sein kann, so kann man eine Aufhebung dieses Verfahrens dennoch nicht unbedingt bevorworten, da zumal die Stellung mehrer Candida- tcn zur Probe oft die Bedingung der Ausstellung eines Reverses ff, dessen Verweigerung nurzumNachthcildessengereichen würde, der ihn sucht. ' Müßte sonach die Deputation die Aufhebung des bisherigen Verfahrens, welche die Wahl der Gemeinden beschränken würde/ auch dem Designten zum Vortheile gereicht, im Allgemeinen für nicht rälhlich erklären, wiewohl es in allen den Fallen wegfallen könnte, wo der Designirte in Bezug auf seine Person,, guch wis senschaftliche und sittliche Tüchtigkeit der Gemeinde bereits hin länglich bekannt ist, so liegt es ja doch auch in dem freien Willen des Designaten, ob er die Designation, zumal wenn er die Stelle nicht zu bekommen glaubt, annehmen oder mit Anführung von Gründen ablehnen will. Glaubt endlich die Deputation, daß dieser Gegenstand über haupt unter diejenigen gehöre, deren Einrichtung und Abände rung man ohne ständische Einmischung lediglich dem hohen Mi nisters zu überlassen habe, so rächet die Deputation der hohen Kammer an, auch die unter 5 angezeigtcn Petitionen auf sich beruhen zu lassen. Präsident V. Haase: Bemerkt Jemand Etwas zum fünf ten Punkte? — Die Deputation rathet an, die unter 5 ange zeigten Petitionen auf sich beruhen zu lassen. Stimmt die Kam mer hierin der Deputation bei? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Klien: Nun lautet der Bericht: Zu 6, die Anträge auf Erhebung des Schulgeldes durch eine Landessteuer und in Folge dessen Besoldung der Lehrer aus Staatscassen betreffend. In der Petition Nr. 24 wird hierüber gesagt, daß dies in andern Ländern bereits der Fall, namentlich Besoldung aus Staarscassen das einzige Mittel sei, mehre Uebelstände zu heben, welche darin bestünden, daß a) Aufbringung und Beitreibung der Schulgelder manche Zerwürfnisse zwischen Gemeinden und Schullehrern herbeigeführt hatten, namentlich da, wo, wie häufig auf dem Lande der Fall sei, die accidentellen Einkünfte nicht in Bausch und Bogen zum Gesammteinkommen geschlagen würden, h) bei Fixirung der Stellen nicht her im Generale vom 4. März 1805 bestimmte Normalsatz des Schulgeldes (1 gGr. wö chentlich ), sondern der observanzmaßige als Anhalt gedient und Ungleichheiten herbeigefüdrt habe, in deren Folge mancher Lehrer bei 100 Kindern kaum lOO THlr. Schulgelo, ein anderer noch einmal so viel bei weniger Kinderzahl beziehe, gleichwohl e) beiderlei Lehrer gleiche Verpflichtungen hätten, überdies der niedrig Gestellte bei noch mehr wachsender Kknderzahl die Anstellung eines Hülfslehrers auf seine Kosten befürchten müsse, während der andere diesem Uebel bei seiner geringer» Kknderzahl und bessern Besoldung entgehe. Läßt sich nun auch nach Dafürhalten der Deputation nicht verkennen, daß Ungleichheiten in Beziehung auf Schullchrerge- halte im Verhältnisse zu den Verpflichtungen der Lehrer und zur Kinderzahl vorkommen, so daß die unter b und v angegebenen Thatsachen keineswegs als unbegründet erscheinen, so kommen doch auch, abgesehen davon, daß bei menschlichen Anstalten völ lige Gleichheit der Verhältnisse unter die unerreichbaren Ideale gehört, gerade jene Ungleichheiten mit der so vielfach gewünsch ten Gradation im Gehalte der Schullehrerstellen zusammen. Sie würden weder dann, wenn man alle Stellen auf einen gleichen Gehalt setzen, noch, wenn man eine Gradation des letztem ein treten lassen wollte, entfernt werden können, weil die Verschieden heit der Anstrengungen bei aller gesetzlichen Gleichheit der Pflich-
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