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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer §. 104 an? — Sie wird einstimmig angenommen. Referent Abg. Braun: Es würde nun nach der vorgeschla genen Reihenfolge §. 114 folgen. §- H4. 5) durch Tilgung der Schuld. Wird die Forderung, für welche die Hypothek erlangt worden ist, ganz oder zum Theil durch Zahlung oder auf andere Weise getilgt, so erlöscht auch in gleichem Verhältniß die Hy pothek. Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer §. 114 an? — Sie wird einstimmig angenommen. Referent Abg. Braun: §.115. Cession an den Besitzer des Grundstücks. Der Inhaber einer in das Grund- und Hypothekenbuch eingetragenen Forderung, welcher vom Besitzer des verhafteten Grundstücks durch Zahlung oder auf andere Weise befriedigt wird, kann sich jedoch nicht entbrechen, demselben auf Verlangen anstatt einer Verzichtleistung eine Cession der Forderung auszu stellen. §. 116. Eine solche Cession berechtigt den Besitzer des Grundstücks, sich selbst als Inhaber der abgetretenen Forderung in das Grund- und Hypothekenbuch eintragen zu lassen und dieselbe dann weiter zu ccdiren. 8.117. Consolivation. Gleichergestalt ist der Besitzer des Grundstücks, welcher eine darauf versicherte Forderung auf andere Weise, als durch Cession erwirbt, oder der Inhaber einer solchen Forderung, wel cher das Eigenthum des Grundstücks erwirbt, eben sowohl berech tigt, die Löschung der Forderung im Grund- und Hypotheken buch zu verlangen, als auch dieselbe, so lange sie noch nicht im Grund- und Hypothekenbuch gelöscht ist, weiter zu ccdiren. Der Bericht sagt: Zu§§.115,116,117. Daß die in diesen §§. aufgestellten Grundsätze eine Ano malie enthalten, kann um so weniger bezweifelt werden, da die Hypothek als accessorisches Recht mit dem Hauptrecht der Forderung stehen und fallen kann und muß, gleichwohl aber in diesen §§. der Hypothek eine die Forderung selbst überdauernde und daher von ihr unabhängige und selbstständige Eigenschaft zu gesprochen wird. Ist dieses auch in theoretischer Hinsicht nicht zu billigen, so ist^doch andererseits nicht zu verkennen, daß die in diesen §§. enthaltenen Sähe die Erleichterung des Verkehrs mit Hypotheken begünstigen und dadurch den Grundstücksbesitzern wichtige praktische Vortheile verschaf fen, wovon die Erfahrungen anderer Staaten, z. B. Preu ßen, hinreichendes Zeugniß geben. Gegenüber diesen bekannten Erfahrungen, gegenüber den praktischen Vortheilen, welche das Princip der fraglichen §§. gewährt, müssen die theoretischen Be denken dagegen schweigen, zumal, wenn ein System aufgebaut werden soll, dessen Ziel Beförderung, Begünstigung des Real- credites ist. Was das Einzelne der §§. anlangt, so tauchte bei ß.115 die Frage auf, ob, wenn sich Jemand für eine hypothekarische Schuld verbürgt, und diese vom Schuldner getilgt, sodann aber weiter cedirt wird, der Bürge auch dem Cessionar aus der Bürg schaft verpflichtet bleiben soll? Diese Frage wurde von den Her ren Commissarien unter der Erklärung verneint, daß in dem Falle der §. 115 die Bürgschaft mit der von dem Hauptschuldner ge leisteten Zahlung erlösche und mit der Cession des letzteren an sich nicht wieder auflcben könne. Hicrnächst gedenkt man, daß die erste Kammer zu dieser §. einen Zusatz in der Maße: „insofern nicht bei der Eintragung in das Grund - und Hypothekenbuch die Leistung der schuldigen Zahlung zu bestimmten Terminen unter Löschung der Hypothek fest gesetzt worden ist, in welchem Falle die Hypolhek erlöscht und der Anspruch auf Eintragung in das Grund - und Hypothekenbuch wegfällt" beschlossen hat, für welchen Beschluß man unter Bezugnahme auf den zu §. 97 vorgeschlagcnen Schlußsatz den Beitritt der Kammer beantragt. Zu §. 117 schlägt man vor, in der Ueberschrift nach dem Worte „Consoli- dation" in Parenthese zu setzen: „Vereinigung des Gläubigers und Schuldners in einer Person", sodann unter Hinwegnabme des Kommas nach dem Worte „be rechtigt" auf der vierten Zeile die Worte „eben sowohl berechtigt" zu vertauschen mit denen: „berechtigt, sowohl" und mit diesen Acnderungen die §. anzun.hmcn. Referent Abg. Braun: Ich habe hierbei zu bemerken, daß der Zusatz der ersten Kammer zu §. 115, dessen im Berichte Er wähnung ge^ch hen, mit dem zu §. 97 beantragten Zusatze in enger Verbindung st ht und daß, ehe die Abstimmung über diesen Zusatz erfolgen könnte, wohl erst das Deputationsgutachten und der Beschluß der Kammer über §. 97 zu erwarten sein möchte. Präsident v. Haase: Der Herr Referent hat die Ansicht ausgesprochen, daß überden Zusatz, welchen die erste Kammer zu §. 115 angenommen hat, später und zwar dann erst berathen werde, wenn ein definit vcr Beschluß von Seiten unserer Kam mer über die zur Zeit ausgesetzte §. 97 erfolgt sei. Es wird vaher, wenn man nicht vorzichen wollte, auch die Beschlußnahmr über §. 115 bis dahin auszus.tzen, nur über letztere jetzt abzu stimmen s.in. Referent Abg. Braun: Ueber das Princip der §. 115 könnte wohl abgestimmt werden. Abg. v. Zezschwitz: Ich kann nur dem beistimmen, was die Motive und der Deputat'onsbericht hierbei sagen, nämlich daß durch eine derartige Einrichtung dcrRealcredit sehr b.fördert wird, und praktische Vortbeile sür den Verkehr mit Hypotheken damit verbunden sind. Wenn bisher der Grundstücksbesitzer eine Hypothek cuszahlte, so wurde die b.treffende Hypothek gelöscht, und woll e sodann der Grundstücksbesitzer auf denselben lmu» wieder eine Hypothek aufnehmen, so mußte eine neue Hypothek bestellt und ein neues Hypothekeninstrument ausgefertigl werden,
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