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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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gehörigen Orte, so bald als möglich'nach Ordnung der Anmel dung (§§. 131 und 132) und auf die gehörige Art — ausge nommen werde"? —Einstimmig Ja. Referent Abg. Braun: Hinsichtlich der den Betheiligten, welche durch Pflichtver letzungen oder Pflichtvernachlässigungen der Grund - und Hypo thekenbehörde Schaden gelitten haben, zu gewahrenden Entschä digung werden die Grund- und Hypothekenbehörden durch den Inhaber der Gerichtsbarkeit vertreten, dergestalt, daß die Beschä digten sich sofort an diesen halten können, welchem dann der Re greß an den Schuldigen zusteht. In den Motiven ist gesagt: Zu §.137. Das hier Gesagte enthält nur die Anwendung eines hohem, in.anerkannter Gültigkeit bestehenden und von jeder Gesetzgebung anzuerkennenden Grundsatzes, daß nämlich jeder Gerichtsinha ber, sei es nun der Staat, oder ein Privatmann, seine Gerichte nach außen zu vertreten hat. Die Anwendung dieses Grund satzes auf einen so wichtigen Zweig der Justizverwaltung, als das Grund- und Hypothekenwesen ist, würde sich zwar schon von selbst verstehen, der Vollständigkeit halber hat man indessen den Satz, der zur Sicherheit des Nealcredits so wesentlich bei trägt, ebenso in den Entwurf ausdrücklich aufnehmen zu dürfen geglaubt, wie es in andern Gesetzgebungen, vergl. das weimarsche Pfandgesetz §. 355, sich ausdrücklich ausgesprochen findet. Der Bericht lautet: Zu §. 137. Die Deputation der jenseitigen Kammer hat den von der letzteren auch angenommenen Antrag auf Wegfall dieser §. ge stellt, weil positiv gesetzliche Bestimmungen über die unmittelbare Vertretungsverbindlichkeit der Gerichtsinhaber rückfichtlich der Handlungen ihrer Gerichte nur in Ansehung der Deposr'talver- waltung beständen, bei den übrigen Fällen aber die Entscheidung über diese Verbindlichkeit auf der analogen Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften beruhten und eine solche durchgehends gleichförmige Anwendung unter allen möglicherweise eintretenben Verhältnissen nicht gänzlich unbestritten sein dürfte. Die unterzeichnete Deputation erkennt zwar den Satz der §. über die Vertretung für richtig und ausgemacht an, glaubt aber, daß die andere Frage, ob die Vertretung eine principale oder eine bloße subsidiäre sei? möge darüber eine Ansicht bestehen, welche es auch sei, im vorliegenden Gesetze nicht zur Entschei dung zu bringen sein möchte, und schlägt daher vor: der ersten Kammer beizutreten und §. 137 abzulehnen. Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium geht von der Ansicht aus, daß die Fragenichtzweifelhaftsei, es hat aber auch eben deshalb kein Bedenken, daß die Z. in Wegfall kommt. Präsident!). Haase: Pflichtet die Kammer der Deputa tion bei, und lehnt sie diese §. ab? — Sie wird gegen 22 Stim men abgelehnt.' Referent Abg. Braun: §. 138 des Entwurfs lautet: WegenUnterlassung derjenigen unaufgeforderten Lbätigkeit, zu welcher die Grund- und Hypothekenbehörden in §. 19 ange wiesen sind, können letztere zwar dienstverantwortlich werden, ein Entschädigungsanspruch Betheiligter aber findet insoweit ge gen sie oder gegen den Gerichtsinhaber nicht statt. DieDeputation hat Nichts hierzu bemerkt. Präsident!). Haase: Nimmt die Kammer §. 138 an? — Einstimmig Ja. Präsident V.Haase: MeineHerren! Die heute Nachmittag zeitig stattsindenden Deputationssitzungen nöthigcn mich, die Sitzung zu schließen. Ich ersuche Sie, sich morgen Vormittag um 9 Uhr wieder zu versammeln, um in der Berathung dieses Gesetzentwurfs fortzufahren. Schluß der Sitzung um 1 Uhr. Druckfehler. Zn Nr. 105 —107 müssen aus den Uebecschriften die Worte „Allgemeine Berathung" wegfallen. Truck und Papier vcn B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschel.
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